Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.2010 - 7 C 2.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2562
BVerwG, 28.10.2010 - 7 C 2.10 (https://dejure.org/2010,2562)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.2010 - 7 C 2.10 (https://dejure.org/2010,2562)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 7 C 2.10 (https://dejure.org/2010,2562)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2562) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    BImSchG § 15 Abs. 1 und 2 Satz 1 und 2, § 16 Abs. 1 und 4, § 18 Abs. 1 und 3
    Freistellungserklärung; Regelungsinhalt der -; Bindungswirkung der -; Anzeigeverfahren; Änderung einer Anlage; wesentliche Änderung; Genehmigungserfordernis; Erlöschensfrist; Verlängerung der -

  • openjur.de

    Freistellungserklärung; Regelungsinhalt der -; Bindungswirkung der -; Anzeigeverfahren; Änderung einer Anlage; wesentliche Änderung; Genehmigungserfordernis; Erlöschensfrist; Verlängerung der -.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BImSchG § 15 Abs. 1 und 2 Satz 1 und 2, § 16 Abs. 1 und 4
    Anzeigeverfahren; Bindungswirkung der -; Erlöschensfrist; Freistellungserklärung; Genehmigungserfordernis; Regelungsinhalt der -; Verlängerung der -; wesentliche Änderung; Änderung einer Anlage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 BImSchG, § 15 Abs 2 BImSchG, § 16 Abs 1 BImSchG, § 16 Abs 4 BImSchG, § 18 Abs 1 BImSchG
    Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung; Änderung einer Anlage; Regelungsinhalt der Freistellungserklärung; Bindungswirkung der Freistellungserklärung

  • Wolters Kluwer

    Regelungsinhalt einer Freistellungserklärung gemäß § 15 Abs. 2 S. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG); Verbindlichkeit einer Freistellungserklärung für das Verlängerungsverfahren nach § 18 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG); Umnutzung einer früheren ...

  • rewis.io

    Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung; Änderung einer Anlage; Regelungsinhalt der Freistellungserklärung; Bindungswirkung der Freistellungserklärung

  • ra.de
  • rewis.io

    Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung; Änderung einer Anlage; Regelungsinhalt der Freistellungserklärung; Bindungswirkung der Freistellungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelungsinhalt einer Freistellungserklärung gemäß § 15 Abs. 2 S. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG ); Verbindlichkeit einer Freistellungserklärung für das Verlängerungsverfahren nach § 18 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG ); Umnutzung einer früheren ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Regelungsinhalt der Freistellungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Regelungsinhalt einer immissionsschutzrechtlichen Freistellungserklärung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 120
  • DÖV 2011, 285
  • BauR 2011, 642
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04

    Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 7 C 2.10
    § 18 Abs. 1 Nr. 2 und § 18 Abs. 3 BImSchG sind nach der Rechtsprechung des Senats auch auf "Altanlagen" anwendbar, die gemäß § 67a Abs. 1 BImSchG oder - wie hier - nach § 67 Abs. 2 BImSchG lediglich angezeigt worden sind (Beschluss vom 4. März 2010 - BVerwG 7 B 38.09 - juris Rn. 6 f. = NVwZ 2010, 780; zu § 67a Abs. 1 BImSchG: Urteil vom 25. August 2005 - BVerwG 7 C 25.04 - BVerwGE 124, 156 = Buchholz 406.25 § 18 BImSchG Nr. 3).

    Die Frist kann unter diesen Umständen auch nachträglich verlängert werden (vgl. Urteil vom 25. August 2005 a.a.O. S. 162).

    Durch das Erlöschen der Genehmigung nach mehr als dreijähriger Stilllegung der Anlage soll insbesondere zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft verhindert werden, dass mit der Wiederinbetriebnahme zu einem Zeitpunkt begonnen wird, in dem sich die (tatsächlichen oder rechtlichen) Verhältnisse, die der Genehmigung zugrunde lagen, möglicherweise wesentlich verändert haben (BTDrucks 7/179 S. 37; Urteil vom 25. August 2005 a.a.O. S. 159).

  • Drs-Bund, 14.02.1973 - BT-Drs 7/179
    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 7 C 2.10
    Der Schutzzweck des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG, zum Schutze der Allgemeinheit und der Nachbarschaft zu verhindern, dass mit der Fortsetzung eines für längere Zeit stillgelegten Betriebes zu einem Zeitpunkt begonnen wird, in dem sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben können (vgl. BTDrucks 7/179 S. 37), gilt nämlich uneingeschränkt auch für formell nur anzeigepflichtige, aber materiell genehmigungsbedürftige Altanlagen.

    Durch das Erlöschen der Genehmigung nach mehr als dreijähriger Stilllegung der Anlage soll insbesondere zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft verhindert werden, dass mit der Wiederinbetriebnahme zu einem Zeitpunkt begonnen wird, in dem sich die (tatsächlichen oder rechtlichen) Verhältnisse, die der Genehmigung zugrunde lagen, möglicherweise wesentlich verändert haben (BTDrucks 7/179 S. 37; Urteil vom 25. August 2005 a.a.O. S. 159).

  • BVerwG, 04.03.2010 - 7 B 38.09

    Angezeigte Anlage; Erlöschen der Genehmigung; Verlängerungsantrag;

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 7 C 2.10
    § 18 Abs. 1 Nr. 2 und § 18 Abs. 3 BImSchG sind nach der Rechtsprechung des Senats auch auf "Altanlagen" anwendbar, die gemäß § 67a Abs. 1 BImSchG oder - wie hier - nach § 67 Abs. 2 BImSchG lediglich angezeigt worden sind (Beschluss vom 4. März 2010 - BVerwG 7 B 38.09 - juris Rn. 6 f. = NVwZ 2010, 780; zu § 67a Abs. 1 BImSchG: Urteil vom 25. August 2005 - BVerwG 7 C 25.04 - BVerwGE 124, 156 = Buchholz 406.25 § 18 BImSchG Nr. 3).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 7 C 14.08

    Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung; Geltung; unmittelbar; Legehennen; Haltung;

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 7 C 2.10
    Der Umfang der möglichen Bindungswirkung wird jedoch vom Regelungsinhalt des Verwaltungsakts bestimmt und erfasst nicht die im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des Verwaltungsakts in den Blick zu nehmenden materiellrechtlichen Vorfragen (vgl. auch Rebentisch, a.a.O., § 15 Rn. 79; Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 7 C 14.08 - juris Rn. 23 = NVwZ 2009, 1441).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 68.82

    Untersagung des Betriebs einer Altanlage nach § 25 Abs. 2 BImSchG

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 7 C 2.10
    Aus Sinn und Zweck des § 18 Abs. 1 BImSchG, zu verhindern, dass eine stillgelegte Anlage zu einem Zeitpunkt wieder in Betrieb genommen wird, in dem sich die der Genehmigung zugrunde liegenden Verhältnisse möglicherweise wesentlich verändert haben, folgt zugleich, dass bei der Entscheidung über die Fristverlängerung nach § 18 Abs. 3 BImSchG im Rahmen des Tatbestandsmerkmals der Zweckgefährdung kursorisch das Fortbestehen der Genehmigungsvoraussetzungen zu überprüfen bzw. bei den angezeigten Anlagen nach § 67 Abs. 2 BImSchG zu fragen ist, ob die auch für diese Anlagen geltenden Grundpflichten des § 5 BImSchG (vgl. dazu Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 7 C 68.82 - juris Rn. 9 = Buchholz 406.25 § 67 BImSchG Nr. 6) und Rechtsverordnungen nach § 7 BImSchG eingehalten werden.
  • VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.714

    Nichtbetreiben einer anzeigepflichtigen Anlage; Verlängerung der Erlöschensfrist;

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 7 C 2.10
    - Bayerischer VGH München - 29.05.2009 - AZ: VGH 22 B 08.714.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 2 L 11/16

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Zwar ist bei einer Entscheidung über eine solche Verlängerung im Rahmen des Tatbestandsmerkmals der Zweckgefährdung auch kursorisch das Fortbestehen der Genehmigungsvoraussetzungen zu prüfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.2010 - 7 C 2.10 - juris Rn. 17; Urt. v. 21.12.2017 - 4 C 7.16 -, juris RdNr. 23).
  • BVerwG, 21.01.2021 - 7 C 9.19

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Verlängerungsentscheidung

    Das Verlängerungsverfahren stellt sich insoweit als ein "Korrektiv" dar, um den Erlöschenszeitpunkt im Einzelfall hinauszuschieben und so die Zeit einer genehmigungsunschädlichen Nichterrichtung und -inbetriebnahme bzw. Stilllegung einer Anlage zu verlängern, sofern für die Nichteinhaltung der Frist bzw. die Betriebsunterbrechung ein wichtiger Grund besteht und der Zweck des Gesetzes (ausnahmsweise) nicht gefährdet wird (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 7 C 2.10 - Buchholz 406.25 § 15 BImSchG Nr. 8 Rn. 4, 15).

    Es sei daher im Rahmen eines Verlängerungsverfahrens nach § 18 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 BImSchG zu prüfen, ob sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die der Genehmigung zugrunde lagen, möglicherweise wesentlich verändert haben (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 7 C 2.10 - Buchholz 406.25 § 15 BImSchG Nr. 8 Rn. 14, 17).

    Sie enthält dagegen keine bestandskräftige Feststellung des Inhalts, dass von den angezeigten Änderungen keine Auswirkungen ausgehen, die den Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gefährden; sie entfaltet daher im Rahmen der Prüfung des Verlängerungsantrags nach § 18 Abs. 3 BImSchG keine Bindungswirkung (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 7 C 2.10 - Buchholz 406.25 § 15 BImSchG Nr. 8 Rn. 19, 23 ff.).

    Für eine Übereinstimmung der Begriffsinhalte spricht auch der Normzweck des § 18 Abs. 3 BImSchG, der in erster Linie darauf gerichtet ist, sicherzustellen, dass nach längerer Nichtausnutzung einer immissionsschutzrechtlichen Regelung nicht der gebotene Standard an Gefahrenabwehr und Vorsorge zu Gunsten der in § 1 BImSchG genannten Schutzgüter aufgrund (wesentlicher) rechtlicher oder tatsächlicher Änderungen unterschritten wird (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 7 C 2.10 - Buchholz 406.25 § 15 BImSchG Nr. 8 Rn. 17).

  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 C 28.18

    Umweltschutzvereinigungen dürfen gegen Verlängerungsentscheidungen im

    Die Annahme einer Gefährdung des Gesetzeszwecks ist gerechtfertigt, wenn hinreichend objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Inbetriebnahme der Anlage der gebotene Standard an Gefahrenabwehr und Vorsorge zu Gunsten der in § 1 BImSchG genannten Schutzgüter unterschritten würde (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 7 C 2.10 - Buchholz 406.25 § 15 BImSchG Nr. 8 Rn. 17).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

    So hat der 7. Senat die Verwaltungsakteigenschaft einer Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG - wiederholt bejaht (BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 7 C 2.10 - Buchholz 406.25 § 15 BImSchG Nr. 8 Rn. 21 und vom 7. August 2012 - 7 C 7.11 - Buchholz 406.25 § 15 BImSchG Nr. 9 Rn. 13).
  • BVerwG, 07.08.2012 - 7 C 7.11

    Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG; Nachbarschutz

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 28. Oktober 2010 (BVerwG 7 C 2.10 - Buchholz 406.25 § 15 BImSchG Nr. 8 Rn. 21 f.) entschieden hat, ist eine Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG ein Verwaltungsakt, der bestandskraftfähig ist und dem Bindungswirkung zukommt.

    Die von ihr erzeugte verbindliche Rechtswirkung nach außen besteht (und erschöpft sich) darin, dass die Änderung formell rechtmäßig ist und daher weder Stilllegungsanordnungen nach § 20 Abs. 2 BImSchG ergehen noch an die formelle Illegalität anknüpfende Bußgeld- oder Straftatbestände eingreifen können (Urteil vom 28. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 22).

    Dies folgt aus dem Sinn und Zweck des Anzeigeverfahrens nach den §§ 15, 16 BImSchG, das Verfahren bei unwesentlichen Änderungen einer Anlage zu beschleunigen und den Betreiber - anders als bei der früheren nachträglichen Anzeige von Änderungen - mittels präventiver Kontrolle vor dem Vorwurf der formellen Illegalität zu schützen (Urteil vom 28. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 24).

    Die materiellrechtliche Prüfung im Anzeigeverfahren ist nur eingeschränkt und nimmt an dem Bindungswirkung vermittelnden Regelungsinhalt der Freistellungserklärung nicht teil (Urteil vom 28. Oktober 2010 a.a.O. Rn. 25/26).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 11 B 24.16

    Inbetriebnahme der Hähnchenmastanlage bei Groß-Haßlow ohne neues

    Dass bei rechtzeitiger Antragstellung die Erlöschensfristen noch nach deren Ablauf rückwirkend verlängert werden dürfen, entspricht der ständigen Rechtsprechung auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 25. August 2005 - 7 C 25/04 -, juris Rz. 15, und vom 28. Oktober 2010 - 7 C 2/10 -, juris Rz. 12).

    Hinreichend objektiven Anhaltspunkten insoweit ist, ohne dass es des Nachweises des Eintritts nachteiliger oder schädlicher Auswirkungen im Sinne des § 1 BImSchG bedarf, behördlicherseits nachzugehen (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 7 C 2/10 -, juris Rz. 17; s. auch Urteil vom 21. Dezember 2017 - 4 C 7/16 -, juris Rz. 23).

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2014 - 12 LA 45/13

    Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine Verlängerung der Frist bzgl.

    Soweit die Klägerin meine, für die Beurteilung der Frage, ob durch die Verlängerung der Genehmigung der Zweck des Gesetzes gefährdet würde, sei auf die Anlage abzustellen, für die sie am 16. Juni 2010 eine - inzwischen versagte - Genehmigung beantragt habe und hierzu auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2010 (- 7 C 2.10 -, NVwZ 2011, 120) verweise, fehlinterpretiere sie diese Entscheidung.

    Der unbestimmte Rechtsbegriff des wichtigen Grundes ist unter Berücksichtigung des Zwecks der Vorschrift, unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall - neben dem gesetzlich geregelten Rechtsverlust liegende - unbillig erscheinende Folgen der Erlöschensregelung zu verhindern (BVerwG, Urt. v. 28.10.2010 - 7 C 2.10 -, NVwZ 2011, 120, juris Rdn. 11), auszulegen.

    Dies folgt aus Sinn und Zweck des § 18 Abs. 1 BImSchG, zu verhindern, dass eine stillgelegte Anlage zu einem Zeitpunkt wieder in Betrieb genommen wird, in dem sich die der Genehmigung zugrunde liegenden Verhältnisse möglicherweise wesentlich verändert haben (BVerwG, Urt. v. 28.10.2010 - 7 C 2.10 -, NVwZ 2011, 120, juris Rdn. 17).

    Dabei ist nicht auf den stillgelegten, sondern auf den für die Zukunft geplanten Betrieb abzustellen, also etwa eine geplante Umnutzung in den Blick zu nehmen (BVerwG, Urt. v. 28.10.2010 - 7 C 2.10 -, NVwZ 2011, 120, juris Rdn. 17).

  • BGH, 16.03.2021 - VI ZR 773/20

    Versetzung eines unfallverletzten Beamten in den Ruhestand wegen dauernder

    Der Umfang der Bindungswirkung eines bestandskräftigen Verwaltungsakts wird aber von dessen Regelungsinhalt bestimmt und durch diesen begrenzt (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2020 - II ZR 174/19, z.V.b. in BGHZ 226, 329 Rn. 36; BVerwG, NVwZ 2011, 120 Rn. 21; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl., § 43 Rn. 56 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2016 - 11 S 23.15

    Klagebefugnis eines anerkannten Naturschutzverbandes gegen

    Der Regelungsinhalt einer Freistellungserklärung beschränkt sich vielmehr auf eine Aussage zur formellen Legalität des Änderungsvorhabens; die ohnehin nur eingeschränkte materiellrechtliche Prüfung im Anzeigeverfahren nimmt an dem Bindungswirkung vermittelnden Regelungsinhalt nicht teil (BVerwG, Urteil v. 7. August 2012 - 7 C 7.11 -, zit. nach juris Rn 13 ff.; Urteil v. 28. Oktober 2010 - 7 C 2.10 -, zit. nach juris Rn 19 ff.).

    Unter Hinweis auf den Sinn und Zweck des § 18 Abs. 1 BImSchG, der verhindern solle, dass von einer Genehmigung zu einem Zeitpunkt (noch oder wieder) Gebrauch gemacht werde, in dem sich die der Genehmigung zugrunde liegenden Verhältnisse möglicherweise wesentlich verändert haben, hat das Bundesverwaltungsgericht (z.B. Urteil v. 28. Oktober 2010 - 7 C 2.10 -, zit. nach juris Rn 14 ff., insbes. Rn 17) angenommen, dass bei der Entscheidung über eine Fristverlängerung nach § 18 Abs. 3 BImSchG "im Rahmen des Tatbestandsmerkmals der Zweckgefährdung kursorisch das Fortbestehen der Genehmigungsvoraussetzungen zu überprüfen" ist.

    Denn die Erlöschensregelungen des § 18 Abs. 1 BImSchG dienen gerade dazu, zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft zu verhindern, dass von einer erteilten Genehmigung zu einem Zeitpunkt erstmals oder wieder Gebrauch gemacht wird, in dem sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben können (BVerwG, Urteil v. 28. Oktober 2010 - 7 C 2.10 -, zit. nach juris Rn 11; vgl. auch BT-Drucks. 7/179, S. 37).

    Denn ausgehend von der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 28. Oktober 2010 - 7 C 2.10 -, zit. nach juris Rn 17) wäre zum Ausschluss einer aus der Rechtsänderung folgenden Zweckgefährdung jedenfalls eine kursorische Prüfung des Fortbestehens der Genehmigungsvoraussetzungen anhand des für eine nicht (mehr) privilegierte Anlage geltenden strengeren Maßstabs erforderlich, die der Antragsgegner - von seiner Rechtsauffassung ausgehend konsequent - so weder im Ausgangs- noch im Widerspruchsbescheid durchgeführt hat.

  • OVG Thüringen, 17.06.2015 - 1 KO 369/14

    Erlöschen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 18 Abs. 1 Nr. 1

    Dem erstgenannten Regelungszweck kommt danach nicht nur für den in § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG geregelten Fall einer nicht mehr betriebenen Anlage (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 7 C 2.10 -, NVwZ 2011, 120 = BauR 2011, 642 = juris Rdn. 17), sondern auch für den von § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG erfassten Fall der erstmaligen Errichtung oder des erstmaligen Betriebs einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage Bedeutung zu (vgl. dazu etwa auch Hansmann/Ohms in Landmann/Rohmer, § 18 BImSchG Rdn. 2).

    Ließe man den selbst immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Abriss alter Bausubstanz zur Wahrung der Frist ausreichen, weil damit zugleich das Baufeld für die Errichtung wesentlicher Teile der genehmigten Anlage freigemacht wird, hätte dies zur Folge, dass das immissionsschutzrechtlich genehmigte Vorhaben auch noch nach längerer Zeit realisiert werden könnte, ohne dass aufgrund eines Fristverlängerungsantrags geprüft werden müsste, ob sich die der Genehmigung zugrunde liegenden Verhältnisse möglicherweise wesentlich verändert haben (zu dieser Prüfung vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a. a. O.).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass und weshalb hier vor der Entscheidung über die Fristverlängerung, bei der das Fortbestehen der Genehmigungsvoraussetzungen nur kursorisch geprüft wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 7 C 2.10 -, NVwZ 2011, 120 = juris Rdn. 17), aus-.

  • VGH Hessen, 30.06.2023 - 9 B 2279/21

    Verlängerung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 8 A 2071/13

    Nicht ausgenutzte Genehmigung erlischt!

  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 B 21.2417

    Freistellungserklärung für Änderung einer Windkraftanlage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

  • BVerwG, 29.04.2015 - 6 C 39.13

    Bestandskraft eines verliehenen öffentlich-rechtlichen Rechts,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 192/09

    Baugenehmigung für Schweinemastanlage; immissionsschutzrechtliche Anforderungen;

  • BVerwG, 21.12.2017 - 4 C 7.16

    Abschaltverpflichtung; Baugenehmigung; Bindung des Revisionsgerichts; Entfallen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 193/09

    Anfechtung einer Baugenehmigung für Schweinemastanlage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.04.2012 - 2 L 193/09

    Baugenehmigung für Schweinemastanlage; immissionsschutzrechtliche Anforderungen;

  • OVG Saarland, 24.06.2014 - 2 A 450/13

    Verlängerung immissionsschutzrechtlicher Betriebserlaubnis für Schießsportanlage

  • VG Saarlouis, 12.11.2018 - 5 L 411/18

    Bescheidung paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen; gegenseitige

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2016 - 11 S 54.15

    NABU mit Eilantrag gegen eine Schweine- bzw. Ferkelzuchtanlage im

  • VGH Bayern, 18.01.2024 - 22 A 22.40045

    Negativattest, Ersatzneubau von zwei Kabelübergangsmasten für eine

  • VG Halle, 28.08.2012 - 4 A 51/10

    Präklusion bei der Umweltverbandsklage

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2023 - 11 B 1.21

    Errichtung und Betrieb der Hähnchenmastanlage bei Groß Haßlow weiter nicht

  • VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 16.794

    Baurechtliche Nachbarklage, Anfechtungsklage gegen Genehmigungsfreistellung

  • VG Arnsberg, 21.08.2014 - 7 K 647/12

    Verlängerung der Frist zur Errichtung und Inbetriebnahme einer

  • BVerwG, 03.01.2022 - 7 B 6.21

    Immissionsschutzrechtlicher Feststellungsbescheid für in einer Anlage nutzbare

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2023 - 1 B 20/23

    Untersagung der Besetzung der zu vergebenden Planstellen mit anderen Beamten

  • VG Regensburg, 21.11.2018 - RN 7 S 18.1756

    Eilrechtsschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Freistellungserklärung

  • BVerwG, 16.03.2015 - 6 B 63.14

    Legalisierungswirkung immissionschutzrechtlicher Genehmigung; Erstattung von

  • VG Würzburg, 24.11.2020 - W 4 K 18.500

    Freistellungserklärung für Änderung einer Windkraftanlage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2020 - 3 L 214/19

    Reichweite der Bindungswirkung eines Widerspruchsbescheides

  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 22 CS 17.1702

    Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen Teilstilllegungsverfügung einer Anlage zur

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 2 LB 16/14

    Beamtenrecht: Anerkennung einer psychischen Erkrankung als (weitere) Folge eines

  • OVG Sachsen, 15.07.2015 - 4 A 13/14

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Verlängerung; wichtiger Grund;

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 5 MR 1/23

    Schutzzweck des BImSchG § 18 Abs 1 Nr 2; Einstellung des Betriebs einer

  • VG Oldenburg, 27.09.2017 - 5 A 2395/15

    Biogasanlage; fiktive Freistellungserklärung; Gülleseparation; Separationsanlage;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2020 - 16 A 2620/16

    Klage auf Leistungen nach dem Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte

  • VG Oldenburg, 28.01.2015 - 5 A 320/11

    Bodenrauhigkeit; Irrelevanz

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2014 - 11 S 44.14

    Hähnchenmastanlage; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

  • VG Würzburg, 24.11.2020 - W 4 K 18.504

    Verbandsklage, Anfechtung, Freistellungserklärung, Anlagentausch, wesentliche

  • VG Augsburg, 27.09.2018 - Au 2 K 17.1930

    Rückforderung von an Professor gezahlten Berufungs-Leistungsbezügen

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.04.2021 - 5 MB 7/21

    Auslegung einer Genehmigung am Wortlaut; Gefährdung des erreichten Standards an

  • VG Cottbus, 13.09.2016 - 4 L 638/15

    Anlagenaustausch nach Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung;

  • VG München, 11.04.2017 - M 19 K 16.1296

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtliche Änderungsanzeige durch die

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht