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   BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 36.96   

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BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 36.96 (https://dejure.org/1997,2116)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1997 - 7 C 36.96 (https://dejure.org/1997,2116)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1997 - 7 C 36.96 (https://dejure.org/1997,2116)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unternehmensrestitution - Anteilsrestitution - Einzelrestitution - Mittelbare Unternehmensbeteiligung - Erlösauskehr - Bruchteilseigentum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beteiligung an einem Unternehmensträger; Bruchteilseinräumung; Zeitpunkt der Anteilsentziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 215
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96

    "Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter -

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 36.96
    Sie gewährte also einen Anspruch auf die Einräumung von Bruchteilseigentum an Vermögensgegenständen nur, wenn auch ein Unternehmen oder Unternehmensanteil zurückzugeben oder bereits zurückgegeben war (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 53.96 - (UA S. 10) zu dem Fall einer bereits nach dem alliierten Rückerstattungsrecht durchgeführten Anteilsrückgabe).

    Bereits mit der Einfügung des § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG durch das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz war bezweckt worden, die NS-Verfolgten nicht schlechter zu stellen, als sie bei Anwendung der alliierten Rückerstattungsgesetze, insbesondere der Berliner Rückerstattungsanordnung, gestellt wären (vgl. Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zum Entwurf des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes, BTDrucks 12/2944, S. 50 sowie BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 53.96 -).

  • BVerwG, 28.08.1995 - 7 B 214.95

    Vermögensfragen - Gewerbliche Nutzung - Treuhandanstalt - Veräußerung - Betrieb -

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 36.96
    Ein auf einzelne Gegenstände des Unternehmens gerichteter Restitutionsanspruch wird durch eine solche durch Anteilsverkauf vorgenommene Veräußerung des Unternehmensvermögens nicht berührt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 13 = VIZ 1995, 714 = ZOV 1995, 474).
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 54.96

    Keine Rückgabe sogenannter weggeschwommener Unternehmensgrundstücke

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 36.96
    Dies war auch folgerichtig, weil die im Unternehmensvermögen noch vorhandenen Gegenstände bereits durch die von § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG vorausgesetzte Unternehmens- oder Anteilsrestitution erfaßt werden, was bei "weggeschwommenen" Vermögensgegenständen gerade nicht der Fall ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - VIZ 1997, 287 = ZOV 1997, 197).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 9.06

    Schädigung, Zeitpunkt; Beteiligung; Siedlungsunternehmen; Parzellierung;

    Aus Sinn und Zweck sowie der Entstehungsgeschichte der Neuregelung ist zu schließen, dass erst die Einfügung des Halbs. 2 in § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG durch das Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz die Einräumung von (anteiligem) Bruchteilseigentum an sämtlichen Vermögensgegenständen ermöglichen sollte, die zum Zeitpunkt der verfolgungsbedingten Anteilsschädigung zu dem Unternehmen gehörten oder von ihm später angeschafft wurden (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 36.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 4.08

    Unternehmen; Unternehmensbeteiligung; Aktien; Wertpapiere; Restitution;

    Auch in der früheren Rechtsprechung wurde bereits eine Bruchteilsrestitution bei einer Beteiligung von weniger als 20 v.H. des Nennkapitals anerkannt (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 36.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19 S. 20 f. und Beschluss vom 25. Juli 2007 - BVerwG 8 B 9.07 - ZOV 2008, 261 ).
  • BVerwG, 22.04.2009 - 8 C 5.08

    Bruchteilseigentum; Unternehmensbeteiligung; Zweigstelle eines Unternehmens;

    In der Rechtsprechung ist stets betont worden, dass nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG die Einräumung von (anteiligem) Bruchteilseigentum (nur) "an einzelnen Vermögensgegenständen" verlangt werden kann (z.B. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 36.96 - VIZ 1998, 83).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12

    Bemessungsgrundlage; Begrenzung der Revision; Berechtigter; Bescheidungsklage;

    Eine Entschädigung nach dem Entschädigungsgesetz stellt das Surrogat für den Ausschluss der Rückübertragung des Vermögenswertes - hier des Unternehmens - bzw. für den Verzicht auf die Rückgabe dar (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 36.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19 = juris Rn. 9; VG Leipzig, Urteil vom 29. August 2007 - 1 K 391/05 - juris Rn. 26 und Urteil vom 6. Dezember 2002 - 1 K 2442/01 - juris; VG Gera, Urteil vom 17. Juni 2003 - 3 K 43/00 GE - juris).
  • BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 26.05

    Siedlungsunternehmen; Parzellierung; Unternehmen; gutgläubiger Erwerb;

    Aus Sinn und Zweck sowie der Entstehungsgeschichte der Neuregelung ist zu schließen, dass erst die Einfügung des zweiten Halbsatzes in § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG durch das Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz die Einräumung von (anteiligem) Bruchteilseigentum an sämtlichen Vermögensgegenständen ermöglichen soll, die zum Zeitpunkt der verfolgungsbedingten Anteilsschädigung zu dem Unternehmen gehörten oder von ihm später angeschafft wurden (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 36.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 33.07

    Aktien; Schädigung an; Bemessungsgrundlage Entschädigung; Beteiligung an

    Der erkennende Senat folgt vielmehr der überzeugenden Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 8 C 4.08 - a.a.O.; s.a. Beschluss vom 25. Juli 2007 - BVerwG 8 B 9.07 - ZOV 2008, 261; Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 36.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19 S. 20), nach der im Vermögensrecht Aktien unabhängig von der Höhe ihres Anteils am gezeichneten Kapital als Beteiligung an dem Unternehmen anzusehen sind.
  • BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Ansprüche auf Bruchteilsrestitution wegen der Entziehung einer Beteiligung an einem Unternehmen nach § 3 Abs. 1 Satz 4 ff. VermG sind im Jahre 1997 durch das Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz vom 17. Juli 1997 (BGBl I S. 1823) neu geregelt worden (Urteile vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 66 und vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 36.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19 S. 23; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. September 2009 - 1 BvR 2275/07 - juris).
  • BVerwG, 27.10.2009 - 8 C 22.09

    Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen

    Ansprüche auf Bruchteilsrestitution wegen der Entziehung einer Beteiligung an einem Unternehmen nach § 3 Abs. 1 Satz 4 ff. VermG sind dagegen erst im Jahre 1997 durch das Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz vom 17. Juli 1997 (BGBl I S. 1823) neu geregelt worden (Urteile vom 7. März 2007 BVerwG 8 C 26.05 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 66 und vom 28. August 1997 BVerwG 7 C 36.96 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19 S. 23; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. September 2009 1 BvR 2275/07 juris).
  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 34.98

    Anteilige Erlösauskehr; Bruchteilsrestitution; Rückgabeausschluß nach § 5 Abs. 1

    Diese Vorschrift gewährt neben der die Restitution nach § 6 VermG ergänzenden Bruchteilsrestitution für "weggeschwommene" Vermögensgegenstände einen umfassenden Zugriff auf alle im Unternehmen verbliebenen Gegenstände des Unternehmensvermögens (BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 36.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 7 B 141.99
    Auch diese Bestimmungen haben in Gestalt der Sätze 4 bis 11 des § 3 Abs. 1 VermG durch das Wohnungsmodernisierungssicherungsgesetz eine Neufassung erfahren, die ebenfalls Geltung für das vorliegende, noch nicht bestandskräftig abgeschlossene Restitutionsverfahren beansprucht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 36.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19 S. 19 [22 f.]).

    Der Regelungszweck besteht nämlich darin, die NS-Verfolgten nicht schlechterzustellen als sie bei Anwendung der allierten Rückerstattungsgesetze, insbesondere der Berliner Rückerstattungsanordnung, gestellt wären (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 und BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 36.96 - aaO., jeweils unter Hinweis auf die Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zum Entwurf des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes, BTDrucks 12/2944, S. 50).

  • VG Berlin, 04.05.2007 - 25 A 84.05

    Aktien als Unternehmensbeteiligungen; keine Beschränkung der Rückerstattung von

  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 83.05

    Qualifizierung der Eigenschaft von Aktien als Vermögensgegenstand; Zulassung

  • BVerwG, 05.08.2004 - 7 B 9.04

    Verfolgungsbedingte Vermögensentziehung; Gewerkschaften; Unternehmensschädigung;

  • BVerwG, 04.07.2007 - 8 B 8.07
  • BVerwG, 25.07.2007 - 8 B 9.07

    Anspruchsberechtigung von Gesellschafter und Gesellschaft im Fall der eine

  • BVerwG, 12.05.2011 - 8 B 34.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • VG Meiningen, 31.03.2003 - 5 K 1136/98

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Bruchteilseigentum; Entschädigung;

  • VG Berlin, 16.06.2011 - 29 K 292.10

    Bruchteilsrestitution nach wesentlicher Änderung durch Kapitalerhöhung;

  • VG Berlin, 09.07.2009 - 29 A 275.07

    Doppelter Durchgriff; Anteilsschädigung; Schädigung einer Tochtergesellschaft;

  • VG Halle, 29.01.2010 - 1 A 118/07

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstückes; maßgeblicher Zeitpunkt

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