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   BVerwG, 28.11.1962 - V C 45.62   

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https://dejure.org/1962,2382
BVerwG, 28.11.1962 - V C 45.62 (https://dejure.org/1962,2382)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1962 - V C 45.62 (https://dejure.org/1962,2382)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1962 - V C 45.62 (https://dejure.org/1962,2382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Kapitalabfindung nach dem Altsparerrecht - Zuwendung des Erben an eine langjährige Angestellte des Erblassers als Kapitalabfindung - Voraussetzungen eines Anspruchs auf Altsparerentschädigung - Entschädigungsfähigkeit einer Spareinlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.11.1957 - III C 105.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1962 - V C 45.62
    Dieser Begriff erfaßt nur den Übergang des Anspruchs auf einen Lebenden oder auf mehrere lebende Personen auf Grund gesetzlicher Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB) oder auf Grund einseitiger Verfügung von Todes wegen, also eines Testaments (§ 1937 BGB), auf Grund eines Erbvertrages (§ 1941 BGB) oder einer Schenkung von Todes wegen (§ 2301 EGB; vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 1957 - BVerwG III C 105.57- [BVerwGE 5, 354 [BVerwG 14.11.1957 - III C 105/57]]), sowie den Erwerb auf Grund eines Vermächtnisses (§ 1939 BGB) oder eines Pflichtteils (§ 2304 BGB), die beide zunächst nur einen Anspruch gegen den Erben begründen (Kühne-Wolff, Die Gesetzgebung über den Lastenausgleich, Anm. 11 zu § 3 ASpG; Harmening, Lastenausgleich, Anm. 4 zu § 3 ASpG).
  • BVerwG, 12.06.1959 - IV C 120.58
    Auszug aus BVerwG, 28.11.1962 - V C 45.62
    Die Aufzählung der Fälle des unschädlichen Gläubigerwechsels in § 3 ASpG ist erschöpfend und kann von der Rechtsprechung nicht durch rechtsähnliche Falle ergänzt werden (BVerwG, Urteil vom 12. Juni 1959 - BVerwG IV C 120.58 - [Wertpap.Mtlg. 1959 S. 1119 Buchholz BVerwG 427.5 § 3 ASpG Nr. 2]).
  • RG, 08.02.1923 - IV 86/22

    Sparkassenbuch; Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1962 - V C 45.62
    Entscheidend für diese Frage ist bei Verträgen zugunsten Dritter das Verhältnis zwischen dem Versprechenden und dem Versprechensempfänger (RGZ 106, 1).
  • RG, 08.02.1935 - II 280/34

    1. Welchen Einfluß hat die Herabsetzung (Zusammenlegung) des Stammkapitals einer

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1962 - V C 45.62
    Immerhin kann daraus unter Umständen die Absicht der Parteien zu folgern sein, dem Dritten ein unmittelbares Recht zu verschaffen (RG in LZ 1920, 699; RGZ 147, 42).
  • BVerwG, 27.03.1963 - V C 109.62

    Vorzugssperrkonto für Devisenausländer als Spareinlage - Erlangung von Devisen

    Der Übergang des Anspruchs von ..., auf dessen Namen das Vorzugssperrkonto lautete, auf die Erblasserin vor Einführung der Deutschen Mark schließt die Eigenschaft der Spareinlage als Altsparanlage nicht aus, da dieser Wechsel in der Person des Gläubigers auf der 1944 eingetretenen Erbfolge und damit auf einem Erwerb von Todes wegen im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ASpG beruhte (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. November 1957 - BVerwG III C 105.57 - [BVerwGE 5, 354 [BVerwG 14.11.1957 - III C 105/57]], Urteil vom 7. November 1962 - BVerwG V C 19.62 - [MDR 1963, S. 244], Urteil vom 28. November 1962 - BVerwG V C 45.62 - [Wertpap.Mttlg.
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