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   BVerwG, 28.12.2011 - 9 B 59.11   

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BVerwG, 28.12.2011 - 9 B 59.11 (https://dejure.org/2011,2990)
BVerwG, Entscheidung vom 28.12.2011 - 9 B 59.11 (https://dejure.org/2011,2990)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Dezember 2011 - 9 B 59.11 (https://dejure.org/2011,2990)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 2; VwVfG § 73 Abs. 4
    Gerichtliche Aufklärungspflicht; rechtliches Gehör; Einwendung; Präklusion; Einwendungsausschluss; Hinweis auf frühere Stellungnahmen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 103 Abs. 1
    Einwendung; Einwendungsausschluss; Gerichtliche Aufklärungspflicht; Hinweis auf frühere Stellungnahmen; Präklusion; rechtliches Gehör

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 108 Abs 2 VwGO, § 73 Abs 4 VwGO, § 86 Abs 1 VwGO
    Zur Präklusion von Einwendungen; Hinweis auf frühere Stellungnahmen

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Erhebung einer präklusionshindernden Einwendung aufgrund des Hinweises eines Einwenders auf in einem anderen Verfahren oder in einem Vorstadium des eigentlichen Planfeststellungsverfahrens abgegebenen Stellungnahme

  • rewis.io

    Zur Präklusion von Einwendungen; Hinweis auf frühere Stellungnahmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 73 Abs. 4
    Möglichkeit der Erhebung einer präklusionshindernden Einwendung aufgrund des Hinweises eines Einwenders auf in einem anderen Verfahren oder in einem Vorstadium des eigentlichen Planfeststellungsverfahrens abgegebenen Stellungnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Präklusion im Planfeststellungsverfahren und die Stellungnahme im Vorverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 261
  • DÖV 2012, 491
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 18.96

    Verwaltungsverfahren - Gegenstand einer Einwendung im Sinne von § 73 Abs. 4 Satz

    Auszug aus BVerwG, 28.12.2011 - 9 B 59.11
    Der Hinweis eines Einwenders auf Stellungnahmen, die in einem anderen Verfahren oder in einem Vorstadium des eigentlichen Planfeststellungsverfahrens abgegeben worden sind, reicht grundsätzlich nicht aus, um eine präklusionshindernde Einwendung zu erheben (im Anschluss an das Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 18.96 - Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 24 S. 28).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 18.96 - (Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 24 S. 28) entschieden, dass durch den Hinweis in einem Einwendungsschreiben auf Stellungnahmen in einem anderen Verfahren oder in einem Vorstadium des eigentlichen Planfeststellungsverfahrens das darin enthaltene Vorbringen noch nicht Inhalt des Einwendungsschreibens wird, solange diese Stellungnahmen nicht mit dem Einwendungsschreiben eingereicht oder innerhalb der Einwendungsfrist nachgereicht werden: Nur durch diese Formenstrenge kann vermieden werden, dass entgegen der gesetzgeberischen Beschleunigungsabsicht für die Feststellung des Inhalts der Einwendungen zunächst andere Akten - möglicherweise von anderen Behörden - beigezogen werden müssen.

    aa) Dies gilt zunächst für die Frage, ob der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 1997 (a.a.O.) aufgestellte Rechtssatz auch für Einwendungen Privater zum Tragen kommt.

    Soweit die Beschwerde aus dem Urteil vom 27. August 1997 (a.a.O.) einen Klärungsbedarf zur Frage des Bestehens einer Hinweispflicht ableitet, übersieht sie, dass eine Hinweispflicht in jener Entscheidung nur für den Fall erwogen worden ist, dass der Wortlaut des Einwendungsschreibens der Anhörungsbehörde den Eindruck vermittelte, der Einwendungsführer habe die Beifügung der in Bezug genommenen Stellungnahmen nur versehentlich unterlassen.

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10

    Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss;

    Auszug aus BVerwG, 28.12.2011 - 9 B 59.11
    Die Einwendungslast des Betroffenen und die an sie anknüpfende Einwendungspräklusion dienen zum einen dem öffentlichen Interesse an einer Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens, zum anderen dem Interesse der Allgemeinheit und des Vorhabenträgers an der Beständigkeit der einmal getroffenen Zulassungsentscheidung (Urteile vom 17. Juli 1980 - BVerwG 7 C 101.78 - BVerwGE 60, 297 und vom 14. Juli 2011 - BVerwG 9 A 14.10 - juris Rn. 18).

    Wie der Senat mit Urteil vom 14. Juli 2011 - BVerwG 9 A 14.10 - (juris Rn. 18 m.w.N.) entschieden hat, stellt die Erstreckung der Einwendungslast des enteignend Betroffenen auf die Geltendmachung der Beeinträchtigung öffentlicher Belange keine unangemessene Belastung dar.

  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 28.12.2011 - 9 B 59.11
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund vorliegt (Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4).
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 28.12.2011 - 9 B 59.11
    Die Einwendungslast des Betroffenen und die an sie anknüpfende Einwendungspräklusion dienen zum einen dem öffentlichen Interesse an einer Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens, zum anderen dem Interesse der Allgemeinheit und des Vorhabenträgers an der Beständigkeit der einmal getroffenen Zulassungsentscheidung (Urteile vom 17. Juli 1980 - BVerwG 7 C 101.78 - BVerwGE 60, 297 und vom 14. Juli 2011 - BVerwG 9 A 14.10 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 1.10

    Grundsatzrüge; Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer rechtlichen Frage (hier:

    Auszug aus BVerwG, 28.12.2011 - 9 B 59.11
    Ob ein Gericht in Erfüllung seiner Aufklärungspflicht oder zur Gewährung ausreichenden rechtlichen Gehörs verpflichtet ist, beantragte Beweise zu erheben, beurteilt sich unter Zugrundelegung seines eigenen materiellrechtlichen Standpunkts, selbst wenn dieser Standpunkt Bedenken unterliegen sollte (vgl. Beschluss vom 4. Oktober 2010 - BVerwG 9 B 1.10 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 383 Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2012 - 8 D 38/08

    E.ON Kraftwerk Datteln IV - Klage des BUND gegen immissionsschutzrechtlichen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 2011 - 9 B 59.11 - NVwZ-RR 2012, 261, juris Rn. 7 m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2013 - 11 D 70/09

    Klagen gegen den Neubau der B 474n - Ortsumgehung Datteln - bleiben ohne Erfolg

    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 2011 - 9 B 59.11 -, NVwZ-RR 2012, 261 (262), m. w. N.
  • VGH Bayern, 16.08.2022 - 8 N 19.1138

    Normenkontrollantrag gegen Wasserschutzgebietsverordnung

    Diese blieben Inhalt des einheitlichen Normerlassverfahrens (vgl. aber BVerwG, B.v. 28.12.2011 - 9 B 59.11 - NVwZ-RR 2012, 261 = juris Rn. 6ff. zum Hinweis auf Stellungnahmen in einem anderen Verfahren oder in einem Vorstadium).
  • VG Bayreuth, 24.04.2023 - B 7 K 22.606

    Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer, materielle

    Äußerungen in früheren Verfahren oder einem früheren Planungsstadium werden nur dadurch Inhalt einer Einwendung, wenn sie dieser gegenständlich beigefügt oder innerhalb der Einwendungsfrist nachgereicht werden (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19. Aufl. 2020, § 73 Rn. 67; Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 10. Aufl. 2023, VwVfG § 73 Rn. 82; vgl. auch BVerwG, B.v. 28.12.2011 - 9 B 59/11 - juris Rn. 7).
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