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   BVerwG, 28.11.2000 - 7 B 63.00   

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https://dejure.org/2000,12869
BVerwG, 28.11.2000 - 7 B 63.00 (https://dejure.org/2000,12869)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.2000 - 7 B 63.00 (https://dejure.org/2000,12869)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 2000 - 7 B 63.00 (https://dejure.org/2000,12869)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung des Eigentums an dem Hausgrundstück - Vorliegen eines unredlichen Erwerbs - Vorliegen von sittlich anstößigen Manipulationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.10.2000 - 7 B 84.00

    Rückübertragung eines Hausgrundstücks an eine Erbengemeinschaft - Unredlicher

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2000 - 7 B 63.00
    Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Anstößigkeit sich auf einen Vorgang bezieht, der zwar bei einer bloßen Kausalitätsbetrachtung ursächlich für die sich später eröffnende Erwerbschance gewesen ist, dem aber keine "Ausstrahlungswirkung" auf den späteren Erwerb mehr zukommt (Beschluss vom 15. April 1998 - BVerwG 7 B 114.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 54; Beschluss vom 9. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 -).

    Von einem solchen engen zeitlichen Zusammenhang kann aber nicht mehr die Rede sein, wenn bis zu dem Eigentumserwerb mehr als zehn Jahre vergangen sind (Beschluß vom 9. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 -).

  • BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95

    Vermögensfragen - Unredlichkeit - Beweislast - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2000 - 7 B 63.00
    Dies gilt in gleicher Weise für den Vortrag, das Verwaltungsgericht habe den in dem Beschluss des Senats vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 22 S. 54) aufgestellten Rechtssatz über die Verteilung der materiellen Beweislast beim redlichen Erwerb nicht berücksichtigt.

    Für eine Beweislastentscheidung zu Ungunsten der Klägerin und damit für eine Anwendung der Grundsätze, die der Senat in dem Beschluss vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - aufgestellt hat, war damit kein Raum.

  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2000 - 7 B 63.00
    Fehler bei der Beweiswürdigung sowie Verstöße gegen die Regeln über die materielle Beweislast sind nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen und können daher grundsätzlich nicht mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 4; Beschluss vom 12. Dezember 1972 - BVerwG 3 CB 27.72).
  • BVerwG, 15.04.1998 - 7 B 114.98

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2000 - 7 B 63.00
    Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Anstößigkeit sich auf einen Vorgang bezieht, der zwar bei einer bloßen Kausalitätsbetrachtung ursächlich für die sich später eröffnende Erwerbschance gewesen ist, dem aber keine "Ausstrahlungswirkung" auf den späteren Erwerb mehr zukommt (Beschluss vom 15. April 1998 - BVerwG 7 B 114.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 54; Beschluss vom 9. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 -).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2000 - 7 B 63.00
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht aufgestellt hat, genügt den Anforderungen einer Divergenzrüge nicht (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2000 - 7 B 63.00
    Eine Abweichung des erstinstanzlichen Urteils von der Entscheidung des Senats vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12 S. 24) ist nicht in der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Weise bezeichnet.
  • BVerwG, 12.12.1972 - III CB 27.72

    Fehlerhafte Anwendung der Regeln über die Beweislast eine materielle Rechtsfrage

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2000 - 7 B 63.00
    Fehler bei der Beweiswürdigung sowie Verstöße gegen die Regeln über die materielle Beweislast sind nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen und können daher grundsätzlich nicht mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 4; Beschluss vom 12. Dezember 1972 - BVerwG 3 CB 27.72).
  • VG Cottbus, 17.09.2009 - 1 K 782/07

    Frage eines Rechtsverstoßes in Zusammenhang mit der Wohnraumzuweisung (verneint);

    In der Rechtsprechung ist allerdings geklärt, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den einem Erwerb vorausgehenden Umständen - etwa einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung - und dem Eigentumserwerb die Anstößigkeit des Erwerbs selbst indiziert (BVerwG, Beschl. v. 9. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 - juris; Urt. v. 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - Bh 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 15, S. 50, 52; Beschl. v. 7. Januar 2003 - BVerwG 7 B 69.02 - juris; Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 8 C 11.03 - Bh 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 27, S. 85, 89; Beschl. v. 17. Oktober 2007 - BVerwG 8 B 48.07 - juris; zweifelnd, ob eine sittlich anstößige Manipulation bei Begründung eines Mietverhältnisses zur Folge haben kann, "dass der spätere Erwerb als unredlich anzusehen wäre", dagegen BVerwG, Urt. v. 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 - Bh 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 6, S. 22, 25), von einem solchen engen zeitlichen Zusammenhang aber nicht mehr die Rede sein kann, wenn bis zu dem Eigentumserwerb etliche Jahre vergangen sind (BVerwG, Beschl. v. 28. November 2000 - BVerwG 7 B 63.00 - juris und Beschl. v. 9. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 - a. a. O., mehr als zehn Jahre zwischen einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung und dem Eigentumserwerb; VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 25. März 2004 - 4 K 644/99 - juris: 15 Jahre ).
  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 1 K 487/17
    In der Rechtsprechung ist allerdings geklärt, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den einem Erwerb vorausgehenden Umständen - so etwa einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung - und dem Eigentumserwerb die Anstößigkeit des Erwerbs selbst indiziert (BVerwG, Beschl. v. 09. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 -, juris Rn. 9; BVerwG, Urt. v. 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschl. v. 07. Januar 2003 - BVerwG 7 B 69.02 -, juris Rn. 7; BVerwG, Urt. v. 30. Juni 2004 - BVerwG 8 C 11.03 -, juris Rn. 33; BVerwG, Beschl. v. 17. Oktober 2007 - BVerwG 8 B 48.07 -, juris Rn. 5, BVerwG, Urt. v. 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 -, juris Rn. 16), von einem solchen engen zeitlichen Zusammenhang aber nicht mehr die Rede sein kann, wenn bis zu dem Eigentumserwerb etliche Jahre vergangen sind (BVerwG, Beschl. v. 28. November 2000 - BVerwG 7 B 63.00 -, juris Rn. 5 und BVerwG, Beschl. v. 09. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 -, juris Rn. 9 [mehr als zehn Jahre zwischen einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung und dem Eigentumserwerb]; VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 25. März 2004 - 4 K 644/99 -, juris Rn. 51 [15 Jahre]).
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