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BVerwG, 28.11.1961 - W DB 23.61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 30.03.1962 - W D 77.61
Trunkenheit eines Soldaten im Straßenverkehr - Schwere des Dienstvergehens - …
Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 28.11.1961 (W DB 23/61) entschieden und dort näher begründet hat, handelt es sich bei dem in § 6 WDO a.F. enthaltenen sogenannten Verbot der Doppelbestrafung und bei der Aufhebung dieser Regelung durch das Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung vom 9.6.1961 um Fragen des Verfahrensrechts, An der disziplinaren Strafbarkeit von Pflichtverstößen hat sich dadurch nichts geändert; die Gesetzesänderung betrifft nur eine Verfahrensvoraussetzung. - BVerwG, 16.01.1964 - WD 102.63
Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen der Begehung von Straftaten
Ihr lagen jedoch, wie der Senat, wiederholt entschieden hat (Beschluß vom 28. November 1961 - W DB 23/61 -i. NZWehrr 1963, 71 und Urteil vom 30. März 1962 - WD 77/61 -), nicht der Grundsatz ne bis in idem und damit das Verbot der Doppelbestrafung im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG, sondern bloße Zweckmäßigkeitserwägungen zugrunde, denen die oben angeführte Novelle zur Wehrdisziplinarordnung keine Bedeutung mehr beimißt.