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   BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07   

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https://dejure.org/2009,2144
BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07 (https://dejure.org/2009,2144)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2009 - 3 C 31.07 (https://dejure.org/2009,2144)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 3 C 31.07 (https://dejure.org/2009,2144)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    RL 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 Buchst. a, Art. 8 Abs. 2 und 4; FeV §§ 13, 29 Abs. 3 und 4; IntKfzV § 4 Abs. 4
    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen; Sperrfrist; Fahreignung; Wiedergewinnung der Fahreignung; Eignungsprüfung; medizinisch-psychologisches Gutachten; Führerschein; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    RL 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 Buchst. a, Art. 8 Abs. 2 und 4
    Anerkennung von Führerscheinen; Ausländische Fahrerlaubnis; Eignungsprüfung; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen; Fahreignung; Führerschein; Führerscheinrichtlinie; Sperrfrist; Wiedergewinnung der ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wiedererteilung des Rechts zum Gebrauchmachen von der ausländischen Fahrerlaubnis bei vorherigem Entzug für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wegen mangelnder Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Anforderungen an das Führen des ...

  • blutalkohol PDF, S. 437
  • Judicialis

    FeV § 13; ; FeV § 29 Abs. 3; ; FeV § 29 Abs. 4; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen; Sperrfrist; Fahreignung; Wiedergewinnung der Fahreignung; Eignungsprüfung; medizinisch-psychologisches ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Nichtanwendung der EuGH-Rechtsprechung auf einen von einem ausländischen Staat für eine entzogene Fahrerlaubnis ausgestellten Ersatzführerschein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1687
  • NZV 2009, 306
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07
    Deshalb ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 29. April 2004 - Rs. C-476/01, Kapper - Slg. 2004, I-5205, 5225; Beschluss vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49), nach der es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, "das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde," hier von vornherein nicht einschlägig.
  • OVG Saarland, 09.08.2000 - 9 V 21/00

    Aberkennung des Rechts von einer in Frankreich erworbenen ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07
    Ob die Wiedergewinnung der Fahreignung ausnahmsweise - abgesehen von dem noch zu erörternden Neuerwerb einer Fahrerlaubnis in einem anderen EU- oder EWR-Staat - in anderer Weise als durch die Beibringung eines solches Gutachtens nachgewiesen werden kann, wie das OVG Saarlouis in einem Eilverfahren entschieden hat (Beschluss vom 9. August 2000 - 9 V 21/00 - ZfS 2001, 142), mag dahingestellt bleiben; denn der Kläger weigert sich unter Hinweis auf seine ausländische Fahrerlaubnis, jeglichen Nachweis seiner Fahreignung nach Ablauf der Sperrfrist zu erbringen.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07
    Deshalb ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 29. April 2004 - Rs. C-476/01, Kapper - Slg. 2004, I-5205, 5225; Beschluss vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49), nach der es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, "das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde," hier von vornherein nicht einschlägig.
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07
    Der Gerichtshof bringt in den bereits genannten Entscheidungen und besonders in den kürzlich ergangenen Urteilen vom 26. Juni 2008 (Rs. C-329/06 und 343/06 sowie Rs. C-334/06 bis C-336/06) zweifelsfrei zum Ausdruck, dass sich die Anerkennungspflicht im Falle der Fahrerlaubnisentziehung auf eine neu erworbene Fahrerlaubnis bezieht (a.a.O. Rn. 52 sowie a.a.O. Rn. 49), bei der es Sache des Ausstellerstaates ist zu prüfen, ob die im Gemeinschaftsrecht aufgestellten Mindestvoraussetzungen erfüllt sind.
  • BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13

    Fahrerlaubnis; Tschechische Republik; tschechische Fahrerlaubnis; ausländische

    Maßgeblich für die Begründetheit seines Feststellungsbegehrens, das der Kläger mit der Revision weiter verfolgt, ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung; für das Revisionsverfahren ist von der Rechtslage auszugehen, die auch das Tatsachengericht zugrunde zu legen hätte, wenn es zu diesem Zeitpunkt entschiede (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 29. Januar 2009 - BVerwG 3 C 31.07 - NJW 2009, 1687 - juris Rn. 14 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 3 C 5.08 - NJW 2008, 3589 - juris Rn. 12 f.; Beschluss vom 16. März 2006 - BVerwG 3 C 16.05 - Buchholz 418.72 WeinG Nr. 29 Rn. 11 f. m.w.N.).

    Aus der Ausstellung nur eines neuen Führerscheindokuments ergibt sich indes keine Verpflichtung zur Anerkennung einer Inlandsfahrberechtigung in Deutschland (so bereits Urteil des Senats vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 20 f.).

    Es ist nicht ernstlich zu bezweifeln, dass sich die unionsrechtliche Anerkennungspflicht der Mitgliedstaaten nur auf eine nach Ablauf der Sperrfrist erworbene Fahrerlaubnis bezieht und nicht auf einen - nach Art eines Ersatzführerscheins für ein abhanden gekommenes Dokument ausgestellten - Ausweis über eine alte Fahrerlaubnis (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 95 ff. sowie BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 21).

  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 16.15

    Erwerb einer Fahrerlaubnis; Fahrerlaubniserwerb; Führerscheinerwerb;

    Maßgeblich für die Beurteilung der Begründetheit des vom Kläger verfolgten Verpflichtungsbegehrens, mit dem über einen Teil der rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis abschließend entschieden wird, ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung; Anwendung finden die rechtlichen Regelungen, die auch das Berufungsgericht zugrunde zu legen hätte, wenn es zum Zeitpunkt des revisionsgerichtlichen Urteils entschiede (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74 Rn. 13, vom 29. Januar 2009 - 3 C 31.07 - NJW 2009, 1687 und vom 18. Juni 2008 - 3 C 5.08 - NJW 2008, 3589 ; Beschluss vom 16. März 2006 - 3 C 16.05 - Buchholz 418.72 WeinG Nr. 29 Rn. 11 f. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2017 - 10 S 1716/15

    Anerkennung eines in Spanien erneut ausgestellten Führerscheins nach dessen

    Diese von einem Mitgliedstaat bei der späteren (Neu-)Erteilung der Fahrerlaubnis durchgeführte (Eignungs-)Prüfung ist der Grund dafür, dass die zuvor von einem anderen Mitgliedstaat mit der Entziehung der Fahrerlaubnis geahndete Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen als behoben anzusehen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 19.02.2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - juris; ferner z. B. Urteil vom 23.04.2015 - Rs. C-260/13, Aykul - juris; Urteil vom 26.04.2012 - Rs. C-419/10, Hofmann - juris; Urteil vom 13.10.2011 - Rs. C-224/10, Apelt - juris; siehe auch BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 3 C 31.07 - NJW 2009, 1687).

    Für die Prüfung der Verpflichtungsklage ist auf die aktuelle Sach- und Rechtslage abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 3 C 31.07 - NJW 2009, 1687).

    Für diese Prüfung gelten nach § 3 Abs. 6 StVG (in der ab 07.12.2016 anwendbaren Fassung) die Vorschriften über die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung entsprechend (so schon zur früheren Rechtslage z. B. BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 a. a. O.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., FeV § 29 Rn. 17).

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