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   BVerwG, 28.08.2003 - 1 B 192.03   

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https://dejure.org/2003,7254
BVerwG, 28.08.2003 - 1 B 192.03 (https://dejure.org/2003,7254)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.2003 - 1 B 192.03 (https://dejure.org/2003,7254)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 2003 - 1 B 192.03 (https://dejure.org/2003,7254)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2003 - 1 B 192.03
    Liegt eine derartige Regelung vor, die einen gleichwertigen Abschiebungsschutz wie § 53 Abs. 6 AuslG vermittelt, scheidet ein Anspruch auf Feststellung eines individuellen Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG wegen dieser Gefahren aus (Urteil vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 9.95 BVerwGE 99, 324; Urteil vom 8. Dezember 1998 BVerwG 9 C 4.98 BVerwGE 108, 77; Urteil vom 12. Juli 2001 BVerwG 1 C 2.01 BVerwGE 114, 379 ).

    4 Im Übrigen hat der Senat in früheren Entscheidungen bereits darauf hingewiesen, dass Kläger im Falle der Nichtverlängerung einer sie betreffenden Erlasslage jederzeit beim Bundesamt geltend machen können, dass eine neue Sachlage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG entstanden und deshalb erneut über ihren Antrag im Wege des Wiederaufgreifens zu entscheiden sei (vgl. Urteil vom 12. Juli 2001 a.a.O. S. 388).

  • BVerwG, 10.09.2002 - 1 B 26.02

    Gewährung von Abschiebungsschutz ausschließlich durch eine generelle Regelung der

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2003 - 1 B 192.03
    Diese tatrichterliche Würdigung ist einer revisionsgerichtlichen Überprüfung entzogen (vgl. auch Beschluss vom 10. September 2002 BVerwG 1 B 26.02).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2003 - 1 B 192.03
    Liegt eine derartige Regelung vor, die einen gleichwertigen Abschiebungsschutz wie § 53 Abs. 6 AuslG vermittelt, scheidet ein Anspruch auf Feststellung eines individuellen Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG wegen dieser Gefahren aus (Urteil vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 9.95 BVerwGE 99, 324; Urteil vom 8. Dezember 1998 BVerwG 9 C 4.98 BVerwGE 108, 77; Urteil vom 12. Juli 2001 BVerwG 1 C 2.01 BVerwGE 114, 379 ).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2003 - 1 B 192.03
    Liegt eine derartige Regelung vor, die einen gleichwertigen Abschiebungsschutz wie § 53 Abs. 6 AuslG vermittelt, scheidet ein Anspruch auf Feststellung eines individuellen Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG wegen dieser Gefahren aus (Urteil vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 9.95 BVerwGE 99, 324; Urteil vom 8. Dezember 1998 BVerwG 9 C 4.98 BVerwGE 108, 77; Urteil vom 12. Juli 2001 BVerwG 1 C 2.01 BVerwGE 114, 379 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2006 - 9 A 3590/05

    Widerruf des (kleinen) Asyls für irakische Staatsangehörige grundsätzlich

    BVerwG, Beschluss vom 28.8.2003 - 1 B 192.03 -, Buchholz 402.240, § 54 AuslG Nr. 7, sowie Urteil vom 12.7.2001 - 1 C 2.01 -, DVBl. 2001, 1531.
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2006 - 9 LB 27/03

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen assyrischer Volkszugehörigkeit und

    Liegt eine derartige Erlasslage i.S.d. § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG vor, die dem betroffenen Ausländer derzeit einen gleichwertigen Abschiebungsschutz wie § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vermittelt, so dass ihm nicht zusätzlich Schutz vor der Durchführung der Abschiebung zu gewähren wäre, scheidet ein Anspruch auf Feststellung von individuellen Abschiebungshindernissen nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG wegen dieser Gefahren aus (vgl. ; BayVGH, Urt. v. 3.3.2005 - 23 B 04.30734 - u. Urt. v. 13.10.2005 - 23 B 05.30308 - ; zu § 53 Abs. 6 AuslG vgl.: BVerwG, Urt. v. 12.7.2001 - 1 C 2/01 - BVerwGE 114, 379 = NVwZ 2001, 1420 = DVBl 2001, 1531 = InfAuslR 2002, 48; Beschl. v. 28.8.2003 - 1 B 192/03 - Buchholz 402.240 § 54 AuslG Nr. 7; VGH Mannheim, Urt. v. 16.9.2004 - A 2 S 471/02 - ; OVG Münster, Urt. v. 6.7.2004 - 9 A 1406/02.A - n.v.).

    Denn im Falle der Nichtverlängerung der ihr Heimatland betreffenden Erlasslage nach Rechtskraft dieses Urteils könnten sie unter Berufung auf eine extreme Gefahrenlage jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens bei dem Bundesamt verlangen und den geltend gemachten Anspruch gegebenenfalls gerichtlich weiter verfolgen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.7.2001 u. Beschl. v. 28.8.2003, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 13.10.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.04.2008 - 10 B 107.07

    Rechtsgrundsätzliche Klärung der Voraussetzungen einer dem Ausländer einen

    Unter welchen Voraussetzungen eine ausländerrechtliche Erlasslage dem Ausländer einen vergleichbar wirksamen Schutz vor Abschiebung im Sinne der Rechtsprechung zur verfassungskonformen Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vermittelt, ist bereits rechtsgrundsätzlich geklärt (vgl. Beschluss vom 27. November 2007 - BVerwG 10 B 119.07 - juris; Beschluss vom 28. August 2003 - BVerwG 1 B 192.03 - Buchholz 402.240 § 54 AuslG Nr. 7 jeweils m.w.N.).

    Diese sind aber einer revisionsgerichtlichen Überprüfung grundsätzlich entzogen (vgl. Beschluss vom 28. August 2003 a.a.O. m.w.N.).

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