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   BVerwG, 29.01.1973 - I C 38.68   

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https://dejure.org/1973,445
BVerwG, 29.01.1973 - I C 38.68 (https://dejure.org/1973,445)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1973 - I C 38.68 (https://dejure.org/1973,445)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1973 - I C 38.68 (https://dejure.org/1973,445)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anweisung der Deutschen Bundesbank über Mindestreserven

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung für ein Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 41, 334
  • NJW 1973, 1338
  • DVBl 1973, 854
  • DÖV 1973, 639
  • DÖV 1973, 642
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1973 - I C 38.68
    Dabei ist zu beachten, daß die Vorschrift eine Ermächtigung zum Erlaß wirtschaftslenkender Rechtssätze enthält, deren Grenzen eher weiter zu ziehen und aus der Natur der Sache sowie den volkswirtschaftlichen, hier insbesondere den währungswirtschaftlichen Wirkungszusammenhängen ergänzend zu bestimmen sind (vgl. u.a. BVerfGE 8, 274 [307, 311, 315-318]; 18, 315 [331]; 19, 354 [361 ff.]; 26, 16 [27]; 26, 228 [241 f.]; 28, 66 [85] und 29, 198 [210 f.]).

    Der Inhalt der Ermächtigung wird hier maßgeblich durch ihren Zweck konkretisiert (vgl. BVerfGE 8, 274 [315]), so daß damit auch die erforderliche Voraussehbarkeit der Regelung ihrem Inhalt nach gegeben ist.

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67

    Verfassungsmäßigkeit der Nachsteuer für Schaumwein und Branntwein

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1973 - I C 38.68
    Wirtschaftliche Nebenfolgen einer wirtschaftspolitischen Maßnahme scheiden jedenfalls dann als Zulässigkeitskriterium aus, wenn sich die Maßnahme im übrigen als sachgerecht erweist (vgl. BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [77]; 11, 50 [58 ff.]; 12, 151 [166, 168 ff.]; 13, 331 [341]; 21, 12 [27] und 27, 375 [387 ff.]).

    Ziffernmäßige Abgrenzungen und Abstufungen sind als Tatbestandsvoraussetzungen im öffentlichen Abgaben-, Leistungs- und Wirtschaftslenkungsrecht ebenso wie Mengen, Prozentsätze und Stichtage üblich und grundsätzlich zulässig (vgl. u.a. BVerfGE 3, 58 [148]; 3, 288 [337]; 13, 31 [38]; 14, 105 [118 ff.]; 18, 135 [145]; 25, 1 [19]; 27, 375 [387 ff.]; vgl. auch BVerfGE 33, 90; 33, 106und 33, 115 sowie 33, 171 [185]).

  • BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69

    Postgebühren

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1973 - I C 38.68
    Dabei ist zu beachten, daß die Vorschrift eine Ermächtigung zum Erlaß wirtschaftslenkender Rechtssätze enthält, deren Grenzen eher weiter zu ziehen und aus der Natur der Sache sowie den volkswirtschaftlichen, hier insbesondere den währungswirtschaftlichen Wirkungszusammenhängen ergänzend zu bestimmen sind (vgl. u.a. BVerfGE 8, 274 [307, 311, 315-318]; 18, 315 [331]; 19, 354 [361 ff.]; 26, 16 [27]; 26, 228 [241 f.]; 28, 66 [85] und 29, 198 [210 f.]).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 28.93

    Währungsrecht - Umfang der Mindestreservepflicht, Kurzfristige

    Das Reservepflichtverhältnis ist ein Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO; das Bestehen oder Nichtbestehen einer konkreten, aus dem Reservepflichtverhältnis herrührenden Verpflichtung kann Gegenstand einer Feststellungsklage nach dieser Vorschrift sein (BVerwGE 41, 334 ).

    Insbesondere scheidet eine Anfechtungsklage aus, da es sich bei der das Reservepflichtverhältnis ausgestaltenden Anweisung der Deutschen Bundesbank über Mindestreserven nicht um einen Verwaltungsakt handelt (BVerwGE 41, 334 ).

    Der beschränkende Charakter der Vorschrift liegt demnach vornehmlich darin, von den Verbindlichkeiten aus aufgenommenen Geldern die kurz- und mittelfristigen herauszugreifen und der Mindestreservepflicht zu unterwerfen, während die langfristigen Verbindlichkeiten ihr nicht unterliegen sollen (vgl. BVerwGE 41, 334 ).

    Diese Auffassung findet keine Stütze in den Ausführungen des erkennenden Senats in BVerwGE 41, 334 (353).

  • VGH Hessen, 24.03.1993 - 8 UE 2821/89

    Zum Recht der Bundesbank, Inhaberschuldverschreibungen mit kurzer Laufzeit in die

    Es hat verwaltungsrechtlichen Charakter (BVerwG, U. v. 29. Januar 1973, 1 C 38.68, BVerwGE 41, 334; zustimmend Gramlich, Kommentar zum Bundesbankgesetz, Währungsgesetz, Münzgesetz, 1988, S. 159, ebenso Möschel, Das Wirtschaftsrecht der Banken, 1972, S. 133).

    Die Mindestreserve ist von den Banken selbst zu berechnen und zu melden (BVerwGE 41, 334 ff., 337).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 29. Januar 1973 a.a.O., ausgeführt hat, enthält § 16 Abs. 1 BBankG eine Ermächtigung zum Erlaß wirtschaftslenkender Rechtssätze, deren Grenzen eher weiter zu ziehen und aus der Natur der Sache sowie den volkswirtschaftlichen, insbesondere den währungswirtschaftlichen Wirkungszusammenhängen ergänzend zu bestimmen sind.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2014 - L 4 KR 244/10

    Berechtigung zum Abschluss eines Individualrabattvertrages über die

    Die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG umfasst auch die Feststellung von einzelnen Rechten und Berechtigungen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 9. September 1982, 11 RA 72/81; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Januar 1973, I C 38.68).
  • StGH Bremen, 23.09.1974 - St 1/73

    Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Bremischen Juristenausbildungsgesetzes

    Auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Unabhängigkeit der Bundesbank (BVerwGE 41, 334) steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.
  • VGH Hessen, 22.09.1986 - 8 TG 1524/86

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber Anweisungen der Deutschen Bundesbank über

    Bestehen aber bei dem Wortlaut des § 16 Abs. 1 Satz 1 BBankG zwei immerhin denkbare Auslegungsmöglichkeiten (eine zugunsten der Antragstellerin und eine andere zugunsten der Antragsgegnerin), so ist derjenigen Auslegung des Gesetzes der Vorzug zu geben, die zu einem wirtschaftlich sinnvollen und zweckmäßigen Ergebnis führt (so BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1973 in BVerwGE 41, 334 ).

    Mit Rücksicht auf den Umstand, daß es sich bei den von der Antragsgegnerin getroffenen Anweisungen zu § 16 BBankG nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (so BVerwGE 41, S. 334 ) nicht um Verwaltungsakte, sondern um Rechtsnormen handelt, wäre hier, wenn dem Begehren der Antragstellerin entsprochen würde, gerichtlicherseits eine bis zur Entscheidung im Hauptprozeß der Beteiligten befristete Außerkraftsetzung einer Rechtsnorm die Folge.

  • SG Hannover, 23.04.2010 - S 10 KR 755/08
    Die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG umfasst auch die Feststellung von einzelnen Rechten und Berechtigungen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 9. September 1982, 11 RA 72/81; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Januar 1973, I C 38.68).
  • BVerfG, 25.08.1992 - 1 BvR 1502/91

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Insanspruchnache

    Denn feststellungsfähig im Sinne von § 43 VwGO sind insbesondere auch einzelne sich aus einem umfassenden Rechtsverhältnis ergebende Berechtigungen (vgl. BVerwGE 36, 218 [225]; 41, 334 [336 f.]; VGH München, NVwZ 1988, S. 83 [84]).
  • VG Karlsruhe, 27.05.1992 - 10 K 11494/91

    Unwirksamkeit eines Bürgerentscheides; Gestaltung der Stimmzettel bei der

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  • BVerwG, 03.04.1996 - 3 B 35.95

    Revisionsgerichtliche Auslegung des Begriff eines berechtigten

    Das angefochtene Urteil weicht in der Frage, was unter einem berechtigten Interesse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu verstehen ist, nicht von den in der Beschwerde bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 1970 (BVerwGE 36 S. 218, 226) [BVerwG 28.10.1970 - VI C 55/68] und vom 29. Januar 1973 (BVerwGE 41 S. 334, 336) [BVerwG 29.01.1973 - I C 38/68] ab.
  • VGH Hessen, 19.10.1988 - 1 UE 1071/85

    (Prüfungsrecht)

    Den Erfordernissen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG ist durch die Verweisungen in § 31 Abs. 3 Satz 1 Bundesbankgesetz auf die für Bundesbeamte allgemein geltenden Vorschriften sowie in § 31 Abs. 6 Satz 2 Bundesbankgesetz auf die Vorschriften des Bundesbeamtenrechts Genüge getan, zumal jeweils die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich ist, so daß eine -- wenigstens mittelbare -- Kontrolle durch das Parlament gewährleistet ist (vgl. zur Rechtsetzungsermächtigung der Deutschen Bundesbank auch BVerwG, U.v. 29.1.1973, BVerwGE 41, 334, 351 ff.).
  • BVerwG, 03.04.1996 - 3 B 36.95

    Soll Vorschriften - streitig - Wahrung der - Rechtsverhältnis - Grundsätzliche

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.02.1977 - III A 125/75
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