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BVerwG, 29.01.2003 - 6 B 60.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Revision zur Klärung der Frage nach den Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.10.2003 - 6 C 3.03
Pflicht des Bundeskriminalamts (BKA) zur Löschung der in Dateien gespeicherten …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2003 - 6 B 60.02
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 C 3.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.