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   BVerwG, 28.11.1983 - 9 B 10705.83   

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https://dejure.org/1983,6387
BVerwG, 28.11.1983 - 9 B 10705.83 (https://dejure.org/1983,6387)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1983 - 9 B 10705.83 (https://dejure.org/1983,6387)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1983 - 9 B 10705.83 (https://dejure.org/1983,6387)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Begründung eines Asylanspruchs durch Beeinträchtigung der Rechte auf freie Religionsausübung und ungehinderte berufliche und wirtschaftliche Betätigung - Ordnungsgemäße Bezeichnung einer ...

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  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1983 - 9 B 10705.83
    Der erkennende Senat hat in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 54, 341 ff.) entschieden, daß zu dem asylrechtlich geschützten Bereich der persönlichen Freiheit auch die Rechte auf freie Religionsausübung und ungehinderte berufliche und wirtschaftliche Betätigung gehören, daß aber eine Beeinträchtigung dieser Rechte einen Asylanspruch nur dann begründen kann, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27 sowie die Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 und 9 C 36.83 - EuGRZ 1983, 385 ff., 392 ff.).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1983 - 9 B 10705.83
    Der erkennende Senat hat in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 54, 341 ff.) entschieden, daß zu dem asylrechtlich geschützten Bereich der persönlichen Freiheit auch die Rechte auf freie Religionsausübung und ungehinderte berufliche und wirtschaftliche Betätigung gehören, daß aber eine Beeinträchtigung dieser Rechte einen Asylanspruch nur dann begründen kann, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27 sowie die Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 und 9 C 36.83 - EuGRZ 1983, 385 ff., 392 ff.).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1983 - 9 B 10705.83
    Der erkennende Senat hat in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 54, 341 ff.) entschieden, daß zu dem asylrechtlich geschützten Bereich der persönlichen Freiheit auch die Rechte auf freie Religionsausübung und ungehinderte berufliche und wirtschaftliche Betätigung gehören, daß aber eine Beeinträchtigung dieser Rechte einen Asylanspruch nur dann begründen kann, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27 sowie die Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 und 9 C 36.83 - EuGRZ 1983, 385 ff., 392 ff.).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1983 - 9 B 10705.83
    Der erkennende Senat hat in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 54, 341 ff.) entschieden, daß zu dem asylrechtlich geschützten Bereich der persönlichen Freiheit auch die Rechte auf freie Religionsausübung und ungehinderte berufliche und wirtschaftliche Betätigung gehören, daß aber eine Beeinträchtigung dieser Rechte einen Asylanspruch nur dann begründen kann, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27 sowie die Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 und 9 C 36.83 - EuGRZ 1983, 385 ff., 392 ff.).
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