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   BVerwG, 28.08.1995 - 7 B 214.95   

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BVerwG, 28.08.1995 - 7 B 214.95 (https://dejure.org/1995,1373)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1995 - 7 B 214.95 (https://dejure.org/1995,1373)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1995 - 7 B 214.95 (https://dejure.org/1995,1373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vermögensfragen - Gewerbliche Nutzung - Treuhandanstalt - Veräußerung - Betrieb - Restitutionsausschluß - Entscheidungserheblicher Zeitpunkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 1696
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 28.08.1995 - 7 B 214.95
    Vielmehr müssen immer dann, wenn in die Investition ein Betriebsgrundstück einbezogen werden soll, auf das - wie hier - ein anderer Anmelder als der ehemalige Unternehmenseigentümer einen Restitutionsanspruch erhoben hat, die gesetzlichen Voraussetzungen für den Investitionsvorrang nicht nur für das Unternehmen selbst, sondern darüber hinaus auch für das betreffende Grundstück geprüft und festgestellt werden (s. nunmehr § 3 Abs. 2 InVorG sowie dazu näher die Begründung zum Entwurf des 2. VermRÄndG, BTDrucks 12/2480 S. 68 sowie den Bericht des Rechtsausschusses, BTDrucks 12/2944 S. 59).
  • BVerwG, 08.03.1990 - 3 C 15.84

    Anfechtungsklage - Kautionsfestsetzung - Europarecht - Nationales Recht -

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1995 - 7 B 214.95
    Entgegen dem Vorbringen der Klägerin weicht das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 1990 - BVerwG 3 C 15.84 - (NJW 1991, 651) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 27.94

    Unmöglichkeit der Grundstücksrückgabe nach Neubebauung

    Denn bereits der nachhaltige Beginn einer Verwendungsmaßnahme begründet den Restitutionsausschluß, sofern - wie dies hier der Fall war - die betreffende Maßnahme weitergeführt wurde und die Ausschlußgründe bis zur Entscheidung über die Rückübertragung fortbestanden haben (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - VIZ 1995, 714 = ZIP 1995, 1696).
  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 16.95

    Offene Vermögensfragen: Eigeninvestition des Verfügungsberechtigten und

    Der Restitutionsausschlußgrund der gewerblichen Grundstücksnutzung (§ 5 Abs. 1 Buchst. d VermG) muß bis zu dem für die Beurteilung des Restitutionsanspruchs maßgeblichen Zeitpunkt fortbestehen (im Anschluß an den Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 13).«.

    Der Senat hat bereits entschieden, daß die Anwendung dieser Vorschrift nicht nur die Feststellung bestimmter tatsächlicher Verhältnisse bereits am 29. September 1990 (§ 5 Abs. 2 VermG), sondern darüber hinaus auch das Fortbestehen dieser Verhältnisse bis zu der Entscheidung über die Rückgabe voraussetzt (Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 13; ebenso Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - VIZ 1996, 148).

  • BVerwG, 27.11.2002 - 8 C 35.01

    Antrag auf Rückübertragung eines Grundstücks; Rechtsträgerschaft eines VEB;

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass ein veräußerungsbedingter Wegfall des Restitutionsanspruchs und dessen Ersetzung durch den Anspruch auf Erlösauskehr nur dann in Betracht kommt, wenn derselbe Vermögenswert, "über den durch Veräußerung verfügt worden ist, zugleich auch Gegenstand des Restitutionsanspruchs war; ist daher ein Unternehmen veräußert worden, muss auch der Restitutionsanspruch seinem Inhalt nach unternehmensbezogen sein, wenn er durch die Veräußerung erlöschen soll" (Beschluss vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 13; Beschluss vom 16. Juli 1996 - BVerwG 7 B 75.96 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 3).

    Der oben angeführte Grundsatz, dass der Vermögenswert, über den verfügt wird, identisch sein muss mit dem, dessen Rückübertragung begehrt wird, kann nicht unter dem Gesichtspunkt des investiven Vorrangs durchbrochen werden (vgl. hierzu Beschluss vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 27.99

    Auskehrung des Erlöses aus der Zwangsversteigerung; Berechtigter;

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Rückübertragung eines Grundstücks nach dieser Vorschrift nur dann ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen nicht nur am Stichtag vorlagen, sondern auch bis zur Entscheidung über die Rückübertragung fortbestanden haben (vgl. Beschluss vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 13 S. 23 und Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 16.95 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 7 S. 14 ).

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn es sich um gleichartige, auf denselben Vermögenswert zielende Restitutionsansprüche handelte, die sich gegenseitig ausschlössen (vgl. Beschluss vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 13 S. 23 ).

  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - (VIZ 1995, 714) festgestellt hat, muß die in § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG vorausgesetzte Betriebsnotwendigkeit des zurückzugebenden Grundstücks oder Gebäudes bis zur Entscheidung über die Rückgabe fortbestehen.
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96

    Enteignung nach dem Baulandgesetz - Unlautere Machenschaft - Rückgabeausschluß

    Dabei muß die rückgabehindernde Nutzung nach der Rechtsprechung des Senats bis zur Entscheidung über die Rückübertragung fortbestanden haben, um den Restitutionsausschluß rechtfertigen zu können (Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 13; Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77 [83]).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 7 C 25.02

    Rückübertragung; Unternehmensreste; Verfügungssperre; Geschäftsanteilsverkauf;

    Das Verwaltungsgericht steht allerdings zu Recht auf dem Standpunkt, dass der seinerzeitige Geschäftsanteilsverkauf durch die Treuhandanstalt grundsätzlich geeignet war, den Restitutionsanspruch zum Erlöschen zu bringen, und daher unter die Verfügungssperre des § 3 Abs. 3 VermG fiel; denn das Rechtsgeschäft bezog sich auf denselben Vermögenswert, der Gegenstand des Rückgabeverlangens ist (vgl. dazu Beschluss vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 13).
  • BVerwG, 13.11.2003 - 7 C 12.03

    Rückübertragung; Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Verwendung im

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich unmittelbar aus dem Zweck der Restitutionsausschlussgründe, dass die für sie maßgeblichen Umstände bis zur Entscheidung über die Rückübertragung fortbestanden haben müssen (Beschluss vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 13; Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 16.95 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 7; zum Entfallen des Restitutionsausschlusses nach § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG zuletzt Urteil vom 6. Juni 2002 - BVerwG 7 C 25.01 - Buchholz 428.1 § 11 InVorG Nr. 4).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 36.96

    Unternehmensrestitution - Anteilsrestitution - Einzelrestitution - Mittelbare

    Ein auf einzelne Gegenstände des Unternehmens gerichteter Restitutionsanspruch wird durch eine solche durch Anteilsverkauf vorgenommene Veräußerung des Unternehmensvermögens nicht berührt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 13 = VIZ 1995, 714 = ZOV 1995, 474).
  • BVerwG, 31.01.2011 - 8 B 32.10

    Prüfung einer Verfahrensverbindungsentscheidung im Revisionsverfahren

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 28. August 1995 (- BVerwG 7 B 214.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 13) entschieden, dass bei Veräußerung eines Unternehmens im Wege des Anteilsverkaufs ein Restitutionsanspruch nicht bereits deswegen erlischt, weil er sich auf einen Vermögensgegenstand bezieht, der zu dem veräußerten Unternehmen gehört.
  • BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 31.10

    Erstbetroffener als Berechtigter; Restitutionspflicht und wirtschaftliche Lage;

  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 6.95

    Offene Vermögensfragen: Anfechtungs- bzw. Klagebefugnis der Bundesanstalt für

  • BVerwG, 29.01.2004 - 8 B 132.03

    Anspruch auf Restitution eines Grundstücks bei Veräußerung durch eine

  • BVerwG, 19.11.1998 - 8 B 148.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Verfahrensmangel durch Unterlassen der Beiziehung eines

  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 75.94

    Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschluß hinsichtlich Rückübertragung von

  • BVerwG, 16.01.2004 - 7 B 1.04

    Ausschluss der Rückübertragung eines Grundstücks auf Grund dessen Verwendung im

  • BVerwG, 08.11.1995 - 7 B 399.95

    Unzulässigkeit der Beschwerde wegen fehlender Begründung

  • VG Schwerin, 08.12.1998 - 3 A 301/94

    Klage gegen die Rückübertragung eines mit einem Miethaus bebauten Grundstücks auf

  • VG Berlin, 28.11.1997 - 31 A 95.95

    Klage gegen die Rückübertragung eines Grundstücks durch einen

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