Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 18.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7344
BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 18.92 (https://dejure.org/1993,7344)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1993 - 2 C 18.92 (https://dejure.org/1993,7344)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1993 - 2 C 18.92 (https://dejure.org/1993,7344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,7344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters nach einer Ernennung zum Professor an einer Fachhochschule - Anforderungen an die Festsetzung des Besoldungsdienstzeitalters nach einem Laufbahnwechsel - Voraussetzungen für die Befähigung für die Laufbahn ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 684 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.04.1971 - VI C 21.68

    Zulässigkeit nachträglicher Änderungen begünstigender Verwaltungsakte mit

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 18.92
    Die schriftliche Festsetzung des BDA (jetzt § 27 Abs. 2 BBesG) ist ein - zumindest teilweise - begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl. Urteil vom 30. April 1971 - BVerwG 6 C 21.68 - <ZBR 1972, 22 f.; insoweit in Buchholz 235 § 6 Nr. 15 nicht abgedruckt>).

    Davon ist der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts gerade in Fällen ausgegangen, in denen er eine zunächst als vorgeschrieben anzurechnende Ausbildungszeit für das später erreichte höhere Amt als nicht vorgeschrieben und damit nicht anzurechnen ansah (vgl. insoweit Urteil vom 30. April 1971 - BVerwG 6 C 21.68 - ;Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 6 B 29.78 - ; so ausdrücklich VGH Kassel, Urteil vom 26. September 1984 - I OE 35/80 - ).

  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 43.87

    Rückforderung zuviel gewährter Beihilfe - Beihilfebescheid - Rückwirkende Wegfall

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 18.92
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach ein ursprünglich rechtmäßig erlassener Verwaltungsakt, der auf die Zahlung laufender Bezüge eines Beamten oder Soldaten gerichtet ist, durch eine Veränderung der Sachlage nachträglich für die Zukunft unrichtig und im Sinne des § 48 VwVfG und entsprechender Landesgesetze rechtswidrig werden kann (vgl. BVerwGE 66, 65 [BVerwG 28.06.1982 - 6 C 92/78]; 84, 111 m.w.N.).

    Eine solche (teilweise) Rücknahme liegt hier vor; ohne Rechtsfehler hat das Berufungsgericht den angefochtenen Bescheid über die Neufestsetzung des BDA des Klägers dahin aufgefaßt, daß durch ihn der ursprüngliche Festsetzungsbescheid aufgehoben und durch eine Neuregelung ersetzt wurde (vgl.. BVerwGE 84, 111 [BVerwG 16.11.1989 - 2 C 43/87] m.w.N.).

  • BVerwG, 15.08.1978 - 6 B 29.78

    Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters bei Versetzung eines Laufbahnbewerbers

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 18.92
    Davon ist der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts gerade in Fällen ausgegangen, in denen er eine zunächst als vorgeschrieben anzurechnende Ausbildungszeit für das später erreichte höhere Amt als nicht vorgeschrieben und damit nicht anzurechnen ansah (vgl. insoweit Urteil vom 30. April 1971 - BVerwG 6 C 21.68 - ;Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 6 B 29.78 - ; so ausdrücklich VGH Kassel, Urteil vom 26. September 1984 - I OE 35/80 - ).
  • VGH Hessen, 26.09.1984 - I OE 35/80
    Auszug aus BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 18.92
    Davon ist der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts gerade in Fällen ausgegangen, in denen er eine zunächst als vorgeschrieben anzurechnende Ausbildungszeit für das später erreichte höhere Amt als nicht vorgeschrieben und damit nicht anzurechnen ansah (vgl. insoweit Urteil vom 30. April 1971 - BVerwG 6 C 21.68 - ;Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 6 B 29.78 - ; so ausdrücklich VGH Kassel, Urteil vom 26. September 1984 - I OE 35/80 - ).
  • BVerwG, 28.06.1982 - 6 C 92.78

    Anforderungen an die Rücknahme einer rechtswidrig gewordenen Festsetzung der

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 18.92
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach ein ursprünglich rechtmäßig erlassener Verwaltungsakt, der auf die Zahlung laufender Bezüge eines Beamten oder Soldaten gerichtet ist, durch eine Veränderung der Sachlage nachträglich für die Zukunft unrichtig und im Sinne des § 48 VwVfG und entsprechender Landesgesetze rechtswidrig werden kann (vgl. BVerwGE 66, 65 [BVerwG 28.06.1982 - 6 C 92/78]; 84, 111 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.06.1986 - 2 C 40.84

    Rechtswidriger Versorgungsfestsetzungsbescheid - Rücknahmemöglichkeit -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 18.92
    Soweit es darum geht, einen die Voraussetzung für den laufenden Bezug von Geldleistungen bildenden rechtswidrigen Verwaltungsakt für die Zukunft zurückzunehmen, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem öffentlichen Interesse an dessen Aufhebung, das auch das Interesse an der sparsamen Verwaltung öffentlicher Mittel umfaßt, in der Regel - und so auch hier - gegenüber dem Interesse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Verwaltungsakts das Übergewicht beizumessen (vgl. u.a. Urteile vom 21. Juni 1985 - BVerwG 6 C 142.82 - m.w.N. undvom 24. Juni 1986 - BVerwG 2 C 40.84 - ).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 6 C 44.85

    Sanitätsoffizier-Anwärter - Laufbahngruppe - Offiziere des Sanitätsdienstes -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 18.92
    Für den umgekehrten Fall, in dem zunächst nicht anrechnungsfähige Ausbildungszeiten eines Sanitätsoffizier-Anwärters nach Erreichen eines Sanitätsoffizier-Dienstgrades vorgeschrieben und damit anzurechnen waren, hat dies der 6. Senat ausdrücklich ausgesprochen (vgl.Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 6 C 44.85 - ).
  • BVerwG, 21.06.1985 - 6 C 142.82
    Auszug aus BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 18.92
    Soweit es darum geht, einen die Voraussetzung für den laufenden Bezug von Geldleistungen bildenden rechtswidrigen Verwaltungsakt für die Zukunft zurückzunehmen, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem öffentlichen Interesse an dessen Aufhebung, das auch das Interesse an der sparsamen Verwaltung öffentlicher Mittel umfaßt, in der Regel - und so auch hier - gegenüber dem Interesse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Verwaltungsakts das Übergewicht beizumessen (vgl. u.a. Urteile vom 21. Juni 1985 - BVerwG 6 C 142.82 - m.w.N. undvom 24. Juni 1986 - BVerwG 2 C 40.84 - ).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Das Besoldungsdienstalter, das - neben der Leistung - den Tag bestimmt, an dem der Beamte in den Stufen der Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A aufsteigt, ist nach Maßgabe der §§ 28 ff. BBesG zu berechnen und wird schriftlich (vgl. § 28 Abs. 4 BBesG) durch zumindest teilweise begünstigenden Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 2 C 18.92 -, DÖD 1994, S. 284) grundsätzlich für die gesamte Dauer des Beamtenverhältnisses verbindlich festgesetzt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2018 - 1 A 1463/15

    Beamtenrechtliche Anerkennung von soldatischen Erfahrungszeiten bei ehemaligen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1982- 2 C 9.81 -, juris, Rn. 20, und vom 28. Oktober 1993 - 2 C 18.92 -, juris, Rn. 17; vgl. ferner J. Müller, in: Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 2. Aufl. 2016, § 48 Rn. 60 f., und Suerbaum, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 1. Aufl. 2014, § 48 Rn. 126 und 128.
  • VG Frankfurt/Main, 06.01.2012 - 9 K 4282/11

    Recht auf gesetzmäßige Festsetzung des Besoldungsdienstalters

    Die Festsetzung des Besoldungsdienstalters mit Bescheid vom 4. Februar 2010 stellte einen den Kläger auch begünstigenden Verwaltungsakt dar (vgl. BVerwG U. v. 28.10.193 - 2 C 18.92 - DÖD 1994, 284; 30.4.1971 - 6 C 21.68 - ZBR 1972, 22, 23).
  • OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 10/20

    Zur Festsetzung des Beginns des Stufenaufstiegs bei einem Wechsel aus der

    [vgl. zur Verwaltungsakts-Qualität einer förmlichen Festsetzung des Dienstalters bereits OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.10.2003 - 1 R 22/02 -, juris, sowie BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 2 C 18/92 -, juris Rn. 12; ferner etwa VGH Mannheim, Urteil vom 13.4.2016 - 4 S 1930/14 -, juris Rn. 14] Für den weitergehenden Antrag, den Kläger "zum 1.3.2016 in die Erfahrungsstufe 4 einzuordnen" besteht demgegenüber kein Bedürfnis.
  • BVerwG, 23.12.1994 - 2 B 96.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Übergangsbeihilfe nach der

    Dabei war nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem öffentlichen Interesse am Unterbleiben materiell ungerechtfertigter laufender Zahlungen in der Regel gegenüber dem Interesse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des rechtswidrig gewordenen Verwaltungsaktes das Übergewicht beizumessen (vgl. BVerwGE 66, 65 ; Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 2 C 18.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.01.1994 - 2 B 170.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Er ist in seinem Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 2 C 18.92 - ohne weiteres davon ausgegangen, daß nach der genannten Übergangsvorschrift § 28 BBesG a.F. für vorhandene Beamte weiterhin anzuwenden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht