Rechtsprechung
BVerwG, 28.10.2009 - 6 C 31.08, 6 C 32.08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
FFG § 56
Filmtheater; Neuerrichtung; Strukturverbesserung; Multiplexkino. - Bundesverwaltungsgericht
FFG § 56
Filmtheater; Multiplexkino; Neuerrichtung; Strukturverbesserung - Wolters Kluwer
Finanzielle Förderung bei der Neuerrichtung eines Filmtheaters zur Strukturverbesserung bei Unterversorgung der Bevölkerung mit Kinoleistungen in diesem Gebiet; Vorliegen einer Strukturverbesserung bei voraussichtlicher Verdrängung von bestehenden Kinos durch die ...
- Judicialis
FFG § 56
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FFG § 56; i.d.F.v. 06.08.1998
Finanzielle Förderung bei der Neuerrichtung eines Filmtheaters zur Strukturverbesserung bei Unterversorgung der Bevölkerung mit Kinoleistungen in diesem Gebiet; Vorliegen einer Strukturverbesserung bei voraussichtlicher Verdrängung von bestehenden Kinos durch die ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Keine Kinoförderung bei drohendem Verdrängungswettbewerb
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Enge Grenzen bei der Kinoförderung
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Bundesverwaltungsgericht entscheidet zur Kinoförderung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kinoförderung und Verdrängungswettbewerb
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Keine Kinoförderung bei drohendem Verdrängungswettbewerb
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Kinoförderung bei drohendem Verdrängungswettbewerb
Verfahrensgang
- VG Berlin, 04.09.2003 - 22 A 303.01
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2008 - 10 B 3.07
- BVerwG, 13.10.2008 - 6 B 28.08
- BVerwG, 28.10.2009 - 6 C 31.08, 6 C 32.08
Papierfundstellen
- NJW 2010, 790
Wird zitiert von ... (19)
- BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz - …
Die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts hat eine Stellungnahme des 6. Revisionssenats übermittelt, der auf die rechtlichen Erwägungen in den angegriffenen Entscheidungen sowie ergänzend auf sein Urteil vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 6 C 31.08 - zur Frage der Film(theater)förderung bei drohendem Verdrängungswettbewerb verweist. - BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 22.10
Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft; …
Die Förderung der Neuerrichtung eines Kinos dient der vom Gesetz vorausgesetzten Strukturverbesserung vielmehr insbesondere dann, wenn an dem Ort, an dem das Filmtheater errichtet werden soll, eine Unterversorgung der Bevölkerung mit Kinoleistungen besteht (Urteil vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 6 C 31.08 - Buchholz 451.551 FFG Nr. 10). - BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 23.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
Die Förderung der Neuerrichtung eines Kinos dient der vom Gesetz vorausgesetzten Strukturverbesserung vielmehr insbesondere dann, wenn an dem Ort, an dem das Filmtheater errichtet werden soll, eine Unterversorgung der Bevölkerung mit Kinoleistungen besteht (Urteil vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 6 C 31.08 - Buchholz 451.551 FFG Nr. 10).
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 24.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
Die Förderung der Neuerrichtung eines Kinos dient der vom Gesetz vorausgesetzten Strukturverbesserung vielmehr insbesondere dann, wenn an dem Ort, an dem das Filmtheater errichtet werden soll, eine Unterversorgung der Bevölkerung mit Kinoleistungen besteht (Urteil vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 6 C 31.08 - Buchholz 451.551 FFG Nr. 10). - BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 25.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
Die Förderung der Neuerrichtung eines Kinos dient der vom Gesetz vorausgesetzten Strukturverbesserung vielmehr insbesondere dann, wenn an dem Ort, an dem das Filmtheater errichtet werden soll, eine Unterversorgung der Bevölkerung mit Kinoleistungen besteht (Urteil vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 6 C 31.08 - Buchholz 451.551 FFG Nr. 10). - VG Berlin, 19.11.2013 - 21 K 136.13
Förderung neuer Kinos; Strukturverbesserung, lokale Unterversorgung
Für die Beurteilung, ob dieses Tatbestandsmerkmal erfüllt ist, ist nicht der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebend, sondern der Zeitpunkt der Antragstellung oder - ohne dass es vorliegend hierauf ankommt - der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. August 2008 - 10 B 4.07 - Juris zur gleichlautenden Vorläuferregelung im FFG 2004; das Bundesverwaltungsgericht hat in der Revisionsentscheidung zu diesem Urteil keine ausdrücklichen Ausführungen hierzu gemacht, jedoch die vom OVG Berlin-Brandenburg herangezogenen Zahlen zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Behördenentscheidung ohne Weiteres "übernommen", Urteil vom 28. Oktober 2009 - 6 C 31.08 - Juris).Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (a.a.O., Rdnr. 24 ff.) zur gleichlautenden Vorläuferregelung des § 56 Abs. 1 Nr. 1 FFG 1999 wie folgt ausgeführt:.
Nach dem oben zitierten Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine (Einzelfall-) Prüfung der Verhältnisse der "Kinowirtschaft vor Ort" erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2009, a.a.O., Rdnr. 23).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Oktober 2009, a.a.O., Rdnr. 26 und 30) setzt dies entweder den Nachweis voraus, dass die zu erwartende erhebliche Steigerung der Besucherzahlen den mit dem Neubau verbundenen Kapazitätszuwachs kompensieren kann und den vorhandenen Anbietern kein Nachteil entstehen wird, oder den Nachweis, dass das neu zu errichtende Kino spezielle Besuchergruppen anspricht, die durch die bisherige lokale Kinowirtschaft nicht ausreichend erschlossen wurden.
- BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 29.14
Kinoförderung; Neuerrichtungsförderung; Modernisierungs- und …
Nur die Neuerrichtung unterliegt der Anforderung der Strukturverbesserung (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 6 C 31.08 - Buchholz 451.551 FFG Nr. 10 Rn. 19 ff.).Demgemäß ist die Anforderung nur erfüllt, wenn eine lokale Unterversorgung an Kinos herrscht oder wenn die Neuerrichtung eine so erhebliche Steigerung der Besucherzahlen erwarten lässt, dass die durchschnittliche Platzauslastung vor Ort nicht wesentlich unter den Durchschnittswert in vergleichbaren Orten sinkt (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 6 C 31.08 - Buchholz 451.551 FFG Nr. 10 Rn. 23 ff.).
Für die Erreichbarkeit des mit § 56 Abs. 1 Nr. 1 FFG verfolgten Förderzwecks, die Zahl der Kinobesucher zu erhöhen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 6 C 31.08 - Buchholz 451.551 FFG Nr. 10 Rn. 24), ist nicht ausschlaggebend, wodurch eine Maßnahme, deren Förderfähigkeit in Rede steht, veranlasst ist.
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 26.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
Die Förderung der Neuerrichtung eines Kinos dient der vom Gesetz vorausgesetzten Strukturverbesserung vielmehr insbesondere dann, wenn an dem Ort, an dem das Filmtheater errichtet werden soll, eine Unterversorgung der Bevölkerung mit Kinoleistungen besteht (Urteil vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 6 C 31.08 - Buchholz 451.551 FFG Nr. 10). - BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 27.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
Die Förderung der Neuerrichtung eines Kinos dient der vom Gesetz vorausgesetzten Strukturverbesserung vielmehr insbesondere dann, wenn an dem Ort, an dem das Filmtheater errichtet werden soll, eine Unterversorgung der Bevölkerung mit Kinoleistungen besteht (Urteil vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 6 C 31.08 - Buchholz 451.551 FFG Nr. 10). - VG Berlin, 13.12.2011 - 21 K 82.11
Gewährung von Filmförderung für die Neuerrichtung eines (Multiplex-) Kinos
Für die Beurteilung, ob das Tatbestandsmerkmal der "Strukturverbesserung" erfüllt ist, ist nicht der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebend, sondern der Zeitpunkt der Antragstellung oder - ohne dass es vorliegend hierauf ankommt - der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. August 2008 - 10 B 4.07 - Juris zur gleichlautenden Vorläuferregelung im FFG 2004; das Bundesverwaltungsgericht hat in der Revisionsentscheidung zu diesem Urteil keine ausdrücklichen Ausführungen hierzu gemacht, jedoch die vom OVG Berlin-Brandenburg herangezogenen Zahlen zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Behördenentscheidung ohne Weiteres "übernommen", Urteil vom 28. Oktober 2009 - 6 C 31.08 - Juris).Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (a.a.O., Rdnr. 24 ff.) zur gleichlautenden Vorläuferregelung des § 56 Abs. 1 Nr. 1 FFG 1999) wie folgt ausgeführt:.
Nach dem oben zitierten Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine (Einzelfall-) Prüfung der Verhältnisse der "Kinowirtschaft vor Ort" erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2009, a.a.O., Rdnr. 23).
- VG Berlin, 22.11.2011 - 21 K 98.11
Kinoförderung und Voraussetzungen einer Unterversorgung
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 28.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 29.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 30.10
Filmabgabe verfassungsgemäß
- VG Berlin, 27.04.2010 - 21 K 4.10
Filmförderung; Neueinrichtung; Filmtheater; Multiplex; Strukturverbesserung; …
- BVerwG, 13.10.2008 - 6 B 28.08
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - 6 B 25.13
Filmförderung; Filmabspielförderung; Modernisierung und Verbesserung; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2014 - 6 B 8.12
Filmförderung; Berufung; Förderungshilfen; Neuerrichtung eines Multiplexkinos; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2014 - 6 B 7.12
Filmförderung; Berufung; Förderungshilfen; Neuerrichtung eines Multiplexkinos; …