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   BVerwG, 29.03.2000 - 1 B 4.00   

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https://dejure.org/2000,12196
BVerwG, 29.03.2000 - 1 B 4.00 (https://dejure.org/2000,12196)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.2000 - 1 B 4.00 (https://dejure.org/2000,12196)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 2000 - 1 B 4.00 (https://dejure.org/2000,12196)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Endgültige Feststellung der Aussiedlereigenschaft - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei auslaufendem Recht - Kausalität zwischen der Aufnahme im Bundesgebiet und der Eigenschaft als Abkömmling eines vertriebenen Volksdeutschen - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89

    Deutscher; Statusdeutscher, Statusdeutscheneigenschaft; Vertriebener; Aufnahme;

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2000 - 1 B 4.00
    Die Beschwerde hat nicht dargetan, daß die aufgeworfenen Fragen ungeachtet dieses Umstands - über die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Merkmal "Aufnahme finden" i.S. von Art. 116 Abs. 1 GG entwickelten Grundsätze hinaus (vgl. Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 54.89 - BVerwGE 90, 173 = Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 22 S. 17) rechtsgrundsätzlicher Klärung bedürfen.

    Damit weiche es auch von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 54.89 - (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 20.09.1995 - 6 B 11.95

    Ehrenverfahren nach dem HEG Mecklenburg-Vorpommern

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2000 - 1 B 4.00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Rechtsfragen bei auslaufendem Recht trotz anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, da die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur eine für die Zukunft geltende Klärung herbeiführen soll (Beschluß vom 20. September 1995 - BVerwG 6 B 11.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 6 m.w.N.).

    Es ist nicht erkennbar, daß die Klärung der genannten Fragen für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft Bedeutung haben könnte (vgl. Beschluß vom 20. September 1995, a.a.O., m.w.N.); die Aufnahmeverfahren unter der Geltung des Aussiedleraufnahmegesetzes sind abgeschlossen.

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2000 - 1 B 4.00
    Die für Spätaussiedler seit Anfang 1993 geltende Rechtslage unterscheidet sich von der hier maßgeblichen so erheblich, daß sich die aufgeworfenen Fragen für sie nicht in gleicher Weise wie hier stellen würden (vgl. Beschluß vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 = NVwZ-RR 1996, 712).
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2000 - 1 B 4.00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann nämlich bei mehrfach begründeten Berufungsentscheidungen die Revision nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede die Entscheidung selbständig tragende Begründung ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (vgl. Beschluß vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20).
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvR 253/63

    Vertriebenenbegriff

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2000 - 1 B 4.00
    Die Beschwerde macht geltend, das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, daß es nicht darauf ankomme, ob ein Ausweis nach dem BVFG ausgestellt worden sei oder nicht, sondern daß wegen der lediglich deklaratorischen Bedeutung des Vertriebenenausweises die Gerichte verpflichtet seien, den Vertriebenenstatus in jedem Stadium des Verfahrens aufzuklären (BVerfGE 17, 224).
  • BVerwG, 14.03.1997 - 1 B 234.96

    Gebühren und Kosten - Streitwertbestimmung in Einbürgerungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2000 - 1 B 4.00
    Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 13 Abs. 1 GKG (vgl. Beschlüsse BVerwG - 14.03.1997 - AZ: 1 B 234.96 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 93 und BVerwG - 08.01.1999 - AZ: 1 B 85.98 -) i.V.m. einer entsprechenden Anwendung des § 5 ZPO.
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2000 - 1 B 4.00
    Für Aussiedler im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG finden zwar die vor dem 1. Januar 1993 geltenden Vorschriften nach der Übergangsvorschrift des § 100 BVFG mit bestimmten Maßgaben weiterhin Anwendung (vgl. Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70 = Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 70 S. 72).
  • BVerwG, 17.08.1999 - 1 B 47.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtsfrage des revisiblen

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2000 - 1 B 4.00
    Die Aufnahme von Ehegatten und Abkömmlingen deutscher Volkszugehöriger, die nach dem 31. Dezember 1992 die Vertreibungsgebiete verlassen (Spätaussiedler i.S. von § 4 BVFG), ist durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz neu gestaltet worden (vgl. § 4 Abs. 3, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 1, § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG; vgl. hierzu und zum folgenden auch die Beschlüsse vom 17. Juli 1998 - BVerwG 1 B 68.98 - sowie vom 17. August 1999 und 28. Oktober 1999 - BVerwG 1 B 47.99 -).
  • BVerwG, 17.07.1998 - 1 B 68.98

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Bezeichnung "als

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2000 - 1 B 4.00
    Die Aufnahme von Ehegatten und Abkömmlingen deutscher Volkszugehöriger, die nach dem 31. Dezember 1992 die Vertreibungsgebiete verlassen (Spätaussiedler i.S. von § 4 BVFG), ist durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz neu gestaltet worden (vgl. § 4 Abs. 3, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 1, § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG; vgl. hierzu und zum folgenden auch die Beschlüsse vom 17. Juli 1998 - BVerwG 1 B 68.98 - sowie vom 17. August 1999 und 28. Oktober 1999 - BVerwG 1 B 47.99 -).
  • BVerwG, 08.01.1999 - 1 B 85.98
    Auszug aus BVerwG, 29.03.2000 - 1 B 4.00
    Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 13 Abs. 1 GKG (vgl. Beschlüsse BVerwG - 14.03.1997 - AZ: 1 B 234.96 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 93 und BVerwG - 08.01.1999 - AZ: 1 B 85.98 -) i.V.m. einer entsprechenden Anwendung des § 5 ZPO.
  • BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulassung der Grundsatzrevision bei ausgelaufenem Recht,

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