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   BVerwG, 28.08.2007 - 8 B 31.07   

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https://dejure.org/2007,16343
BVerwG, 28.08.2007 - 8 B 31.07 (https://dejure.org/2007,16343)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.2007 - 8 B 31.07 (https://dejure.org/2007,16343)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 2007 - 8 B 31.07 (https://dejure.org/2007,16343)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rechtsträgernachweise als ausreichende Nachweise über das Vorhandensein eines Rechtsträgerwechsels beim Eigentümerwechsel über ein Grundstück; Inhalt des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 8 B 31.07
    Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. nur BVerfGE 47, 182, 187; BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177 = NJW 1986, 1125).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 7 B 121.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Entscheidungsgründe

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 8 B 31.07
    Grundsätzlich ist auch davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen sowohl zur Kenntnis genommen als auch in seine Erwägungen mit einbezogen hat, so dass nur bei Vorliegen deutlicher gegenteiliger Anhaltspunkte ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs angenommen werden kann (vgl. Beschluss vom 9. Juni 1981 - BVerwG 7 B 121.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 19).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 9 C 49.85

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Rechtliches Gehör - Schriftsatz

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 8 B 31.07
    Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. nur BVerfGE 47, 182, 187; BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177 = NJW 1986, 1125).
  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 46.96

    Bergrecht: Bergfreiheit für Sand- und Kiesvorkommen in der ehemaligen DDR

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2007 - 8 B 31.07
    Die Auslegung der Bestimmungen ausgelaufenen DDR-Rechts, welches nicht durch Art. 9 des Einigungsvertrages zum fortgeltenden Bundesrecht bestimmt worden ist, ist deshalb grundsätzlich den Tatsachengerichten vorbehalten (stRspr; z.B. Beschluss vom 3. Mai 1996 - BVerwG 4 B 46.96 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 296 S. 8).
  • BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch;

    Solche Bestimmungen sind revisionsrechtlich wie Tatsachenfeststellungen zu behandeln (Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 3 C 11.02 - BVerwGE 117, 233 = Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 44, Beschluss vom 28. August 2007 - BVerwG 8 B 31.07 - juris).
  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15

    Schmutzwasserleitung auf Privatgrundstück als Teil der öffentlichen

    Sie ist demnach auch in ihrem ersten Teil nicht auf die nicht revisiblen Fragen des ausgelaufenen Rechts der DDR (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2007 - 8 B 31.07 - juris Rn. 2) bezogen, sondern nur auf vermeintlich fortdauernde Wirkungen im geltenden Recht.
  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 12.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

    Sie ist demnach auch in ihrem ersten Teil nicht auf die nicht revisiblen Fragen des ausgelaufenen Rechts der DDR (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2007 - 8 B 31.07 - juris Rn. 2) bezogen, sondern nur auf vermeintlich fortdauernde Wirkungen im geltenden Recht.
  • BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 64.12

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Solche Bestimmungen sind revisionsrechtlich wie Tatsachenfeststellungen zu behandeln (Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 3 C 11.02 - BVerwGE 117, 233 = Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 44, Beschluss vom 28. August 2007 - BVerwG 8 B 31.07 - juris).
  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 8.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

    Sie ist demnach auch in ihrem ersten Teil nicht auf die nicht revisiblen Fragen des ausgelaufenen Rechts der DDR (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2007 - 8 B 31.07 - juris Rn. 2) bezogen, sondern nur auf vermeintlich fortdauernde Wirkungen im geltenden Recht.
  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 11.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

    Sie ist demnach auch in ihrem ersten Teil nicht auf die nicht revisiblen Fragen des ausgelaufenen Rechts der DDR (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2007 - 8 B 31.07 - juris Rn. 2) bezogen, sondern nur auf vermeintlich fortdauernde Wirkungen im geltenden Recht.
  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 4.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

    Sie ist demnach auch in ihrem ersten Teil nicht auf die nicht revisiblen Fragen des ausgelaufenen Rechts der DDR (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2007 - 8 B 31.07 - juris Rn. 2) bezogen, sondern nur auf vermeintlich fortdauernde Wirkungen im geltenden Recht.
  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 5.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

    Sie ist demnach auch in ihrem ersten Teil nicht auf die nicht revisiblen Fragen des ausgelaufenen Rechts der DDR (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2007 - 8 B 31.07 - juris Rn. 2) bezogen, sondern nur auf vermeintlich fortdauernde Wirkungen im geltenden Recht.
  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 7.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

    Sie ist demnach auch in ihrem ersten Teil nicht auf die nicht revisiblen Fragen des ausgelaufenen Rechts der DDR (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2007 - 8 B 31.07 - juris Rn. 2) bezogen, sondern nur auf vermeintlich fortdauernde Wirkungen im geltenden Recht.
  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 10.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

    Sie ist demnach auch in ihrem ersten Teil nicht auf die nicht revisiblen Fragen des ausgelaufenen Rechts der DDR (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2007 - 8 B 31.07 - juris Rn. 2) bezogen, sondern nur auf vermeintlich fortdauernde Wirkungen im geltenden Recht.
  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 13.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 6.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 9.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • BVerwG, 22.11.2007 - 4 B 56.07

    Vorliegen eines Überraschungsurteils im Fall einer fehlenden Thematisierung der

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