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   BVerwG, 28.11.1986 - 1 C 21.85   

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BVerwG, 28.11.1986 - 1 C 21.85 (https://dejure.org/1986,7187)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1986 - 1 C 21.85 (https://dejure.org/1986,7187)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1986 - 1 C 21.85 (https://dejure.org/1986,7187)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Familiennachzug von ausländischen Eltern zu ihren im Bundesgebiet zu Erwerbszwecken niedergelassenen Kindern - Wirksamkeit des Beitritts Spaniens zu den Europäischen Gemeinschaften - Berücksichtigung gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeitsrechts - Erledigung des ...

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  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 1 C 21.85
    Die diesbezüglichen Ausführungen des Berufungsgerichts stimmen mit den Grundsätzen überein, die das Bundesverwaltungsgericht für die Fälle des Familiennachzugs von ausländischen Eltern zu ihren im Bundesgebiet zu Erwerbszwecken niedergelassenen Kindern entwickelt hat (Urteil vom 30. November 1982 - BVerwG 1 C 25.78 - BVerwGE 66, 268; Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 41).

    Das Wohlwollensgebot gilt zum anderen für Einzelfallentscheidungen über eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis und begrenzt insoweit ein etwaiges behördliches Ermessen (BVerwGE 56, 273 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 22/77]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; BVerfG, NVwZ 1984, 165 [BVerfG 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83]).

    Das ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 42, 148 [BVerwG 03.05.1973 - I C 35/72]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]).

    Liegen die Voraussetzungen, unter denen in Niederlassungsfällen ein Wohlwollensgebot zu beachten ist, nicht vor, so kann entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts auf die allgemeine Wohlwollensklausel des Art. 2 Abs. 1 NV nicht zurückgegriffen werden (BVerwGE 66, 268 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]; Hailbronner, Ausländerrecht, 1984, Rdnr. 361).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 22.76

    Ausländerbehörde - Ermessen - Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 1 C 21.85
    Das Wohlwollensgebot gilt zum anderen für Einzelfallentscheidungen über eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis und begrenzt insoweit ein etwaiges behördliches Ermessen (BVerwGE 56, 273 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 22/77]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; BVerfG, NVwZ 1984, 165 [BVerfG 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83]).

    Das Ziel, "bei größtmöglicher Freizügigkeit die Niederlassung sowie die berufliche und sonstige Betätigung der Staatsangehörigen ... der einen Vertragspartei im Gebiet der anderen Vertragspartei zu gewährleisten ...", wird nur nach Maßgabe der näheren Vertragsvorschriften angestrebt (BVerwGE 56, 273 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 22/77]).

  • BVerwG, 03.06.1977 - 1 C 22.77

    Abschließende Aufzählung der rügefähigen Mängel im Falle der Revision ohne

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 1 C 21.85
    Das Wohlwollensgebot gilt zum anderen für Einzelfallentscheidungen über eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis und begrenzt insoweit ein etwaiges behördliches Ermessen (BVerwGE 56, 273 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 22/77]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; BVerfG, NVwZ 1984, 165 [BVerfG 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83]).

    Das Ziel, "bei größtmöglicher Freizügigkeit die Niederlassung sowie die berufliche und sonstige Betätigung der Staatsangehörigen ... der einen Vertragspartei im Gebiet der anderen Vertragspartei zu gewährleisten ...", wird nur nach Maßgabe der näheren Vertragsvorschriften angestrebt (BVerwGE 56, 273 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 22/77]).

  • BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 59.62

    Geltung des Anwaltserfordernisses für eine Revisionseinlegung durch den Vertreter

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 1 C 21.85
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß der Vertreter des öffentlichen Interesses sich noch nach Abschluß des Berufungsverfahrens am Verfahren beteiligen kann, um Revision einzulegen, und zwar jedenfalls so lange, als den anderen Beteiligten gegenüber die Revisionsfrist noch nicht abgelaufen ist (BVerwGE 16, 265 [BVerwG 29.08.1963 - VIII C 59/62]; Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 9 B 2597.82 - NVwZ 1983, 413).
  • BVerfG, 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 21 Abs. 3 Satz 2 AuslG

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 1 C 21.85
    Das Wohlwollensgebot gilt zum anderen für Einzelfallentscheidungen über eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis und begrenzt insoweit ein etwaiges behördliches Ermessen (BVerwGE 56, 273 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 22/77]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; BVerfG, NVwZ 1984, 165 [BVerfG 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83]).
  • BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Sozialhilfe - Freizügigkeit - Arbeitnehmer

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 1 C 21.85
    Ein solcher Rückgriff ließe diese Voraussetzungen in ihrer das Wohlwollensgebot zugleich begrenzenden Wirkung leerlaufen und widerspräche damit auch dem völkerrechtlichen Auslegungsprinzip, im Zweifel das die staatliche Souveränität weniger einschränkende Auslegungsergebnis zu wählen (vgl. dazu BVerwGE 66, 29 [BVerwG 24.06.1982 - 1 C 136/80]).
  • BVerwG, 11.03.1983 - 9 B 2597.82

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Zulässigkeit und

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 1 C 21.85
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß der Vertreter des öffentlichen Interesses sich noch nach Abschluß des Berufungsverfahrens am Verfahren beteiligen kann, um Revision einzulegen, und zwar jedenfalls so lange, als den anderen Beteiligten gegenüber die Revisionsfrist noch nicht abgelaufen ist (BVerwGE 16, 265 [BVerwG 29.08.1963 - VIII C 59/62]; Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 9 B 2597.82 - NVwZ 1983, 413).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 1 C 21.85
    Das ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 42, 148 [BVerwG 03.05.1973 - I C 35/72]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]).
  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82

    Ausländerehe - Eheschutz - Nachzugserlaubnis - Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 1 C 21.85
    Die diesbezüglichen Ausführungen des Berufungsgerichts stimmen mit den Grundsätzen überein, die das Bundesverwaltungsgericht für die Fälle des Familiennachzugs von ausländischen Eltern zu ihren im Bundesgebiet zu Erwerbszwecken niedergelassenen Kindern entwickelt hat (Urteil vom 30. November 1982 - BVerwG 1 C 25.78 - BVerwGE 66, 268; Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 41).
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