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   BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08   

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BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08 (https://dejure.org/2008,77672)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.2008 - 1 WB 32.08 (https://dejure.org/2008,77672)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 1 WB 32.08 (https://dejure.org/2008,77672)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 13.08

    Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes; Höchstaltersgrenze;

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08
    Die Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe der Eignung, Befähigung und Leistung und die Festlegung von Eignungskriterien und Eignungsanforderungen durch das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm beauftragten Stellen sind grundsätzlich Fragen militärischer Zweckmäßigkeit, die insoweit keiner inhaltlichen Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte unterliegen (Beschluss vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 13.08 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Art. 33 Abs. 2 GG enthält keine Richtlinien darüber, in welcher Weise der Leistungsgrundsatz zu verwirklichen ist, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist; auf welche Weise der Dienstherr in diesem Rahmen dem Leistungsprinzip gerecht wird, unterliegt deshalb seinem Gestaltungsermessen (stRspr, Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 13.08 -).

    Dem Leistungsgrundsatz wird Genüge getan, wenn nach einer solchen generellen Eignungsauswahl - anknüpfend an den Geburtsjahrgang und an den jeweiligen Verwendungsbereich - innerhalb der verbleibenden Bewerber nach individueller Eignung, Befähigung und Leistung ausgewählt wird (vgl. zum Vorstehenden Urteile vom 23. Oktober 1980 a.a.O. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 3; vgl. ferner Beschluss vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 13.08 -).

  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 2.07

    Laufbahn; Zulassung; Aufstiegslaufbahn; "Seiteneinsteiger".

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08
    Die Zulassungsentscheidung stellt vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung dar, für die gemäß § 17 Abs. 1 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - hier im Anschluss an den Beschwerdebescheid des Bundesministers der Verteidigung zum Bundesverwaltungsgericht (§ 21 Abs. 1 WBO) - eröffnet ist (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 9.05 - und vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 2.07 - DokBer 2008, 171).

    Nach mehrfacher Mitteilung des Bundesministers der Verteidigung in vergleichbaren Verfahren (vgl. dazu im Einzelnen Beschluss vom 29. Januar 2008 a.a.O.) kann eine nachträgliche Zulassung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Antrag des Antragstellers in der Sache erfolgreich wäre.

    Dies gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (Beschlüsse vom 24. Januar 2006 a.a.O., vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 25.05 - und vom 29. Januar 2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 9.05

    Zulassung; Laufbahnzulassung; charakterliche Eignung; Eignung; Prognose;

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08
    Die Zulassungsentscheidung stellt vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung dar, für die gemäß § 17 Abs. 1 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - hier im Anschluss an den Beschwerdebescheid des Bundesministers der Verteidigung zum Bundesverwaltungsgericht (§ 21 Abs. 1 WBO) - eröffnet ist (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 9.05 - und vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 2.07 - DokBer 2008, 171).

    Dies gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (Beschlüsse vom 24. Januar 2006 a.a.O., vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 25.05 - und vom 29. Januar 2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 22.79

    Voraussetzungen für die Ernennung eines Soldaten zum Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08
    Es kann vielmehr alle für die Laufbahngestaltung und für die Zulassung zu dieser Laufbahn sachgerechten Gesichtspunkte einbeziehen (vgl. - auch zum Folgenden - Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 22.79 - Buchholz 238.4 § 37 SG Nr. 2).

    Dem Leistungsgrundsatz wird Genüge getan, wenn nach einer solchen generellen Eignungsauswahl - anknüpfend an den Geburtsjahrgang und an den jeweiligen Verwendungsbereich - innerhalb der verbleibenden Bewerber nach individueller Eignung, Befähigung und Leistung ausgewählt wird (vgl. zum Vorstehenden Urteile vom 23. Oktober 1980 a.a.O. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 3; vgl. ferner Beschluss vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 13.08 -).

  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 25.05
    Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08
    Dies gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (Beschlüsse vom 24. Januar 2006 a.a.O., vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 25.05 - und vom 29. Januar 2008 a.a.O.).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 6.98

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -;; Einstellung in das

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08
    Dem Leistungsgrundsatz wird Genüge getan, wenn nach einer solchen generellen Eignungsauswahl - anknüpfend an den Geburtsjahrgang und an den jeweiligen Verwendungsbereich - innerhalb der verbleibenden Bewerber nach individueller Eignung, Befähigung und Leistung ausgewählt wird (vgl. zum Vorstehenden Urteile vom 23. Oktober 1980 a.a.O. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 3; vgl. ferner Beschluss vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 13.08 -).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz;

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08
    Art. 33 Abs. 2 GG enthält keine Richtlinien darüber, in welcher Weise der Leistungsgrundsatz zu verwirklichen ist, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist; auf welche Weise der Dienstherr in diesem Rahmen dem Leistungsprinzip gerecht wird, unterliegt deshalb seinem Gestaltungsermessen (stRspr, Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 13.08 -).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96

    Recht der Soldaten - Unzulässigkeit der Ausplanung eines Jahrganges von einer

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08
    Jede andere Verfahrensweise wäre nicht nur unter personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern auch aus Haushaltsgründen nicht vertretbar (vgl. Beschlüsse vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 9.92 -, vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - BVerwGE 113, 76 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160, vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 - und vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 38.05 -).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 9.92

    Verwendungsansprüche eines Beamten - Zulassung zu einer Offizierslaufbahn

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08
    Jede andere Verfahrensweise wäre nicht nur unter personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern auch aus Haushaltsgründen nicht vertretbar (vgl. Beschlüsse vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 9.92 -, vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - BVerwGE 113, 76 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160, vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 - und vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 38.05 -).
  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10

    Zulassung zur Laufbahn; Chancengleichheit im Auswahlverfahren

    Sie stellt vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung dar, für die gemäß § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 17 Abs. 1, Abs. 3 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - hier zum Bundesverwaltungsgericht - eröffnet ist (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - m.w.N. und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 72.08 -).

    Eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist rechtlich zulässig und könnte aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Zulassungsantrag in der Sache erfolgreich wäre (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 8.08 - Buchholz 450.1 § 5 WBO Nr. 1, vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - m.w.N. und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 72.08 -).

    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 -, vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 54.08 - DokBer 2009, 278 und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 72.08 -).

    Die Entscheidung über die Ablehnung der Zulassung kann vom Wehrdienstgericht nur auf Ermessensfehler überprüft werden (vgl. Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 72.08 -).

  • BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 72.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Sie stellt vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung dar, für die gemäß § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 17 Abs. 1, Abs. 3 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - hier zum Bundesverwaltungsgericht - eröffnet ist (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - m.w.N.).

    Eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist rechtlich zulässig und könnte auf Grund einer Ausnahmegenehmigung erfolgen, wenn der Antrag in der Sache erfolgreich wäre (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 8.08 - Buchholz 450.1 § 5 WBO Nr. 1 und vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - m.w.N.).

    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes bzw. über einen Laufbahnwechsel im Wege der Übernahme (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - und vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 54.08 - DokBer 2009, 278).

    Die Entscheidung über die Ablehnung der Zulassung oder der Übernahme kann vom Wehrdienstgericht nur auf Ermessensfehler überprüft werden (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 -).

  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 18.10

    Konkurrentenstreit; Militärische Auswahlentscheidung; Personalberaterausschüsse;

    Die Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe der Eignung, Befähigung und Leistung und die Festlegung von Eignungskriterien und Eignungsanforderungen können - bei fehlender normativer Spezifizierung - durch den Bundesminister der Verteidigung oder die von ihm beauftragten Stellen erfolgen; diese Maßnahmen sind grundsätzlich durch Gesichtspunkte militärischer Zweckmäßigkeit (mit-)geprägt, die einer inhaltlichen Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte nicht unterliegen (Beschlüsse vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 13.08 - Buchholz 449.2 § 30 SLV 2002 Nr. 1 und vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 -).

    Art. 33 Abs. 2 GG enthält keine Richtlinien darüber, in welcher Weise der Leistungsgrundsatz zu verwirklichen ist, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist; auf welche Weise der Dienstherr in diesem Rahmen dem Leistungsprinzip gerecht wird, unterliegt deshalb seinem Gestaltungsermessen (stRspr, Beschlüsse vom 25. Juni 2008 a.a.O. und vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 -).

  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 48.10

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags; Streitgegenstand; Festlegung der

    Sie gelten auch für den Laufbahnwechsel (Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - und vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 46.10 -).

    Es kommt hinzu, dass abwägungsrelevante Belange bei Soldaten auf Zeit auch in dem personalpolitischen Interesse an einer ausgewogenen Altersstruktur liegen (für Soldaten auf Zeit bejaht z.B. in Beschlüssen vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 13.08 - Buchholz 449.2 § 30 SLV 2002 Nr. 1 und vom 5. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 59.09 - für Berufssoldaten bejaht z.B. in Beschlüssen vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 99.91 - und vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - für Berufsbeamte bejaht im Urteil vom 28. Oktober 2004 - BVerwG 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 147 ) oder aus dem verfassungsrechtlichen Gebot in Art. 87 a Abs. 1 Satz 1 GG abgeleitet werden können, funktionstüchtige Streitkräfte zu unterhalten (dazu eher kritisch: Walz/Eichen/Sohm, SG, 2. Aufl. 2010, § 3 Rn. 81).

  • BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17

    Altersdiskriminierung; Kosten-Nutzen-Analyse; Laufbahn; Offiziere des

    Sie gelten ebenso für den Laufbahnwechsel (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 1 WB 32.08 - und vom 21. Juli 2011 - 1 WB 46.10 -).

    Das Verbot findet aber zum einen auf Grund des Streitkräftevorbehalts in Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie, von dem der nationale Gesetzgeber umfassend Gebrauch gemacht hat, keine Anwendung (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 1 WB 32.08 - Rn. 27 und vom 27. August 2013 - 1 WB 25.12 - Rn. 21 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 36.13 - Buchholz 240 § 27 BBesG Nr. 6 = juris Rn. 10, 11).

  • BVerwG, 10.04.2014 - 1 WB 62.13

    Verpflichtung eines Dienstherrn zur Dokumentation der Auswahlerwägungen bzgl.

    Die Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe der Eignung, Befähigung und Leistung und die Festlegung von Eignungskriterien und Eignungsanforderungen können - bei fehlender normativer Spezifizierung - durch den Bundesminister der Verteidigung oder die von ihm beauftragten Stellen erfolgen; diese Maßnahmen sind grundsätzlich durch Gesichtspunkte militärischer Zweckmäßigkeit (mit-)geprägt, die einer inhaltlichen Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte nicht unterliegen (Beschlüsse vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 13.08 - Buchholz 449.2 § 30 SLV 2002 Nr. 1 und vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 -).

    Art. 33 Abs. 2 GG enthält keine Richtlinien darüber, in welcher Weise der Leistungsgrundsatz zu verwirklichen ist, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist; auf welche Weise der Dienstherr in diesem Rahmen dem Leistungsprinzip gerecht wird, unterliegt deshalb seinem Gestaltungsermessen (stRspr, Beschlüsse vom 25. Juni 2008 a.a.O. und vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 -).

  • BVerwG, 23.02.2017 - 1 WB 2.16

    Auswahlkriterium; Laufbahn; Offizier des militärfachlichen Dienstes;

    Dieser Grundsatz der sogenannten Bestenauslese aus Art. 33 Abs. 2 GG und aus § 3 Abs. 1 SG ist ebenso bei Entscheidungen über einen Laufbahnaufstieg (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - NVwZ 2009, 389 = juris Rn. 10) und bei Entscheidungen zu beachten, die - wie hier - die Zulassung zu einer höheren Laufbahn betreffen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 1 WB 32.08 - Rn. 25, vom 21. Juli 2011 - 1 WB 46.10 - Rn. 37 und vom 28. April 2015 - 1 WB 45.14 - Rn. 29; abgrenzend in Fällen eines "horizontalen Laufbahnwechsels": BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 33 f.).
  • BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 34.11

    Abhängigkeit der Offizierslaufbahnzulassung im Hinblick auf den fachlichen

    Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes nur dann weitere Offiziere zuzuführen, wenn hierfür - auch unter dem Blickwinkel der Herstellung einer ausgewogenen Altersstruktur in der jeweiligen Ausbildungs- und Verwendungsreihe - ein Bedarf besteht und die Verwendung in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (stRspr, vgl. Beschluss vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - Rn. 21 m.w.N. sowie zuletzt Beschluss vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 WB 37.10 - Rn. 69; für den Laufbahnwechsel vgl. Beschluss vom 28. Juni 2011 - BVerwG 1 WB 56.10 - Rn. 21).

    Die bei der Bedarfsermittlung erfolgende Anknüpfung (unter anderem) an den Geburtsjahrgang des Bewerbers verstößt auch nicht gegen Grundsätze der Gleichbehandlung (vgl. hierzu auch Beschluss vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - Rn. 27).

  • BVerwG, 27.08.2013 - 1 WB 25.12

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

    "Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes nur dann weitere Offiziere zuzuführen, wenn hierfür - auch unter dem Blickwinkel der Herstellung einer ausgewogenen Altersstruktur in der jeweiligen Ausbildungs- und Verwendungsreihe - ein Bedarf besteht und die Verwendung in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (stRspr, vgl. Beschluss vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - Rn. 21 m.w.N. sowie zuletzt Beschluss vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 WB 37.10 - Rn. 69; für den Laufbahnwechsel vgl. Beschluss vom 28. Juni 2011 - BVerwG 1 WB 56.10 - Rn. 21).

    Die bei der Bedarfsermittlung erfolgende Anknüpfung (unter anderem) an den Geburtsjahrgang des Bewerbers verstößt auch nicht gegen Grundsätze der Gleichbehandlung (vgl. hierzu auch Beschluss vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - Rn. 27).

  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10

    Auswahlverfahren für Laufbahnwechsel; Bekanntgabe von Mitgliedern der

    Zu den Auswahlentscheidungen, die am Maßstab des Art. 33 Abs. 2 GG bzw. des § 3 Abs. 1 SG auszurichten sind, gehören auch die Entscheidungen über einen Laufbahnaufstieg (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - NVwZ 2009, 389 = juris Rn. 10) und über die militärische Laufbahnzulassung bzw. den Laufbahnwechsel (Beschluss vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - Rn. 25).
  • BVerwG, 06.02.2014 - 1 WB 35.13

    Auswahlkonferenz; Dienstliche Maßnahme; Heeresfliegertruppe;

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 37.10
  • BVerwG, 28.04.2015 - 1 WB 45.14

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

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