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BVerwG, 28.09.1993 - 7 B 107.93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 12.01.1993 - C 1 K 678/91
- BVerwG, 28.09.1993 - 7 B 107.93
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78
Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der …
Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 7 B 107.93
Dem ist indes ein Verfahrensmangel schon deshalb nicht zu entnehmen, weil ein Gericht seine Pflicht zur gründlichen Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht verletzt, wenn es - wie hier - von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (stRspr, vgl. u.a. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 m.w.N.). - BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93
Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen
Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 7 B 107.93
Ein den Erwerbsvorgang inkriminierendes - manipulatives - Element kann im Einzelfall auch in der Vereinbarung eines besonders günstigen, von der seinerzeitigen DDR-Norm abweichenden Kaufpreises liegen (vgl. Beschluß vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - ZOV 1993, 193).
- VG Chemnitz, 05.09.1995 - 1 K 1249/95 Offenbar war es bei Mangelberufen nur so möglich, die Kräfte im ländlichen Bereich zu halten und ein Abwandern in die Großstädte zu verhindern, in denen ihnen Wohnungen mit besserer Ausstattung hätten geboten werden können (siehe hierzu Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.09.1993, Nr. 7 B 107.93, dem das Urteil der Kammer vom 12.01.1993, Nr. C 1 K 678/91, zugrundeliegt).