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   BVerwG, 28.11.1975 - IV C 18.74, IV C 19.74, IV C 20.74, IV C 29.74, IV C 30.74, IV C 31.74, IV C 32.74, IV C 33.74, IV C 34.74   

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BVerwG, 28.11.1975 - IV C 18.74, IV C 19.74, IV C 20.74, IV C 29.74, IV C 30.74, IV C 31.74, IV C 32.74, IV C 33.74, IV C 34.74 (https://dejure.org/1975,858)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1975 - IV C 18.74, IV C 19.74, IV C 20.74, IV C 29.74, IV C 30.74, IV C 31.74, IV C 32.74, IV C 33.74, IV C 34.74 (https://dejure.org/1975,858)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1975 - IV C 18.74, IV C 19.74, IV C 20.74, IV C 29.74, IV C 30.74, IV C 31.74, IV C 32.74, IV C 33.74, IV C 34.74 (https://dejure.org/1975,858)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verbindung mehrerer Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 131 Abs. 3; BBauG § 132 Nr. 2
    Rückwirkende Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; Voraussetzungen eins zulässigen Verteilungsmaßstabs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erschließungsbeitragssatzung - Rückwirkende Änderung - Zulässiger Verteilungsmaßstab

Papierfundstellen

  • DÖV 1976, 351
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 134.68

    Bestandskraft eines erst nach seinem Ergehen durch Rückwirkung des

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1975 - IV C 18.74
    "Ein infolge Fehlens einer gültigen Beitragssatzung zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid kann nachträglich dadurch 'geheilt' werden, daß eine gültige Beitragssatzung mit einer Rückwirkung in Kraft tritt, die zeitlich auch den Bescheid erfaßt (vgl. Urteile vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 7 -, vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - und vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - a.a.O.).

    Dies hat das Berufungsgericht mit zutreffenden Hinweisen auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Urteile vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 76.69 - KStZ 1973, 120 -, vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 87.68 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 3 - und vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - a.a.O.; vgl. dazu auch BVerfGE 13, 261 [272]) richtig erkannt.

    In seinem Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - (a.a.O.) hat der Senat angedeutet, daß der Rückwirkung eine zeitliche Grenze gesetzt sein könne, und zwar im Anschluß an Ausführungen des Berufungsgerichts, das eine Rückwirkung nur bis zu demjenigen Zeitpunkt für rechtmäßig hielt, 'von dem an eine Verjährung der Beitragsforderung bis zur tatsächlichen Verkündung der Satzung nicht hätte eintreten können, wenn die Beitragsforderung bei rechtzeitiger ordnungsgemäßer Verkündung der Satzung bereits seinerzeit entstanden wäre'.

  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 52.71

    Verteilungsmaßstab der Erschließungsbeiträge nach der Verschiedenheit der Nutzung

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1975 - IV C 18.74
    Ein Verteilungsmaßstab entspricht den Anforderungen des § 131 Abs. 3 BBauG nur dann, wenn er für neu zu erschließende unbeplante Gebiete eine Regelung vorsieht, die eine Verschiedenheit von Art und Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung berücksichtigt; Art und Maß der vorhandenen Nutzung können auch in der Weise berücksichtigt werden, daß durch Einzelsatzung festgelegt wird, was als vorhanden anzusehen ist (Weiterführung der Rechtsprechung im Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 52.71 - BVerwGE 42, 17 ).

    Soweit in nichtbeplanten Gebieten Art und Maß der Nutzung durch besondere Satzung festzulegen sind (§§ 8 Abs. 4, 16 der Satzung), stimmt der Senat dem Berufungsgericht darin zu, daß dieses Verfahren schon deswegen unbedenklich ist, weil in derartigen Gebieten allein das Abheben auf die tatsächliche Nutzung ausreichen würde (Urteile vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 28.70 - BVerwGE 38, 147 und vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 52.71 - BVerwGE 42, 17 [18]).

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1975 - IV C 18.74
    Eine Beitragssatzung darf in der Regel rückwirkend geändert werden, wenn die Rückwirkung dazu dienen soll, eine ungültige oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte Satzung durch eine neue Satzung zu ersetzen (wie Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - BVerwGE 50, 2 ).

    Zur Heilung von bislang rechtswidrigen Beitragsbescheiden durch rückwirkende Satzungen hat der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren BVerwG IV C 45.74 folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 34.73

    Gesetzliche Voraussetzungen für die Entstehung der Beitragspflicht zu

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1975 - IV C 18.74
    "Ein infolge Fehlens einer gültigen Beitragssatzung zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid kann nachträglich dadurch 'geheilt' werden, daß eine gültige Beitragssatzung mit einer Rückwirkung in Kraft tritt, die zeitlich auch den Bescheid erfaßt (vgl. Urteile vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 7 -, vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - und vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - a.a.O.).

    Inzwischen entspricht es zudem der gefestigten Rechtsprechung des Senats, daß der Lauf der Verjährungsfrist erst mit dem Entstehen der Beitragspflicht beginnt (Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 32.72 - BVerwGE 47, 49 [53]) und daß diese Beitragspflicht frühestens mit dem Inkrafttreten einer gültigen Erschließungsbeitragssatzung entstehen kann (Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - a.a.O.).

  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 51.73

    Nachträgliche Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde zum Ausbau einer

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1975 - IV C 18.74
    Auch im Hinblick auf das Verfahrenskostenrisiko ist eine andere Beurteilung nicht gerechtfertigt: Wird der angefochtene Heranziehungsbescheid während des Verfahrens durch eine rückwirkende Satzung 'geheilt', so kann der Kläger die Kostenlast dadurch abwenden, daß er die Hauptsache für erledigt erklärt (vgl. Urteil des Senats vom 23. Mai 1975 - BVerwG IV C 51.73 - zur nachträglichen Zustimmung nach § 125 BBauG).
  • BVerwG, 20.09.1974 - IV C 32.72

    Grenzen der Beitragspflicht bei einem Eigentumswechsel nach deren Entstehen

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1975 - IV C 18.74
    Inzwischen entspricht es zudem der gefestigten Rechtsprechung des Senats, daß der Lauf der Verjährungsfrist erst mit dem Entstehen der Beitragspflicht beginnt (Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 32.72 - BVerwGE 47, 49 [53]) und daß diese Beitragspflicht frühestens mit dem Inkrafttreten einer gültigen Erschließungsbeitragssatzung entstehen kann (Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - a.a.O.).
  • BVerwG, 05.09.1975 - IV CB 75.73

    Tilgende Wirkung der Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Merkmale der

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1975 - IV C 18.74
    Ist es zulässig, daß der die Ermittlung und Verteilung des Erschließungsaufwands durchführende Bedienstete einer Gemeinde die tatsächliche Nutzung der in einem unbeplanten Gebiet liegenden Grundstücke der Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands zugrunde legt, so kann eine - sich ebenfalls an den tatsächlichen Gegebenheiten orientierende - entsprechende Festlegung durch den Ortsgesetzgeber in einer "Einzelsatzung" nicht unzulässig sein; daß "Einzelsatzungen" - mögen sie an sich auch unerwünscht sein - zur Ergänzung oder auch Abänderung des bestehenden Ortsrechts erlassen werden dürfen, hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 5. September 1975 - BVerwG IV CB 75.73 -).
  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 21.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1975 - IV C 18.74
    "Ein infolge Fehlens einer gültigen Beitragssatzung zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid kann nachträglich dadurch 'geheilt' werden, daß eine gültige Beitragssatzung mit einer Rückwirkung in Kraft tritt, die zeitlich auch den Bescheid erfaßt (vgl. Urteile vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 7 -, vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - und vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - a.a.O.).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1975 - IV C 18.74
    Das Rechtsstaatsprinzip enthält zwar keine in allen Einzelheiten bestimmten Gebote und Verbote, sondern bedarf stets der Konkretisierung an den sachlichen Gegebenheiten des Einzelfalls (BVerfGE 7, 89 [92 f.]).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 76.69

    Erhebung einer Gebühr für das Aufstellen einer Plakattafel - Wirksamkeit der

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1975 - IV C 18.74
    Dies hat das Berufungsgericht mit zutreffenden Hinweisen auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Urteile vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 76.69 - KStZ 1973, 120 -, vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 87.68 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 3 - und vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - a.a.O.; vgl. dazu auch BVerfGE 13, 261 [272]) richtig erkannt.
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70

    Verteilungsmaßstab und Höhe der Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

  • BVerwG, 22.11.1968 - IV C 87.68

    Rückwirkung einer Erschließungsbeitragssatzung

  • VG Karlsruhe, 30.01.2014 - 2 K 2233/13

    Abwassergebühren: Kosten für Regenbecken, Abschreibungen für künftige

    Denn das Vertrauen auf die Ungültigkeit einer Rechtsnorm ist in einer solchen Konstellation grundsätzlich nicht geschützt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1975 - IV C 18.74 -, und Urteil vom 15.12.1978 - 7 C 3.78 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.11.1982 - 2 S 1104/82 - und Urteil vom 11.03.2010 - 2 S 2938/08 - alle juris).
  • VG Karlsruhe, 30.01.2014 - 2 K 2473/13

    Heranziehung eines Miterben als Gesamtschuldner für die Abwassergebühr;

    Das Vertrauen auf die Ungültigkeit einer Rechtsnorm ist nicht geschützt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.1975 - IV C 18.74 -, u. Urt. v. 15.12.1978 - 7 C 3.78 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.11.1982 - 2 S 1104/82 - u. Urt. v. 11.03.2010 - 2 S 2938/08 - alle juris).
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