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   BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 20.11   

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BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 20.11 (https://dejure.org/2012,44715)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.2012 - 8 C 20.11 (https://dejure.org/2012,44715)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 2012 - 8 C 20.11 (https://dejure.org/2012,44715)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO
    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks bei Erwerb vor dem Jahr 1933 i.R.e. Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitutionsausschluss wegen besatzungshoheitlicher Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; faktische Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Unterbrechung des besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhangs; Bindungswirkung der Revisionsentscheidung

  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a); VermG § 3 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks bei Erwerb vor dem Jahr 1933 i.R.e. Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05

    Enteignung; besatzungshoheitlich; besatzungshoheitliche Enteignung; Freigabe;

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 20.11
    Für die besatzungshoheitliche Zurechnung von Maßnahmen deutscher Stellen genügt, dass sie auf Wünsche oder Anregungen der Besatzungsmacht zurückgingen oder sonst deren generellem oder im Einzelfall geäußertem Willen entsprachen (stRspr; vgl. Urteile vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 26 S. 47 f. und vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 25.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 34 Rn. 24 m.w.N.).

    Der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang wird nur unterbrochen, wenn die Enteignung einem generell oder im Einzelfall ausgesprochenen Verbot der Besatzungsmacht zuwider lief (stRspr; vgl. BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90, 1174/90, 1175/90 - BVerfGE 84, 90 ; BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 S. 312, vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 S. 22 und vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 27).

    Diese Regelung bestimmte, dass es mit den von Nr. 1 und 4 des Befehls erfassten und vor dem 18. April 1948 erfolgten Enteignungen sein Bewenden haben sollte und weitere Sequestrierungen nach dem SMAD-Befehl Nr. 124 ebenso wie Enteignungen, die nicht auf den bisherigen Beschlagnahmeaktionen nach diesem Befehl beruhten, nach dem Willen der sowjetischen Besatzungsmacht künftig zu unterbleiben hatten (vgl. u.a. Urteil vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 27).

  • BVerwG, 07.03.2012 - 8 C 1.11

    Betriebsenteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungshoheitlicher

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 20.11
    Insofern bedurfte es auch keiner Sequestration jedes einzelnen in die Betriebsenteignung einbezogenen Vermögensgegenstandes (Urteil vom 7. März 2012 - BVerwG 8 C 1.11 - juris Rn. 24).

    Daran ändert auch nichts, dass offenbar den Enteignungsbehörden in Brandenburg im Sommer und Herbst 1948 und auch noch 1949 die Thüringer Sequestrierung und Enteignung der Klägerin möglicherweise nicht hinreichend bekannt war (vgl. dazu allgemein u.a. Urteil vom 7. März 2012 a.a.O. Rn. 22).

    Soweit Koordinationsschwierigkeiten oder Fehler bei der Umsetzung des SMAD-Befehls Nr. 124 in den Ländern der sowjetischen Besatzungszone dazu geführt hatten, dass Vermögenswerte eines in den Sequesterlisten aufgeführten Betroffenen nur unvollständig erfasst wurden, entsprach es dem Willen der SMAD, solche Lücken zu schließen (vgl. u.a. Urteile vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 42.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 106 S. 321 f. und vom 7. März 2012 a.a.O. Rn. 22 m.w.N.).

  • BVerwG, 03.06.1999 - 7 C 35.98

    Unternehmensenteignungen in der sowjetischen Besatzungszone; "Kriegs- und

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 20.11
    Die in den Ländern der SBZ nach dem SMAD-Befehl Nr. 124 parallel durchgeführten und nach Vorlage der Enteignungslisten der Länder durch die Deutsche Wirtschaftskommission von der Besatzungsmacht im Befehl Nr. 64 vom 17. April 1948 bestätigten Unternehmensenteignungen waren nicht nur gegenstandsbezogen auf einzelne Vermögenswerte, sondern auch und in erster Linie personenbezogen (vgl. Urteile vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1 und vom 3. Juni 1999 - BVerwG 7 C 35.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 4 S. 15).

    Mit diesem auf das gesamte Gebiet der SBZ bezogenen Zweck der Enteignungen war es aus der Sicht der Besatzungsmacht nicht vereinbar, wenn derselbe Unternehmenseigentümer von einem Land der SBZ als "Kriegs-" oder "Naziverbrecher" behandelt, in einem anderen Land derselben Besatzungszone hingegen von der Enteignung verschont wurde (vgl. dazu Urteil vom 3. Juni 1999 a.a.O. S. 15).

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 20.11
    Der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang wird nur unterbrochen, wenn die Enteignung einem generell oder im Einzelfall ausgesprochenen Verbot der Besatzungsmacht zuwider lief (stRspr; vgl. BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90, 1174/90, 1175/90 - BVerfGE 84, 90 ; BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 S. 312, vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 S. 22 und vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 27).
  • BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 108.81

    Bindungswirkung eines rückverweisenden Urteils - Rechtliche Beurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 20.11
    Eine Bindungswirkung besteht auch dann nicht, wenn der neue Rechtsstreit dieselben Fragen betrifft und von denselben Beteiligten geführt wird (vgl. u.a. Beschlüsse vom 15. September 1981 - BVerwG 8 B 108.81 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 37 und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 8 B 93.08 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 40 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 58.93

    Vermögensfragen - Klagebefugnis - SMAD-Enteignung - Gesellschafter - Enteignung -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 20.11
    Für die besatzungshoheitliche Zurechnung von Maßnahmen deutscher Stellen genügt, dass sie auf Wünsche oder Anregungen der Besatzungsmacht zurückgingen oder sonst deren generellem oder im Einzelfall geäußertem Willen entsprachen (stRspr; vgl. Urteile vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 26 S. 47 f. und vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 25.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 34 Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94

    Restitution nach NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 20.11
    Maßgeblich ist vielmehr, dass der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde und dass diese Verdrängung in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck kam (stRspr; vgl. Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 42 S. 105, vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 13.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11 S. 41 und vom 25. Mai 2005 - BVerwG 8 C 7.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 31 S. 107 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 20.11
    Der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang wird nur unterbrochen, wenn die Enteignung einem generell oder im Einzelfall ausgesprochenen Verbot der Besatzungsmacht zuwider lief (stRspr; vgl. BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90, 1174/90, 1175/90 - BVerfGE 84, 90 ; BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 S. 312, vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 S. 22 und vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 27).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 42.96

    Sonstiges Vermögen - Bestätigte Enteignungslisten - Enteignung - Aufgeführte

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 20.11
    Soweit Koordinationsschwierigkeiten oder Fehler bei der Umsetzung des SMAD-Befehls Nr. 124 in den Ländern der sowjetischen Besatzungszone dazu geführt hatten, dass Vermögenswerte eines in den Sequesterlisten aufgeführten Betroffenen nur unvollständig erfasst wurden, entsprach es dem Willen der SMAD, solche Lücken zu schließen (vgl. u.a. Urteile vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 42.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 106 S. 321 f. und vom 7. März 2012 a.a.O. Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98

    Offene Vermögensfragen

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 20.11
    Sollten daher nicht alle Betriebsstätten in den Enteignungslisten verzeichnet gewesen sein, hätte dies an der Enteignung auch dieser Betriebsstätten nichts geändert (vgl. dazu allgemein u.a. Beschlüsse vom 8. April 1998 - BVerwG 7 B 7.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 149 S. 455 und vom 4. November 2002 - BVerwG 7 B 70.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 23).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98

    Unternehmensenteignungen; "Kriegs- und Naziverbrecher"; SMAD-Befehl Nr. 64;

  • BVerwG, 27.07.1999 - 7 C 36.98

    Offene Vermögensfragen - Volksentscheid Sachsen; Enteignung;

  • BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 13.99

    Unternehmen Enteignung, besatzungshoheitliche; Pachtgrundstück; Nutzung,

  • BVerwG, 04.11.2002 - 7 B 70.02

    Vermögensrechtliche Ansprüche in Bezug auf ein Grundstück auf Grund

  • BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 7.04

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Besatzungshoheit;

  • BVerwG, 22.01.2009 - 8 B 93.08

    Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzung für den Wegfall des

  • BVerwG, 24.02.2010 - 8 C 14.08

    Klagebegehren; Bindung an das Klageziel; Entschädigungsberechtigung;

  • BVerwG, 25.06.2008 - 8 C 14.07

    Beschlagnahme eines Grundstücks unter Verstoß gegen das Enteignungsverbot;

  • BVerwG, 18.09.2014 - 5 C 18.13

    Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist; Wiedereinsetzung;

    Maßgeblich ist vielmehr, dass der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde und dass diese Verdrängung in der Rechtswirklichkeit für den Eigentümer greifbar zum Ausdruck kam (stRspr; z.B. Urteil vom 28. November 2012 - BVerwG 8 C 20.11 - ZOV 2013, 34 Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.06.2014 - 8 B 83.13

    Rückübertragung von besatzungshoheitlich enteigneten Grundstücken

    In seinem Urteil vom 28. November 2012 (- BVerwG 8 C 20.11 - ZOV 2013, 34) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass das Enteignungsverbot nach Ziffer 5 des SMAD-Befehls Nr. 64 der aufgrund Ziffer 8 dieses Befehls erlassenen Konkretisierung des Umfangs bereits vorgenommener Unternehmensenteignungen nach Ziffer 2 Abs. 2 der Richtlinie Nr. 1 der DWK nicht entgegenstand.

    Das Verwaltungsgericht nimmt in diesem Zusammenhang auf das einschlägige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2012 (- BVerwG 8 C 20.11 - ZOV 2013, 34) Bezug, in dem u.a. nach Ziffer 2 Abs. 2 der DWK-Richtlinie Nr. 1 die vorgenommene Unternehmensenteignung unabhängig von dem Inhalt der Enteignungslisten auf das gesamte im wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Eigentum des betroffenen Unternehmensträgers ausgedehnt wurde.

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