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   BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 54 - 55.83, 4 C 54.83, 4 C 55.83   

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BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 54 - 55.83, 4 C 54.83, 4 C 55.83 (https://dejure.org/1987,1393)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1987 - 4 C 54 - 55.83, 4 C 54.83, 4 C 55.83 (https://dejure.org/1987,1393)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1987 - 4 C 54 - 55.83, 4 C 54.83, 4 C 55.83 (https://dejure.org/1987,1393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unselbstständige Gehwege - Fernstraße - Anlieger - Mehrkosten - Erneute Zufahrt - Ortsdurchfahrt - Verkehrsbedingter Ausbau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BFernStrG § 1 Abs. 4, § 7 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unselbständige Gehwege - Fernstraße - Anlieger - Mehrkosten - Erneute Zufahrt - Ortsdurchfahrt - Verkehrsbedingter Ausbau

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 79
  • NVwZ 1988, 146
  • DVBl 1987, 1271
  • DÖV 1988, 269
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 54.83
    Verfassungsrechtlich ist im wesentlichen nur die Verbindung eines Grundstücks zum öffentlichen Wegenetz dahin gehend geschützt, daß seine Zugänglichkeit von der Straße her (der "Kontakt nach außen") erhalten bleibt (vgl. Urteil des Senats vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 15.75 - BVerwGE 54, 1 ).
  • BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 22.78
    Auszug aus BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 54.83
    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts benutzen die Kläger die über die Gehwege führenden Zufahrten zu ihren Grundstücken im Rahmen des Gemeingebrauchs, der unter den gegebenen Umständen auch als Anliegergebrauch bezeichnet werden kann (wegen dieser Voraussetzungen des § 7 a FStrG vgl. BVerwGE 58, 316).
  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80

    Streitgegenstand bei Anfechtung einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung;

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 54.83
    Ein Anspruch auf kostenfreie Erhaltung der eingerichteten Gehwegüberfahrten in dem bestehenden Zustand oder auf kostenfreie Anpassung an den durch einen Straßenausbau geänderten Zustand ist danach nicht gegeben (vgl. auch Urteil vom 11. November 1983 - BVerwG 4 C 82.80 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 55 ).
  • BVerwG, 26.06.1970 - VII C 77.68

    Verteilen von Werbezetteln auf Bürgersteigen als Sondernutzung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 54.83
    Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat bereits durch sein Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG 7 C 77.68 - (BVerwGE 35, 326) diese Rechtsauffassung bekräftigt und weiter ausgeführt, daß weder § 5 Abs. 3 FStrG noch § 8 Abs. 1 Satz 2 FStrG noch Art. 74 Nr. 22 GG Anlaß böten, dies wirksam in Zweifel zu ziehen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 4/12

    Erstattung von Mehrkosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt

    Eine solche Erschwernis ist nicht nur dann gegeben, wenn der Anlieger die erstmalige Herstellung einer Zufahrt begehrt, sondern auch dann, wenn er nach der Umgestaltung der Straße den Fortbestand seiner bisherigen Zufahrtsmöglichkeit (ausdrücklich oder stillschweigend) beansprucht und insofern dafür Aufwendungen veranlasst (vgl. BVerwG Urt. v. 28.08.1987 - 4 C 54.83 u. 4 C 55.83 -, BVerwGE 78, 79 [82]).(Rn.47).

    Bei Herstellung einer Gehwegüberfahrt kommt es nicht darauf an, ob nach dem alten Zustand eine Erneuerung von Gehwegen erforderlich war; maßgeblich ist vielmehr, ob die bestehende Zufahrt trotz der Veränderung der Straßenanlage zumindest teilweise hätte beibehalten werden können oder ob dies aus sachlichen Gründen unterbleiben durfte (vgl. BVerwG Urt. v. 28.08.1987, a.a.O.).

    Wenden sich diese - wie hier - nicht dagegen, dass die Zufahrtsmöglichkeiten zu ihren Grundstücken erhalten bleiben, sondern nur dagegen, dass sie hierfür finanziell belastet werden, ist es im Übrigen rechtlich unerheblich, sie ob wegen des Ausbaus vorher angehört werden mussten (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.08.1987 - 4 C 54.83 u. 4 C 55.83 -, BVerwGE 78, 79 [83], RdNr. 17 in Juris).

    Die Pflicht zur Vergütung von Mehraufwendungen soll zwar in erster Linie denjenigen treffen, der anlässlich des Straßenbaus oder auch später aus eigener Initiative bestimmte zusätzliche Aufwendungen (z.B. für eine Gehwegüberfahrt) ausdrücklich begehrt; die Vorschrift des § 16 Abs. 1 Satz 1 StrG LSA regeln aber nicht nur diesen Fall, sondern zielt allgemein darauf ab, die während der Dauer des Bestehens der Straße durch Sonderwünsche insbesondere des Anliegers erschwerte Straßenbaulast in jedem Fall finanziell auszugleichen (vgl. zu § 7a FStrG: BVerwG, Urt. v. 28.08.1987, a.a.O., S. 82, RdNr. 15 in Juris).

    Eine solche Erschwernis ist nicht nur dann gegeben, wenn der Anlieger die erstmalige Herstellung einer Zufahrt begehrt, sondern auch dann, wenn er nach der Umgestaltung der Straße den Fortbestand seiner bisherigen Zufahrtsmöglichkeit (ausdrücklich oder stillschweigend) beansprucht und insofern dafür Aufwendungen veranlasst; auch in dem letzteren Fall wird die Straße "wegen der Art des Gebrauchs durch einen anderen" aufwendiger hergestellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.08.1987, a.a.O.).

    Im Allgemeinen können also technische oder wirtschaftliche Gründe die einheitliche Herstellung der Straße (z.B. auch hinsichtlich des Unterbaues der Gehwege) rechtfertigen, wobei es allerdings auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 28.08.1987, a.a.O., RdNr. 21 in Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2014 - 11 A 1097/12

    Zugehörigkeit der Anlage einer Zufahrt von einem Anliegergrundstück zu einer

    Auch im Geltungsbereich des Bundesfernstraßenrechts sind Zufahrten innerhalb der Ortsdurchfahrten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Straßennutzungen im Rahmen des grundsätzlich erlaubnisfreien (gesteigerten) Gemeingebrauchs zu rechnen, der auch als Anliegergemeingebrauch bezeichnet wird, vgl. BVerwG, Urteile vom 15. März 1968 - IV C 232.65 -, Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 1, S. 1, vom 15. Dezember 1972 - IV C 112.68 -, Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8, Leitsatz 1, S. 5, und S. 7 ff., vom 28. August 1987 - 4 C 54 - 55.83 -, BVerwGE 78, 79 (81), und vom 30. Juni 1989 - 4 C 40.88 -, BVerwGE 82, 185 (186 f.); siehe auch Nutzungsrichtlinien 2013, Teil B Nr. 11.8.1, da - anders als im hier maßgeblichen nordrhein-westfälischen Landesstraßenrecht gemäß § 14a Abs. 1 StrWG NRW - der Begriff des Anliegergebrauchs im Bundesfernstraßengesetz nicht ausdrücklich definiert ist.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. August 1987 - 4 C 54 - 55.83 -, BVerwGE 78, 79 (81), Bei der Errichtung des Wohnhauses ist mit dem Bauschein vom 3. September 1969 (vgl. die Baugenehmigungsvorgänge in der Beiakte Heft 5) nicht die Herstellung notwendiger Stellplätze nach § 64 Abs. 2 BauO NRW 1962 geregelt worden.

  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88

    Straßenverkehrsbehörde - Zufahrten - Gemeingebrauch - Sondernutzung

    Eine Zufahrt innerhalb der Ortsdurchfahrt von Bundesstraßen wird regelmäßig im Rahmen des grundsätzlich erlaubnisfreien Gemeingebrauchs zu beurteilen sein, wenn und soweit die Bundesstraße die anliegenden Grundstücke erschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 1987 - BVerwG 4 C 54 und 55.83 - BVerwGE 78, 79).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 34.88

    Feuchtigkeitsschäden an Gemeindestraße - Auf den (richterrechtlichen)

    In der Tat ist Art. 14 Abs. 1 GG als subjektive Rechtsposition des Straßenanliegers genügend, um sich gegen rechtswidrige Beeinträchtigungen der öffentlichen Hand wenden zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 1968 - BVerwG 4 C 195.65 - BVerwGE 30, 235 [BVerwG 25.09.1968 - IV C 195/65]; Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 15.75 - BVerwGE 54, 1 [BVerwG 29.04.1977 - IV C 15/75]; Urteil vom 28. August 1987 - BVerwG 4 C 54 u. 55.83 - BVerwGE 78, 79 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 8 S 2431/17

    Pflicht zu einer Alternativenprüfung bei der Aufstellung eines Bebauungsplans;

    Eine andere Beurteilung ist auch nicht deshalb gerechtfertigt, sollte die im Rahmen des Gemeingebrauchs nutzbare (vgl. §§ 18, 13 StrG; BVerwG, Urt. v. 28.08.1987 - 4 C 54.83 -, BVerwGE 78, 79) Zufahrt von der ... Hauptstraße aufgrund der verbleibenden betrieblich nutzbaren Zufahrtsmöglichkeit von der ... Gasse aus noch nicht zum durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Anliegergebrauch gehören.
  • VGH Bayern, 01.12.2009 - 8 B 09.1980

    Zufahrtsrecht zu innerörtlichem Grundstück; Baugenehmigung; Vertrauensschutz

    Daher beurteilt sich die Frage, ob der Straßennachbar ein Recht auf Zufahrt hat und in welchem Umfang eine Zufahrt gewährt werden muss, ausschließlich nach den zum Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs bestehenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätzen (vgl. BVerwG vom 28.8.1987 BVerwGE 78, 79/81; Wiget in Zeitler, BayStrWG, Stand Feb. 2009, Rn. 17 zu Art. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 2 L 2/14

    Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs; Kostenerstattung für die

    § 7a FStrG regelt nicht nur den Fall, dass jemand anlässlich des Straßenbaus oder auch später aus eigener Initiative bestimmte zusätzliche Aufwendungen (z.B. für eine Gehwegüberfahrt) ausdrücklich begehrt; die Vorschrift zielt vielmehr allgemein darauf ab, die während der Dauer des Bestehens der Straße durch Sonderwünsche des Anliegers erschwerte Straßenbaulast in jedem Fall finanziell auszugleichen (BVerwG, Urt. v. 28.08.1987 - BVerwG 4 C 54-55.83 -, BVerwGE 78, 79 [82], RdNr. 15 in juris, m.w.N.).

    Eine solche Erschwernis ist nicht nur dann gegeben, wenn der Anlieger die erstmalige Herstellung einer Zufahrt begehrt, sondern auch dann, wenn er nach der Umgestaltung der Straße den Fortbestand seiner bisherigen Zufahrtsmöglichkeit (ausdrücklich oder stillschweigend) beansprucht und insofern dafür Aufwendungen veranlasst; auch in dem letzteren Fall wird die Straße "wegen der Art des Gebrauchs durch einen anderen" aufwendiger hergestellt (BVerwG, Urt. v. 28.08.1987, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 90/13

    Vergütung von Mehrkosten für eine Grundstückszufahrt- Abzug von ersparten

    Im Allgemeinen können also technische und wirtschaftliche Gründe die einheitliche Herstellung der Straße rechtfertigen, wobei es allerdings auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.08.1987 - BVerwG 4 C 54.83 und BVerwG 4 C 55.83 -, juris RdNr. 21 zu § 7a FStrG; Urt. d. Senats v. 14.11.2013 - 2 L 4/12 -, juris RdNr. 51).

    Die Vorschrift zielt darauf ab, die während der Dauer des Bestehens der Straße durch besondere Bedürfnisse des Anliegers erschwerte Straßenbaulast in jedem Fall finanziell auszugleichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.08.1987 - BVerwG 4 C 54.83 und BVerwG 4 C 55.83 - a.a.O. RdNr. 15 zu § 7a FStrG; Urt. d. Senats v. 14.11.2013 - 2 L 4/12 - a.a.O. RdNr. 47; vgl. auch LT-Drs.

  • VGH Bayern, 23.04.1996 - 8 B 95.877

    Straßenrecht: Anspruch auf Vergütung von Mehrkosten für den aufwendigeren Ausbau

    Im Hinblick auf die öffentlich-rechtliche Regelung der Anspruchsgrundlage bestehen auch keine Bedenken, wenn der Träger der Straßenbaulast seine Forderung durch Leistungsbescheid geltend macht (vgl. BVerwGE 78, 79; allgemein 59, 13 (19 f.)).

    Der Gebrauch der Straße muß jedoch im Rahmen des Gemeingebrauchs bleiben, darf also keine Sondernutzung darstellen (vgl. BVerwGE 78, 79 (81); BVerwG vom 28.9.1979 NJW 1980, 852 - jeweils zur entsprechenden Vorschrift des § 7a FStrG ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2017 - 2 L 55/15

    Erstattungspflicht von Mehrkosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt

    Wird eine Straße ausgebaut, um sie geänderten Verkehrsbedürfnissen anzupassen, und kann eine Zufahrt dabei in ihrer bisherigen Form nicht bestehen bleiben, hat der Anlieger dieses hinzunehmen und muss, weil wegen der Art der Benutzung seines Grundstücks diese Zufahrt angelegt worden ist, die hierfür erforderlichen Mehrkosten tragen (BVerwG, Urt. v. 28.08.1987 - BVerwG 4 C 54.83 u. 4 C 55.83 -, juris RdNr.15).
  • VG Koblenz, 23.08.2010 - 4 K 225/10

    Planfeststellungsbeschluss zum Lückenschluss des Fernradwegs Lahntal aufgehoben

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2019 - 7 LB 36/18

    Anliegergebrauch; Gehwegabsenkung; Gemeingebrauch; Mehrkostenvergütung;

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 18.88

    Anspruch auf Brückenquerung über eine Bundesfernstraße - Begriff des Nachteils

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2013 - 3 L 500/11

    Pflicht des Anliegers zum Winterdienst für Gehwege von Bundesfernstraßen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2005 - 1 L 295/04

    Geltendmachung von Mehrkosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt bei

  • BVerwG, 21.06.1991 - 4 B 64.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Potsdam, 27.05.2013 - 12 K 2213/11

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • BVerwG, 26.08.1988 - 4 B 158.88

    Verpflichtung zur Schaffung eines Ersatzzuganges zu einem Klinikgebäude -

  • OVG Niedersachsen, 05.03.1998 - 12 M 1150/98

    Ausbauermessen des Trägers der Straßenbaulast; Ausbauermessen; Bundesfernstraße;

  • VG Gera, 01.10.2002 - 4 E 1012/02

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsbeiträge;

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