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   BVerwG, 29.01.1990 - 8 CB 100.89   

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BVerwG, 29.01.1990 - 8 CB 100.89 (https://dejure.org/1990,15024)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1990 - 8 CB 100.89 (https://dejure.org/1990,15024)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1990 - 8 CB 100.89 (https://dejure.org/1990,15024)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis der Miteigentümerin gegen einen allein an ihren Ehemann gerichteten Kostenfestsetzungsbescheid - Verletzung der Miteigentümerrechte durch einen nur an einen Miteigentümer gerichteten Bescheid oder durch eine durch die Heranziehung eines Miteigentümers ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.01.1986 - 6 C 35.84

    Erfordernis des schlüssigen Vortragens revisionsbegründender Mängel - Annahme der

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1990 - 8 CB 100.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die zulassungsfreie Verfahrensrevision nur dann statthaft, wenn die Revisionsbegründungsschrift Tatsachen aufzeigt, aus denen sich - ihre Richtigkeit unterstellt - der gerügte wesentliche Verfahrensmangel ergibt, d.h., wenn der Verfahrensmangel schlüssig vorgetragen ist (vgl. z.B. Beschluß vom 14. Januar 1986 - BVerwG 6 C 35.84 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 62 S. 41 ).
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1990 - 8 CB 100.89
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hinreichend geklärt, daß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 UN-Pakt und Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK keine Garantie eines jeweils mit mündlicher Verhandlung verbundenen Rechtsmittelzugs enthalten, sondern daß sie lediglich eine öffentliche Verhandlung, die im EntlG vorgesehen (vgl. Art. 2 § 5 Abs. 3 EntlG) und im vorliegenden Fall vor dem Verwaltungsgericht auch durchgeführt worden ist, gewährleisten (Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32 S. 17 ).
  • BVerwG, 31.01.1975 - IV C 46.72

    Anfechtungsbefugnis bei nur an einen Miteigentümer gerichteten

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1990 - 8 CB 100.89
    Danach verletzt der nur an einen Miteigentümer gerichtete Bescheid die übrigen Miteigentümer weder im Hinblick auf ihre gesamtschuldnerische Haftung noch im Hinblick auf die auf dem Grundstück ruhende öffentliche Last in ihren Rechten und kann deshalb von ihnen nicht mit Erfolg angefochten werden; auch eine durch die Heranziehung eines Miteigentümers verursachte Minderung des Verkehrswerts eines Grundstücks verletzt die übrigen Miteigentümer nicht in ihren Rechten (vgl. Urteil vom 31. Januar 1975 - BVerwG IV C 46.72 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 2 betreffend Erschließungsbeitrag).
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