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   BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 5.07   

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https://dejure.org/2007,9043
BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 5.07 (https://dejure.org/2007,9043)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.2007 - 4 BN 5.07 (https://dejure.org/2007,9043)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 2007 - 4 BN 5.07 (https://dejure.org/2007,9043)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Nichteingehen des Gerichts auf die Forderung einer Partei nach Beiziehung von Akten des Regierungspräsidiums; Bezweifeln der Beweiskraft eines Schreibens und Anmahnung der Vorlage von diesbezüglich auszuwertenden Akten als nicht ausreichende Prozesshandlungen; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 5.07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Beschluss vom 6. März 1995 BVerwG 6 B 81.94 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265) stellt die Aufklärungsrüge kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren.

    Lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen den Anforderungen nicht (Beschluss vom 6. März 1995 BVerwG 6 B 81.94 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 5.07
    Der Senat hat bereits entschieden, dass das EEG die Abnahme und Vergütung von Strom, nicht aber bauplanungsrechtliche Fragen regelt (Urteil vom 19. Februar 2004 BVerwG 4 CN 16.03 NVwZ 2004, 858 ) und sich daran durch die Verschärfung der Voraussetzungen für die Mindestvergütung nichts geändert hat (Beschluss vom 28. November 2005 BVerwG 4 B 66.05 NVwZ 2006, 339).
  • BVerwG, 28.11.2005 - 4 B 66.05

    Windenergieanlage; Außenbereich; öffentlicher Belang; in Aufstellung befindliches

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 5.07
    Der Senat hat bereits entschieden, dass das EEG die Abnahme und Vergütung von Strom, nicht aber bauplanungsrechtliche Fragen regelt (Urteil vom 19. Februar 2004 BVerwG 4 CN 16.03 NVwZ 2004, 858 ) und sich daran durch die Verschärfung der Voraussetzungen für die Mindestvergütung nichts geändert hat (Beschluss vom 28. November 2005 BVerwG 4 B 66.05 NVwZ 2006, 339).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 3 C 64.89

    Vergabe von Förderungsmitteln - Verletzung einer Rechtsvorschrift

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 5.07
    Die Anwendung der Vorschrift durch das Oberverwaltungsgericht unterliegt nicht deshalb der revisionsgerichtlichen Kontrolle, weil die Vorschrift vorsieht, dass die Abwägung "nach Maßgabe von § 7 Abs. 7 ROG" zu erfolgen hat; denn die bundesrechtliche Regelung des § 7 Abs. 7 ROG kommt nicht kraft Gesetzgebungsbefehls des Bundes als Bundesrecht, sondern kraft Gesetzgebungsbefehls des Landes als Landesrecht zur Anwendung (vgl. Urteil vom 24. September 1992 BVerwG 3 C 64.98 BVerwGE 91, 77 ).
  • BVerwG, 15.01.2009 - 6 B 78.08

    Belastungsgrenze einer Schülerbeförderung im öffentlichen Personennahverkehr

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse des Beschwerdeführers in der Tatsacheninstanz, insbesondere das Unterlassen von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. Beschluss vom 29. März 2007 BVerwG 4 BN 5.07 juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.10.2007 - 4 BN 38.07

    Baugebiet; Erweiterung; Änderung; Nutzungsänderung; Erneuerung; Gebietscharakter;

    Lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen den Anforderungen nicht (Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 29. März 2007 - BVerwG 4 BN 5.07 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2010 - 9 A 94/09

    Erhebung eines festen Leistungszuschlags für Kellerstandorte bei der Festsetzung

    56 vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. März 2007 - 4 BN 5.07 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2011 - 9 A 693/09

    Berechnung eines Verbrennungsentgeltes eines Betreibers einer überdimensionierten

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. März 2007 - 4 BN 5.07 -, juris Rdnr. 4.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - 9 A 1579/08

    Ausgleichspflicht bei Berechnung eines zu hohen Verbrennungsentgelts aufgrund der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. März 2007 - 4 BN 5.07 -, juris Rdnr. 4.
  • BVerwG, 28.08.2007 - 2 BN 3.07

    Wirksamkeit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Abgeltung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265) stellt die Aufklärungsrüge kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von Beweisanträgen, zu kompensieren (Beschluss vom 29. März 2007 - BVerwG 4 BN 5.07 ).
  • OVG Sachsen, 16.03.2015 - 1 A 727/13

    Kulturdenkmal, Abrissgenehmigung, zumutbare Gebäudeerhaltung, objektbezogene

    Lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen den sich aus § 86 Abs. 2 VwGO ergebenden Anforderungen für förmliche Beweisanträge im Verwaltungsprozess nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. März 2007 - 4 BN 5.07 -, juris Rn. 4 m. w. N.).

    Insoweit geht der Senat mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschl. v. 29. März 2007 a. a. O.; Beschl. v. 18. Februar 2015 - 5 B 16.15 -, Rn. 12) davon aus, dass die Aufklärungsrüge kein Mittel darstellt, um Versäumnisse in der Vorinstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren.

  • BVerwG, 20.11.2008 - 2 B 30.08

    Entlassung aus dem Dienst als Folge eines Verstoßes gegen das

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse des Beschwerdeführers in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von Beweisanträgen, zu kompensieren (Beschluss vom 29. März 2007 BVerwG 4 BN 5.07 juris Rn. 4).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 2 BN 2.07

    Aufklärungsrüge als geeignetes Mittel zur Kompensation von Versäumnissen eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265) stellt die Aufklärungsrüge kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von Beweisanträgen, zu kompensieren (Beschluss vom 29. März 2007 - BVerwG 4 BN 5.07 ).
  • OVG Sachsen, 17.07.2007 - 1 D 10/06

    Regionalplan; Teilfortschreibung; Windenergie; Fledermausschutz; Repowering

    Nach der Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.3.2007 (4 BN 5.07) ist das Normenkontroll-Urteil rechtskräftig geworden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2011 - 9 A 1901/09

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit der Ermittlung des

  • BVerwG, 07.07.2008 - 6 B 27.08

    Darlegungsanforderungen an den Kläger bei der Überzeugung des Gerichts zur

  • BVerwG, 19.12.2012 - 9 B 28.12

    Freihändiger Erwerb von Grundstücken bzw. Ersatzgrundstücken durch die

  • BVerwG, 29.03.2012 - 9 B 88.11

    Berücksichtigung von gleichwertigkeitsbestimmenden Faktoren bzgl. Zahlung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2010 - 9 A 449/09

    Nachkalkulatorische Gewinnrechnung und Verlustrechnung zur Berichtigung der auf

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