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   BVerwG, 28.11.2018 - 2 B 35.18   

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BVerwG, 28.11.2018 - 2 B 35.18 (https://dejure.org/2018,45599)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.2018 - 2 B 35.18 (https://dejure.org/2018,45599)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 2018 - 2 B 35.18 (https://dejure.org/2018,45599)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines in den Ruhestand versetzten Berufssoldat aufgrund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs; Antrag auf Neuberechnung des Auszahlungsbetrags eines Ruhegehalts unter rückwirkender Aussetzung der Kürzung bis zum Erreichen der im ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SVG § 55c Abs. 1 S. 3; SG § 45 Abs. 2
    Kürzung der Versorgungsbezüge eines in den Ruhestand versetzten Berufssoldat aufgrund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs; Antrag auf Neuberechnung des Auszahlungsbetrags eines Ruhegehalts unter rückwirkender Aussetzung der Kürzung bis zum Erreichen der im ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02

    Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2018 - 2 B 35.18
    Sich daraus gegebenenfalls ergebende Unebenheiten, Friktionen und Mängel müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die Regelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Mai 2004 - 2 BvL 16/02 - BVerfGE 110, 353 und vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14, 2 BvR 905/14 - BVerfGE 145, 304 Rn. 85 sowie BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 ).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2018 - 2 B 35.18
    Der Gesetzgeber ist - insbesondere bei Massenerscheinungen - auch befugt, zu generalisieren, zu typisieren und zu pauschalieren, ohne allein wegen damit verbundener Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 ).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2018 - 2 B 35.18
    Sich daraus gegebenenfalls ergebende Unebenheiten, Friktionen und Mängel müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die Regelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Mai 2004 - 2 BvL 16/02 - BVerfGE 110, 353 und vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14, 2 BvR 905/14 - BVerfGE 145, 304 Rn. 85 sowie BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 ).
  • BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvR 1485/12

    Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs im Rahmen der Strukturreform des

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2018 - 2 B 35.18
    Die Grundregel als solche unterliegt - auch schon die Zeit vor dem Inkrafttreten des § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG betreffend - keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 BvR 1485/12 - NJW 2015, 686 Rn. 17 ff.).
  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14

    Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2018 - 2 B 35.18
    Sich daraus gegebenenfalls ergebende Unebenheiten, Friktionen und Mängel müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die Regelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Mai 2004 - 2 BvL 16/02 - BVerfGE 110, 353 und vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14, 2 BvR 905/14 - BVerfGE 145, 304 Rn. 85 sowie BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - 1 A 2517/16

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten wegen Versorgungsausgleichs;

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2018 - 2 B 35.18
    Hierdurch steigt typischerweise die finanzielle Einbuße, die die betroffenen Soldaten, sofern sie nicht von bereits bestehenden Härtefallregelungen (vgl. §§ 33 und 35 des Versorgungsausgleichsgesetzes) profitieren können, aufgrund der Anwendung der Kürzungsvorschrift - gemessen an der statistischen Lebenserwartung - insgesamt erleiden (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 A 2517/16 - juris Rn. 16).
  • VG Sigmaringen, 12.03.2019 - 4 K 762/17

    Keine rückwirkende/analoge Anwendung des § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG auf so genannte

    Die hierdurch eintretende wirtschaftliche Einschränkung der betroffenen Soldaten wird durch die in § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG geregelte Aussetzung bis zum Erreichen des 62. Lebensjahres beseitigt (BVerwG, Beschl. v. 28.11.2018 - 2 B 35/18 -, Rn. 6, juris; und BVerwG, Beschl. v. 28.11.2018 - 2 B 37/18 -, Rn. 6, juris).

    Dies lässt sich hier zwar nicht bereits aus der Entscheidung des OVG Münster, Beschluss vom 13.02.2018 - 1 A 2517/16 -, oder den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11.2018 - 2 B 37/18 - und - 2 B 35/18 - ableiten.

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