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   BVerwG, 29.01.2016 - 10 B 10.15   

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https://dejure.org/2016,1718
BVerwG, 29.01.2016 - 10 B 10.15 (https://dejure.org/2016,1718)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2016 - 10 B 10.15 (https://dejure.org/2016,1718)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2016 - 10 B 10.15 (https://dejure.org/2016,1718)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 2 Nr 2 VermKatG SN 2003, § 21 VermKatG SN 2003, Art 6 Abs 1 EGRL 78/2000
    Altersgrenze als Erlöschensgrund für das Amt Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

  • Wolters Kluwer

    Verbesserung der Verteilung der Berufschancen zwischen den Generationen als legitimer Zweck einer Altersgrenze für freiberuflich tätige öffentlich bestellte Vermessungsingenieure; Rechtmäßigkeit einer gesetzlichen Altersgrenze von 68 Jahren für das Amt eines ...

  • rewis.io

    Altersgrenze als Erlöschensgrund für das Amt Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 2000/78/EG Art. 6 Abs. 1
    Verbesserung der Verteilung der Berufschancen zwischen den Generationen als legitimer Zweck einer Altersgrenze für freiberuflich tätige öffentlich bestellte Vermessungsingenieure; Rechtmäßigkeit einer gesetzlichen Altersgrenze von 68 Jahren für das Amt eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2016 - 10 B 10.15
    Bei der Wahl der Maßnahmen, die sie zur Erreichung des von ihnen mit einer Altersgrenze verfolgten Ziels für erforderlich halten, haben die Mitgliedstaaten einen weiten Ermessensspielraum und können in ihre Erwägungen auch Prognosen einschließen, die naturgemäß eine gewisse Unsicherheit bergen (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 - Rn. 80 f.; BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 2 B 94.11 - juris Rn. 9).

    Die Kohärenz einer Maßnahme im Hinblick auf das angestrebte, gemessen an der Richtlinie 2000/78/EG legitime Ziel einer Altersgrenze kann durch Ausnahmen von der Altersgrenze beeinträchtigt werden, die zu einem diesem Ziel entgegenwirkenden Ergebnis führen (vgl. EuGH, Urteile vom 12. Januar 2010 - C-341/08 - Rn. 53 und vom 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 - Rn. 86).

  • EuGH, 13.11.2014 - C-416/13

    Das Gesetz der Autonomen Gemeinschaft Asturien, das für die Einstellung örtlicher

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2016 - 10 B 10.15
    Diese unterliegt vielmehr ihrerseits besonderen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen in Bezug auf das von ihr verfolgte eigenständige Regelungsziel, wie es etwa für den Öffentlichen Dienst mit einem ausgewogenen Verhältnis von Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit anerkannt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2012 - 2 B 26.11 - juris Rn. 20; EuGH, Urteil vom 13. November 2014 - C-416/13 - Rn. 62).

    In seinem Urteil vom 13. November 2014 - C-416/13 - (Rn. 47 ff.) hat der Europäische Gerichtshof eine Einstellungsaltershöchstgrenze im Hinblick auf das Ziel der Sicherung beruflicher Anforderungen im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie als unverhältnismäßig angesehen und dabei auch offensichtlich von dieser Altersgrenze abweichende Regelungen anderer regionaler Gebietskörperschaften berücksichtigt.

  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2016 - 10 B 10.15
    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung gemäß § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat und die sich dem Gericht auch nicht aufdrängt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:250815B1B40.15.0] - NVwZ 2015, 1678 Rn. 16).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 10 CN 1.14

    Diskriminierung wegen des Alters; Höchstaltersgrenze; Sachverständiger;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2016 - 10 B 10.15
    Neben dem Text der angegriffenen Regelung und der zu ihrer Einführung gegebenen Begründung kann auf den allgemeinen Kontext der Regelung sowie auf das Vorbringen der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren zurückgegriffen werden, um das mit der Maßnahme verfolgte Ziel festzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2015 - 10 CN 1.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:210115U10CN1.14.0] - BVerwGE 151, 192 Rn. 19 m.w.N. zur Rechtsprechung des EuGH).
  • EuGH, 26.02.2015 - C-515/13

    Ingeniørforeningen i Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2016 - 10 B 10.15
    Dieses Ziel, bei dessen Wahl dem nationalen Gesetzgeber ein weiter Ermessensspielraum zukommt (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - C-515/13 [ECLI:EU:C:2015:115] - Rn. 19), wird entgegen der Auffassung der Beschwerde als solches nicht dadurch infrage gestellt, dass neben der Altershöchstgrenze für die Ausübung des Amtes auch eine Altershöchstgrenze für die erstmalige Bestellung zu diesem Amt gesetzlich vorgesehen ist.
  • BVerwG, 29.04.2015 - 10 B 64.14

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zu einer Ex-post-Finanzierung nach dem

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2016 - 10 B 10.15
    Es genügt nicht, dass eine im angegriffenen Urteil erfolgte fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, aufgezeigt wird (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 29. April 2015 - 10 B 64.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:290415B10B64.14.0] - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 21.12.2011 - 2 B 94.11

    Allgemeine Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem aktiven Beamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2016 - 10 B 10.15
    Bei der Wahl der Maßnahmen, die sie zur Erreichung des von ihnen mit einer Altersgrenze verfolgten Ziels für erforderlich halten, haben die Mitgliedstaaten einen weiten Ermessensspielraum und können in ihre Erwägungen auch Prognosen einschließen, die naturgemäß eine gewisse Unsicherheit bergen (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 - Rn. 80 f.; BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 2 B 94.11 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 26.03.2012 - 2 B 26.11

    Altersgrenze für die Verbeamtung von Lehrern in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2016 - 10 B 10.15
    Diese unterliegt vielmehr ihrerseits besonderen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen in Bezug auf das von ihr verfolgte eigenständige Regelungsziel, wie es etwa für den Öffentlichen Dienst mit einem ausgewogenen Verhältnis von Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit anerkannt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2012 - 2 B 26.11 - juris Rn. 20; EuGH, Urteil vom 13. November 2014 - C-416/13 - Rn. 62).
  • EuGH, 06.11.2012 - C-286/12

    Die starke Absenkung des Rentenalters ungarischer Richter stellt eine nicht

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2016 - 10 B 10.15
    Dies reicht nach den Kriterien der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für die Feststellung des im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG als legitim anerkannten sozialpolitischen Ziels der Sicherung einer ausgewogenen Altersstruktur einer Berufsgruppe (vgl. EuGH, Urteil vom 6. November 2012 - C-286/12 [ECLI:EU:C:2012:687] - Rn. 62) aus.
  • VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 78-IV-04

    Verfassungsbeschwerde gegen § 20 Abs. 2 Nr. 2 Sächsisches Vermessungsgesetz,

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2016 - 10 B 10.15
    Vielmehr bezieht sich das Berufungsurteil insoweit erkennbar auf den Einzelfall der hier streitgegenständlichen Regelung und verweist zur Begründung auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Freistaats Sachsen vom 28. Juni 2006 - Vf. 78-IV-04 - (LVerfGE 17, 363 ), in der unter Würdigung der konkreten Altersstruktur der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes eine Verletzung rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes ausgeschlossen wurde.
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2019 - 9 S 2567/17

    Höchstaltersgrenze für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

    Lässt sich - wie hier - aus der Vorschrift hierzu jedoch nichts herleiten, so können andere - aus dem allgemeinen Kontext der betreffenden Maßnahme abgeleitete - Anhaltspunkte die Feststellung des hinter dieser Maßnahme stehenden Ziels ermöglichen, damit dessen Rechtmäßigkeit sowie die Angemessenheit und Erforderlichkeit der zu seiner Erreichung eingesetzten Mittel gerichtlich überprüft werden können (vgl. EuGH, Urteil vom 16.10.2007 - C-411/05 -, "Palacios", Slg. 2007, I-8531, Rn. 57, vom 05.03.2009 - C-388/07 -, "Age Concern England", Slg. 2009, I-1569, Rn. 45, und vom 12.01.2010 - C-341/08 -, "Domnica Petersen", Slg. 2010, I-47, Rn. 40; BVerwG, Beschluss vom 29.01.2016 - 10 B 10.15 -, juris, Rn. 5; Sächs. OVG, Urteil vom 11.11.2014 - 4 A 784/13 -, juris, Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2016 - 5 S 852/16

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen das Erlöschen des Amtes eines

    Lässt sich - wie hier - aus der Vorschrift hierzu jedoch nichts herleiten, so können andere - aus dem allgemeinen Kontext der betreffenden Maßnahme abgeleitete - Anhaltspunkte die Feststellung des hinter dieser Maßnahme stehenden Ziels ermöglichen, damit dessen Rechtmäßigkeit sowie die Angemessenheit und Erforderlichkeit der zu seiner Erreichung eingesetzten Mittel gerichtlich überprüft werden können (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - C-411/05 -, "Palacios", Slg. 2007, I-8531, Rn. 57, vom 5. März 2009 - C-388/07 -, "Age Concern England", Slg. 2009, I-1569, Rn. 45, und vom 12. Januar 2010 - C-341/08 -, "Domnica Petersen", Slg. 2010, I-47, Rn. 40; BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 10 B 10.15 -, juris, Rn. 5; Sächs. OVG, Urteil vom 11. November 2014 - 4 A 784/13 -, juris, Rn. 24).
  • VG Kassel, 01.04.2019 - 1 K 2462/15

    Vertrauensschutz bei Versorgungsabschlag

    Die vom Berufungsgericht dem allgemeinen Kontext von Art. 62 Satz 2 BayBG und Art. 143 Abs. 1 BayBG entnommenen, hinreichenden Anhaltspunkte für demographische und sozialpolitische Ziele zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Lehrer genügen nach den Kriterien der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für die Feststellung des im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG als legitim anerkannten sozialpolitischen Ziels der Sicherung einer ausgewogenen Altersstruktur einer Berufsgruppe (vgl. EuGH, Urteil vom 6. November 2012 - C-286/12 - [ECLI:EU:C:2012:687] EuGRZ 2012, 752 Rn. 62).Einer gesetzlichen Altersregelung, mit der das Ziel einer Ausgewogenheit der Altersstruktur einer Berufsgruppe und der Chancengleichheit zwischen den Generationen verfolgt wird, muss folglich keine konkrete Bedarfsermittlung vorausgehen, um den Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG und des § 10 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 3. April 2013 (BGBl. I S. 610) zu genügen (BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 10 B 10.15 - juris Rn. 7).
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