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   BVerwG, 28.09.1961 - II C 163.59   

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BVerwG, 28.09.1961 - II C 163.59 (https://dejure.org/1961,781)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1961 - II C 163.59 (https://dejure.org/1961,781)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1961 - II C 163.59 (https://dejure.org/1961,781)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 13, 85
  • MDR 1962, 77
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.1957 - III ZR 230/55

    Verlust der Beamtenrechte

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1961 - II C 163.59
    Insoweit schließe sich das Oberverwaltungsgericht den Darlegungen in den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 28. Juli 1949 (DÖV 1950 S. 86), des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. März 1956 (VGHE 6, 51) und des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 1957 (BGHZ 24, 230) an, nach denen § 53 LBG mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nicht im Widerspruch stehe.

    Diese Auffassung hat übrigens unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 24, 230) bereits der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einem Urteil vom 25. Januar 1961 (BVerwGE 11, 344 ff.) zu der Vorschrift des § 53 DBG vertreten, die im Wortlaut mit § 53 LBG übereinstimmt.

  • BVerwG, 25.01.1961 - VI C 334.57
    Auszug aus BVerwG, 28.09.1961 - II C 163.59
    Diese Auffassung hat übrigens unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 24, 230) bereits der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einem Urteil vom 25. Januar 1961 (BVerwGE 11, 344 ff.) zu der Vorschrift des § 53 DBG vertreten, die im Wortlaut mit § 53 LBG übereinstimmt.
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2012 - 5 PA 265/12

    Vereinbarkeit von § 43 Satz 1 Nr. 1 NBG a. F. (jetzt § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

    Selbst wenn § 43 Satz 1 Nr. 1 NBG a. F. nicht selbst Ausdruck eines hergebrachten Grundsatzes des Berufsbeamtentums sein sollte, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.4.1980 - BVerwG 2 B 35.80 -, juris Rn. 5; Urteil vom 28.9.1961 - BVerwG II C 163.59 -, BVerwGE 13, 85 ; Urteil vom 25.1.1961 - BVerwG VI C 334.57 -, BVerwGE 11, 344 ; BGH, Urteil vom 13.5.1957, a. a. O.; Battis, BBG, 4. Aufl. 2009, § 41 Rn. 2; Plog/Wiedow, BBG, Band 1, § 48 BBG Rn. 2 ).
  • BVerwG, 29.04.1980 - 2 B 4.79

    Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis wegen einer aus mehreren vorsätzlich

    Soweit die Beschwerde geltend macht, der angefochtene Beschluß weiche vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 1961 - BVerwG 2 C 163.59 - (BVerwGE 13, 85 ff. [BVerwG 28.09.1961 - II C 163/59]) ab und beruhe auf dieser Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), läßt sie außer acht, daß eine zur Zulassung der Revision führende Divergenz nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben ist, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; 27, 155 [BVerwG 30.05.1967 - II B 32/67][156]; Beschluß vom 28. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).

    Abgesehen davon läßt sich den Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 1961 aber auch an keiner Stelle die Rechtsauffassung entnehmen, daß eine wegen mehrerer vorsätzlich begangener Taten gebildete Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens einen Jahr die Feststellung des Ausscheidens aus dem Beamten-(oder Soldaten-)verhältnis nicht zu tragen vermöge, sofern der Beamte (Soldat) nicht auch zu einer Einzelfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist (vgl. BVerwGE 13, 85 [BVerwG 28.09.1961 - II C 163/59] [89 f.]).

  • BVerwG, 22.04.1993 - 2 B 31.93

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtssache mit grundsätzlicher Bedeutung

    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 28.09.1961 - II C 163/59]).
  • BVerwG, 15.06.1967 - II B 40.66

    Untragbarkeit eines Beamten bei Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von mehr

    Zu der mit § 48 BEG inhaltsgleichen Vorschrift des § 53 des Beamtengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 28. April 1951 (GVBl. S. 114) hat der Senat (BVerwGE 13, 85 [BVerwG 28.09.1961 - II C 163/59]) bereits klargestellt, daß es für den Eintritt der Rechtsfolge - Beendigung des Beamtenverhältnisses - auf den Zeitpunkt ankommt, in dem die Verurteilung zu mindestens einem Jahr Gefängnis rechtskräftig wird.
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