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   BVerwG, 29.03.2001 - 1 B 11.01   

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https://dejure.org/2001,14680
BVerwG, 29.03.2001 - 1 B 11.01 (https://dejure.org/2001,14680)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.2001 - 1 B 11.01 (https://dejure.org/2001,14680)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 2001 - 1 B 11.01 (https://dejure.org/2001,14680)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Divergenzrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2001 - 1 B 11.01
    Soweit die Beschwerde schließlich in diesem Zusammenhang rügt, der Beschluss sei nicht im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO mit Gründen versehen (Beschwerdebegründung S. 7), verkennt sie grundlegend die Anforderungen an das Vorliegen dieses absoluten Revisionszulassungsgrundes, der hier offensichtlich nicht vorliegt (vgl. dazu Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 614.99
    Auszug aus BVerwG, 29.03.2001 - 1 B 11.01
    Mit der ersten Rüge verkennt die Beschwerde, dass das Berufungsgericht, anders als in den Fällen des § 86 Abs. 2 VwGO, im Verfahren nach § 130 a VwGO nicht verpflichtet ist, die ihm obliegende abschließende Sachverhalts- und Beweiswürdigung vorab den Beteiligten mitzuteilen und mit ihnen zu erörtern (stRspr, vgl. Beschluss vom 21. Januar 2000 - BVerwG 9 B 614.99 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 46 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.04.1999 - 8 B 150.98
    Auszug aus BVerwG, 29.03.2001 - 1 B 11.01
    Zutreffend weist die Beschwerde zwar darauf hin, dass das Berufungsgericht, wenn es nach § 130 a VwGO im vereinfachten Berufungsverfahren entscheidet, in den Gründen des Beschlusses regelmäßig darlegen muss, weshalb es einem Beweisantrag nicht nachgegangen ist (Beschluss vom 19. April 1999 - BVerwG 8 B 150.98 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 37 S. 13 m.w.N.), beanstandet jedoch zu Unrecht, dass in dem angefochtenen Beschluss nicht auf die Beweisanträge aus dem Schriftsatz des Klägers vom 25. August 2000 eingegangen worden sei.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2001 - 1 B 11.01
    Dabei genügt sie jedoch in keinem Fall den an diesen Zulassungsgrund zu stellenden Darlegungsanforderungen (vgl. dazu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2001 - 1 B 11.01
    Nur daraufhin ist das Ermessen des Berufungsgerichts zu einer Entscheidung nach § 130 a VwGO jedoch überprüfbar (vgl. Beschluss vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 88; stRspr).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2001 - 1 B 11.01
    Eine Gehörsverletzung kann daher regelmäßig nur dann festgestellt werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BVerfGE 96, 205 ; stRspr).
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