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BVerwG, 29.01.2004 - 1 B 281.03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage im Rahmen der Beschwerde - Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Außerachtlassen entscheidungserheblichen Vorbringens - Frage der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 08.09.2003 - 12 UE 2586/02
- BVerwG, 29.01.2004 - 1 B 281.03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
Auszug aus BVerwG, 29.01.2004 - 1 B 281.03
Eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann daher nur dann festgestellt werden, wenn es sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen der Beteiligten nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. etwa Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 unter Hinweis auf BVerfGE 96, 205 ). - BVerwG, 11.08.1999 - 9 B 19.99
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Nach religiösem Ritus geschlossene …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2004 - 1 B 281.03
Dabei handelt es sich um eine Frage der Auslegung und Anwendung ausländischen Rechts, die einer Klärung im Revisionsverfahren nicht zugänglich, sondern den Tatsachengerichten vorbehalten ist (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 9 B 19.99 - Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 6 m.w.N.). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BVerwG, 29.01.2004 - 1 B 281.03
Eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann daher nur dann festgestellt werden, wenn es sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen der Beteiligten nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. etwa Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 unter Hinweis auf BVerfGE 96, 205 ).