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   BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 18.15   

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BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 18.15 (https://dejure.org/2016,51376)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.2016 - 7 C 18.15 (https://dejure.org/2016,51376)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 2016 - 7 C 18.15 (https://dejure.org/2016,51376)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    BauGB § 36 Abs. 1 Satz 2; BBergG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 48 Abs. 2, § 51 Abs. 1 Satz 1; BImSchG § 4 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 10 Abs. 3 Satz 5, § 13
    Gemeindliches Einvernehmen; Planungshoheit; Bergaufsicht; Bergbaubetrieb; Biogasanlage; qualifiziertes Dienen; konkurrierende Zuständigkeit; immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 36 Abs. 1 Satz 2
    Bergaufsicht; Bergbaubetrieb; Biogasanlage; Planungshoheit; gemeindliches Einvernehmen; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; konkurrierende Zuständigkeit; qualifiziertes Dienen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 1 S 2 BauGB, § 2 Abs 1 Nr 3 BBergG, § 48 Abs 2 BBergG, § 51 Abs 1 S 1 BBergG, § 4 Abs 1 BImSchG
    Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer der Bergaufsicht unterliegenden Anlage

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasanlage; Gemeindliches Einvernehmen für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer der Bergaufsicht unterliegenden Anlage; Prüfung der bauplanungsrechtlichen ...

  • doev.de PDF

    Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer der Bergaufsicht unterliegenden Anlage

  • rewis.io

    Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer der Bergaufsicht unterliegenden Anlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeindliches Einvernehmen; Planungshoheit; Bergaufsicht; Bergbaubetrieb; Biogasanlage; qualifiziertes Dienen; konkurrierende Zuständigkeit; immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • rechtsportal.de

    Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasanlage; Gemeindliches Einvernehmen für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer der Bergaufsicht unterliegenden Anlage; Prüfung der bauplanungsrechtlichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer der Bergaufsicht unterliegenden Anlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer der Bergaufsicht unterliegenden Anlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 632
  • DÖV 2017, 390
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 18.15
    Die Zuständigkeit anderer Behörden bleibt unberührt (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 ).

    § 48 Abs. 2 BBergG eröffnet der Bergbehörde in Ergänzung des § 55 Abs. 1 BBergG die Möglichkeit, eine Aufsuchung oder Gewinnung zu beschränken oder zu untersagen, soweit ihr überwiegende Interessen entgegenstehen (BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 und vom 16. März 1989 - 4 C 25.86 - Buchholz 406.27 § 48 BBergG Nr. 3 S. 21).

    Diese Möglichkeit besteht aber nur "unbeschadet anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften", ist also dann zu verneinen, wenn andere öffentlich-rechtliche Vorschriften eine spezielle Behörde mit der Wahrnehmung der zu schützenden öffentlichen Interessen betraut haben (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 S. 323 f.; Beschluss vom 5. Juli 2016 - 7 B 43.15 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 25.86

    Bergbauvorhaben - Betriebsplanverfahren - Nachbarrecht - Bergbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 18.15
    § 48 Abs. 2 BBergG eröffnet der Bergbehörde in Ergänzung des § 55 Abs. 1 BBergG die Möglichkeit, eine Aufsuchung oder Gewinnung zu beschränken oder zu untersagen, soweit ihr überwiegende Interessen entgegenstehen (BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 und vom 16. März 1989 - 4 C 25.86 - Buchholz 406.27 § 48 BBergG Nr. 3 S. 21).
  • BVerwG, 05.07.2016 - 7 B 43.15

    Erweiterung Tagebau in Bannwald

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 18.15
    Diese Möglichkeit besteht aber nur "unbeschadet anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften", ist also dann zu verneinen, wenn andere öffentlich-rechtliche Vorschriften eine spezielle Behörde mit der Wahrnehmung der zu schützenden öffentlichen Interessen betraut haben (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 S. 323 f.; Beschluss vom 5. Juli 2016 - 7 B 43.15 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 18.15
    Mit ihr wird der Gemeinde zum einen die Möglichkeit eröffnet, in noch unbeplanten Bereichen Planungsabsichten in die Wege zu leiten und so die bauplanungsrechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit von Vorhaben nachzujustieren; zum anderen zielt sie darauf ab, die Gemeinde in Gebieten, in denen diese noch nicht geplant hat, an der Beurteilung der bebauungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen von Vorhaben mitentscheidend zu beteiligen (BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 43.83 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 35 S. 10).
  • BVerwG, 16.03.2001 - 4 BN 15.01

    Zulässigkeit einschränkender Festsetzungen im Bebauungsplan trotz Bestehens einer

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 18.15
    Bei "Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie ... Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten" handelt es sich aber um Vorhaben, die regelmäßig bei einem Bergbaubetrieb im Tagebau anfallen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. März 2001 - 4 BN 15.01 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 107 Rn. 5) und in einem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren zugelassen werden müssen, ohne zugleich einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht zu unterliegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2014 - 8 A 460/13

    Klage der Stadt Iserlohn gegen die Erweiterung des Kalksteinbruchs

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 18.15
    Ungeachtet der Frage, ob § 36 BauGB für den Schutz der Planungshoheit der Standortgemeinde, dem das Einvernehmenserfordernis dient, eine abschließende Regelung trifft oder ob eine Standortgemeinde daneben auch im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Einwendungen zur Wahrung ihrer Planungshoheit erheben kann (verneinend OVG Münster, Urteil vom 30. September 2014 - 8 A 460/13 - DVBl 2015, 309), stehen beide Rechtsinstitute jedenfalls nicht in einem Stufenverhältnis; nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen ist die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens nicht an die vorgängige Mitwirkung im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung geknüpft.
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 18.15
    Einwendungen sind sachliches auf die Verhinderung oder Modifizierung eines Vorhabens gerichtetes Gegenvorbringen (BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1980 - 7 C 101.78 - BVerwGE 60, 297 ).
  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 18.15
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Anwendungsvorrang, der Art. 11 der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglickeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. EU L 26/1) und Art. 25 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (ABl. L 334/17) nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. Oktober 2015 (C-137/14 - [ECLI:EU:C:2015:683] Rn. 78 ff.) gegenüber den Regelungen zur Einwendungspräklusion zukommt, hier greift.
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 9.75

    Beiladung der Gemeinde im Verwaltungsstreitverfahren wegen

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 18.15
    Mit der Änderung reagierte der Gesetzgeber auf die - das Einvernehmenserfordernis in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren verneinende - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11. Februar 1977 - 4 C 9.75 - Buchholz 406.25 § 4 BImSchG Nr. 2) und legte das Einvernehmenserfordernis insbesondere für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren fest.
  • VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17

    Befreiung von den Ge- und Verboten des Naturschutzrechts für Windenergieanlagen;

    Mit ihr wird der Gemeinde zum einen die Möglichkeit eröffnet, in noch unbeplanten Bereichen Planungsabsichten in die Wege zu leiten und so die bauplanungsrechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit von Vorhaben nachzujustieren; zum anderen zielt sie darauf ab, die Gemeinde in Gebieten, in denen diese noch nicht geplant hat, an der Beurteilung der bebauungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen von Vorhaben mitentscheidend zu beteiligen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.09.2016 - 7 C 18.15 - juris).Mithin ist auch dann, wenn über ein nach Immissionsschutzrecht genehmigungsbedürftiges Vorhaben zu entscheiden ist, die Standortgemeinde den Anforderungen des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB entsprechend gerade im Hinblick auf die Erforderlichkeit des gemeindlichen Einvernehmens zu beteiligen.
  • OVG Saarland, 10.12.2019 - 2 A 185/18

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers

    Anders als der § 36 BauGB begründet der § 54 Abs. 2 Satz 1 BBergG allerdings aufgrund der damit verbundenen vergleichsweise schwächeren Position im Verfahren auch bei bodenrechtlich relevanten Vorhaben (§§ 36 Abs. 1 Satz 2, 29 BauGB)(vgl. zu den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgrund einschränkender Auslegung anerkannten "Rückausnahmen" das Urteil des BVerwG vom 28.9.2016 - 7 C 18.15 -, NVwZ 2017, 632-636 (Biogasanlage, Einvernehmenserfordernis)) im Falle seiner Verletzung keine eigenständige subjektive Abwehrposition der Gemeinden.
  • BGH, 17.05.2018 - V ZB 54/17

    Abschiebungshaft: Vertretenmüssen der Verzögerung der Abschiebung wegen Verlustes

    Zu vertreten hat der Ausländer nicht nur solche Umstände, die für die Behebung des Abschiebungshindernisses von Bedeutung sein können, sondern auch Gründe, die - von ihm zurechenbar veranlasst - dazu geführt haben, dass ein Hindernis für seine Abschiebung überhaupt erst entstanden ist, etwa indem er seinen Pass weggegeben hat (vgl. Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 20; Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZB 99/16, NVwZ 2017, 632 Rn. 6; Beschluss vom 13. Juli 2017 - V ZB 69/17, InfAuslR 2017, 454 Rn. 7).

    aa) Von einem Unterlassen trotz bestehender Verpflichtung zu einem Tun kann im Regelfall nur ausgegangen werden, wenn die Ausländerbehörde den Betroffenen über den Umfang seiner nicht ohne weiteres auf der Hand liegenden Mitwirkungspflichten (vgl. §§ 48, 49 AufenthG, § 15 AsylG) belehrt hat, sie ihn zur Vornahme der im jeweiligen Einzelfall erforderlichen konkreten Mitwirkungshandlung aufgefordert und der Betroffene deren Vornahme verweigert hat (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZB 99/16, NVwZ 2017, 632 Rn. 6 zu § 62 Abs. 4 Satz 2 AufenthG).

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2019 - 12 MS 34/19

    Abfallbehandlungsanlage; Abfalllagerhalle; Betriebsplanzulassung; Brandschutz;

    Im Urteil vom 28. September 2016 (- 7 C 18/15 -, juris, Rn. 42 f.) ist es bezogen auf das Bauplanungsrecht sogar von einem generellen Vorrang der Entscheidungskompetenz der Immissionsschutz- gegenüber der Bergbehörde ausgegangen.

    Insoweit erscheint nach systematischen Überlegungen sowie dem Sinn und Zweck eine enge Auslegung des Ausnahmetatbestands des § 4 Abs. 2 Satz 1 BImSchG geboten (vgl. allgemein: BVerwG, Urt. v. 28.9.2016 - 7 C 18/15 -, juris, Rn. 27; a. A. wohl Storost, in: Ule/Laubinger/Repkewitz, § 4 BImSchG, Stand Febr. 2014, C 14), wonach von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eben nur solche unterirdischen Anlagenteile ausgenommen sind, denen eigenständige Bedeutung zukommt, die gerade Bestandteil eines untertägigen bergbaurechtlichen Betriebsteils sind oder die im Übrigen den spezifisch untertägigen bergbaurechtlichen Betrieb beeinflussen können.

  • OVG Sachsen, 20.11.2020 - 7 C 21/17

    Verzicht; Geldabfindung, ; Planvereinbarung

    Denn es diente dem Zweck der Flurneuordnung im Geltungsbereich des Neuordnungsgebiets mit dem Erreichen BGB-konformer Verhältnisse, der Vermeidung von Rest- und Splitterflächen und der Einbeziehung von Tauschland (vgl. Senatsurt. v. 19. August 2016 - 7 C 18.15.F -, juris Rn. 18).
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