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   BVerwG, 28.11.2019 - 7 C 10.18   

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BVerwG, 28.11.2019 - 7 C 10.18 (https://dejure.org/2019,40684)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.2019 - 7 C 10.18 (https://dejure.org/2019,40684)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 2019 - 7 C 10.18 (https://dejure.org/2019,40684)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    KrWG § 17 Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 Satz 3 Nr. 1 ff., § 18 Abs. 5 Satz 2; AEUV Art. 106 Abs. 2
    Ausschreibung; Bestandssammlung; Funktionsfähigkeit; Gefährdung der Gebührenstabilität; Gewinnerzielung; Holsystem; Marktanalyse; Systemwechsel; Teilmenge; Untersagung; Vergabe von Entsorgungsleistungen; Warenverkehrsfreiheit; gemeinwohlorientierte Servicegerechtigkeit; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 3 S 2 Alt 1 S 3 Nr 1 ff KrWG, § 17 Abs 3 S 2 Alt 1 S 3 Nr 1 KrWG, § 18 Abs 5 S 2 KrWG, Art 106 Abs 2 AEUV
    Untersagung einer Bestandssammlung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens

  • rewis.io

    Untersagung einer Bestandssammlung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • doev.de PDF

    Untersagung einer Bestandssammlung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbliche Sammlung von Altpapier; Bestandssammlung; Untersagung; Holsystem; öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger; Funktionsfähigkeit; wirtschaftlich ausgewogene Bedingungen; wesentliche Beeinträchtigung der Planungssicherheit und Organisationsverantwortung; Vergabe ...

  • rechtsportal.de

    KrWG § 17 Abs. 3 S. 3 Nr. 3
    Streit um die Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Altpapier zur Durchführung eines Vergabeverfahrens; Voraussetzungen einer wesentlichen Beeinträchtigung der Planungssicherheit und Organisationsverantwortung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nach § ...

  • datenbank.nwb.de

    Untersagung einer Bestandssammlung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fortsetzung einer Bestandssammlung steht transparenter Vergabe nicht entgegen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Untersagungen gewerblicher Altpapiersammlungen rechtswidrig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Untersagungen gewerblicher Altpapiersammlungen rechtswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Altpapier

  • datev.de (Kurzinformation)

    Untersagungen gewerblicher Altpapiersammlungen rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abfallbehörde darf nicht öffentlich-rechtliche Einrichtungen bevorzugen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 1597
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.02.2018 - 7 C 9.16

    Sperrmüll kann auch gewerblich gesammelt werden

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2019 - 7 C 10.18
    Da die tatsächlich erzielte Sammelmenge des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers die Grundlage für seine Organisationsstruktur bildet, kann eine Bestandssammlung keinen negativen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Sammlung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2018 - 7 C 9.16 - Buchholz 451.224 § 17 KrWG Nr. 2 Rn. 36 m.w.N.).

    § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 KrWG vermittelt jedenfalls keinen Konkurrenzschutz dahingehend, dass der vom Entsorgungsträger im Zuge der Vergabeentscheidung beauftragte Dritte eine monopolartige Stellung erlangt (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2018 - 7 C 9.16 - Buchholz 451.224 § 17 KrWG Nr. 2 Rn. 39 m.w.N.).

    Diese widerlegliche Vermutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2016 - 7 C 4.15 - BVerwGE 155, 336 Rn. 50) greift zulasten gewerblicher Sammlungen, die - wie vorliegend - die bestehenden Entsorgungsstrukturen (mit-)geprägt haben und auf deren Sammeltätigkeit sich der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger deshalb eingestellt hat, nicht ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2018 - 7 C 9.16 - Buchholz 451.224 § 17 KrWG Nr. 2 Rn. 36 m.w.N.).

    Eine Bestandssammlung kann auch grundsätzlich nicht zu einer Gefährdung der Gebührenstabilität führen, so dass die Untersagung der Sammlung der Klägerin nicht auf § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 KrWG gestützt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2018 - 7 C 9.16 - Buchholz 451.224 § 17 KrWG Nr. 2 Rn. 36 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2016 - 20 A 319/14

    Gewerbliche Sammlung von Sperrmüll unzulässig

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2019 - 7 C 10.18
    Aus dem systematischen Zusammenhang des § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 mit § 17 Abs. 3 Satz 1 und 2 KrWG ergibt sich vielmehr, dass eine Untersagung nur in Betracht kommt, um die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers in Gestalt der die Funktionsfähigkeit prägenden Merkmale Planungssicherheit und Organisationsverantwortung sicherzustellen (in diesem Sinne auch OVG Münster, Urteil vom 26. Januar 2016 - 20 A 319/14 - juris Rn. 231).

    Zudem steht die nicht empirisch fundierte Annahme des Verwaltungsgerichtshofs im Widerspruch zu tatsächlichen Feststellungen anderer Gerichte zu von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durchgeführten Vergabeverfahren, die eine bereits bestehende gewerbliche Sammeltätigkeit im jeweiligen Entsorgungsgebiet vorgefunden und sich hierauf bei der Ausschreibung eingestellt haben (vgl. hinsichtlich Sperrmüll OVG Münster, Urteil vom 26. Januar 2016 - 20 A 319/14 - juris Rn. 232; hinsichtlich Alttextilien vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 27. April 2017 - 14 K 361/15 - juris Rn. 89).

  • BVerwG, 30.06.2016 - 7 C 4.15

    Abfall; Alttextilien; Überlassungspflicht; öffentliche Interessen;

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2019 - 7 C 10.18
    Die Hausmüllentsorgung stellt, auch bezogen auf sortenreine Abfallfraktionen, eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2016 - 7 C 4.15 - BVerwGE 155, 336 Rn. 38 ff. m.w.N.).

    Diese widerlegliche Vermutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2016 - 7 C 4.15 - BVerwGE 155, 336 Rn. 50) greift zulasten gewerblicher Sammlungen, die - wie vorliegend - die bestehenden Entsorgungsstrukturen (mit-)geprägt haben und auf deren Sammeltätigkeit sich der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger deshalb eingestellt hat, nicht ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2018 - 7 C 9.16 - Buchholz 451.224 § 17 KrWG Nr. 2 Rn. 36 m.w.N.).

  • VG Stuttgart, 28.04.2017 - 14 K 361/15

    Verbot gewerblicher Altkleidersammlung - Entfernung von aufgestellten

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2019 - 7 C 10.18
    Vielmehr kommt auch eine Ausschreibung von Teilmengen einer Abfallfraktion in Betracht (in diesem Sinne auch - bezogen auf Alttextilien - VGH Mannheim, Urteil vom 19. Juni 2018 - 10 S 1449/17 - juris Rn. 52 unter Bezugnahme auf VG Stuttgart, Urteil vom 27. April 2017 - 14 K 361/15 - juris Rn. 89).

    Zudem steht die nicht empirisch fundierte Annahme des Verwaltungsgerichtshofs im Widerspruch zu tatsächlichen Feststellungen anderer Gerichte zu von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durchgeführten Vergabeverfahren, die eine bereits bestehende gewerbliche Sammeltätigkeit im jeweiligen Entsorgungsgebiet vorgefunden und sich hierauf bei der Ausschreibung eingestellt haben (vgl. hinsichtlich Sperrmüll OVG Münster, Urteil vom 26. Januar 2016 - 20 A 319/14 - juris Rn. 232; hinsichtlich Alttextilien vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 27. April 2017 - 14 K 361/15 - juris Rn. 89).

  • EuGH, 15.11.2007 - C-162/06

    International Mail Spain - Richtlinie 97/67/EG - Gemeinsame Vorschriften für die

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2019 - 7 C 10.18
    Die insoweit vom Gesetzgeber ausdrücklich in Bezug genommene Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 17. Mai 2001 - C-340/99 [ECLI:EU:C:2001:281], TNT Traco - Rn. 54 und vom 15. November 2007 - C-162/06 [ECLI:EU:C:2007:681], International Mail Spain - Rn. 34), ist jedoch zur weiteren Begriffsklärung ebenfalls nicht ergiebig.
  • BVerwG, 11.07.2017 - 7 C 35.15

    Abfall; Alttextilien; Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse;

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2019 - 7 C 10.18
    Entgegen der Auffassung des Beklagten ergibt sich aus den Senatsurteilen vom 11. Juli 2017 - 7 C 35.15 - (Buchholz 451.224 § 3 KrWG Nr. 2) und - 7 C 36.15 - (LKV 2018, 69) nichts anderes.
  • BVerwG, 01.10.2015 - 7 C 8.14

    Anzeige; Anzeigeverfahren; Untersagung einer Sammlung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2019 - 7 C 10.18
    Eine endgültige Aufgabe der Sammlung liegt hierin nicht (BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2015 - 7 C 8.14 - BVerwGE 153, 99 Rn. 39 f.).
  • EuGH, 17.05.2001 - C-340/99

    EIN EILKURIERUNTERNEHMEN KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN ZUR ZAHLUNG EINER

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2019 - 7 C 10.18
    Die insoweit vom Gesetzgeber ausdrücklich in Bezug genommene Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 17. Mai 2001 - C-340/99 [ECLI:EU:C:2001:281], TNT Traco - Rn. 54 und vom 15. November 2007 - C-162/06 [ECLI:EU:C:2007:681], International Mail Spain - Rn. 34), ist jedoch zur weiteren Begriffsklärung ebenfalls nicht ergiebig.
  • BVerwG, 11.07.2017 - 7 C 36.15

    Gewerbliche Sammlung von Alttextilien und -schuhen

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2019 - 7 C 10.18
    Entgegen der Auffassung des Beklagten ergibt sich aus den Senatsurteilen vom 11. Juli 2017 - 7 C 35.15 - (Buchholz 451.224 § 3 KrWG Nr. 2) und - 7 C 36.15 - (LKV 2018, 69) nichts anderes.
  • OVG Saarland, 12.01.2017 - 2 A 147/15

    Untersagung gewerblicher Altpapier-Sammlung ("Blaue Tonne") rechtswidrig

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2019 - 7 C 10.18
    Zur Vorbereitung einer Vergabeentscheidung über Teilmengen einer Abfallfraktion ist es dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zuzumuten, im Wege der Marktanalyse (z.B. durch Haushaltsbefragungen) vor der Durchführung des Vergabeverfahrens zu ermitteln, mit welchen Sammelmengen mit Rücksicht auf eine konkurrierende Bestandssammlung gerechnet werden kann (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 12. Januar 2017 - 2 A 147/15 - juris Rn. 67).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 10 S 1449/17

    Durchsetzung abfallrechtlicher Anforderungen bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit

  • VGH Bayern, 02.07.2020 - 12 B 16.2412

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

    Eine seitens des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erstrebte Gewinnerzielung gehört daher nicht zu den wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 2 1. Alt. KrWG (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2019 - 7 C 10.18 - juris, Rn. 28 m.w.N.).

    Auf die Auswirkungen bereits rechtmäßig durchgeführter privater Sammlungen ist das Entsorgungssystem des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers typischerweise bereits eingestellt (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2019 - 7 C 10.18 - juris, Rn. 13 u. 24; U.v. 23.02.2018 - 7 C 9.16 -, NVwZ-RR 2018, 928 - juris, Rn. 36).

  • VGH Bayern, 03.06.2020 - 12 BV 15.777

    Zuständigkeit der Abfallrechtsbehörde - öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Eine seitens des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erstrebte Gewinnerzielung gehört daher nicht zu den wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen i.S.d. § 17 Abs. 3 Satz 2 1. Alt. KrWG (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2019 - 7 C 10.18 - juris, Rn. 28 m.w.N.).

    Auf die Auswirkungen bereits rechtmäßig durchgeführter privater Sammlungen ist das Entsorgungssystem des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers typischerweise bereits eingestellt (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2019 - 7 C 10.18 - juris, Rn. 13 u. 24; U.v. 23.2.2018 - 7 C 9.16 -, NVwZ-RR 2018, 928 - juris, Rn. 36).

  • VGH Bayern, 15.06.2020 - 12 B 17.1792

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

    Eine seitens des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erstrebte Gewinnerzielung gehört daher nicht zu den wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen i.S.d. § 17 Abs. 3 Satz 2 1. Alt. KrWG (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2019 - 7 C 10.18 - juris, Rn. 28 m.w.N.).

    Auf die Auswirkungen bereits rechtmäßig durchgeführter privater Sammlungen ist das Entsorgungssystem des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers typischerweise bereits eingestellt (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2019 - 7 C 10.18 - juris, Rn. 13 u. 24; U.v. 23.2.2018 - 7 C 9.16 -, NVwZ-RR 2018, 928 - juris, Rn. 36).

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