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   BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17   

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BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17 (https://dejure.org/2018,14711)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.2018 - 5 C 14.17 (https://dejure.org/2018,14711)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 2018 - 5 C 14.17 (https://dejure.org/2018,14711)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 28.05.2015 - 5 C 4.14

    Grundanspruch auf Förderung einer Erstausbildung; Ausbildung; Erstausbildung;

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17
    Der so umschriebene Grundanspruch auf Förderung einer Erstausbildung kann die Förderung von mehr als einer berufsbildenden Ausbildung umfassen, wenn durch die zuerst aufgenommene Ausbildung der zeitliche Mindestumfang für die berufsbildende Ausbildung von drei Schul- oder Studienjahren noch nicht voll ausgeschöpft ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1992 - 5 B 11.92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 102 S. 138 f. und Urteil vom 28. Mai 2015 - 5 C 4.14 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 126 Rn. 9).

    Für die Anrechnung vorangegangener berufsbildender Ausbildungen auf den zeitlichen Mindestumfang von drei Schul- oder Studienjahren ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Ausbildungen die abstrakten Voraussetzungen erfüllen, die an eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähige Ausbildung zu stellen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 5 C 4.14 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 126 Rn. 9 f.).

    Der Ausschluss dieses Personenkreises entspricht vielmehr dem gesetzgeberischen Konzept, die in § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b BAföG als Ausnahme (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1981 - 5 C 57.79 - BVerwGE 61, 342 und vom 28. Mai 2015 - 5 C 4.14 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 126 Rn. 13) eingeräumte Förderungsmöglichkeit für eine weitere (berufliche) Ausbildung auf den gesetzlich definierten Personenkreis zu beschränken.

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240 m.w.N.).

    Erforderlich ist vielmehr ein darüber hinausgehender sachlicher Differenzierungsgrund (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240 m.w.N.).

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79 und vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 m.w.N.).

    Dies gilt auch, wenn eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.07.2014 - 5 C 20.13

    Analogie; Bemessungsgrundlage; bewegliche Sache; Binnenschiff; Berechtigter;

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17
    Jede Art der gesetzesimmanenten richterlichen Rechtsfortbildung setzt unabhängig von dem in Betracht kommenden methodischen Mittel (hier die teleologische Extension oder Analogie) eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. April 2014 - 5 C 40.12 - Buchholz 270.1 § 25 BBhV Nr. 1 Rn. 21 und vom 17. Juli 2014 - 5 C 20.13 - Buchholz 428.41 § 3 EntschG Nr. 13 Rn. 16, jeweils m.w.N.).

    Sie ist zu bejahen, wenn festzustellen ist, dass der Wortlaut der Vorschrift nicht alle Fälle erfasst, die nach dem Sinn und Zweck der Regelung erfasst sein sollten (BVerwG, Urteile vom 12. September 2013 - 5 C 35.12 - BVerwGE 148, 13 Rn. 27 und vom 17. Juli 2014 - 5 C 20.13 - Buchholz 428.41 § 3 EntschG Nr. 13 Rn. 16, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 04.08.1993 - 11 C 15.92

    Nichtschülerprüfung - § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BAföG; § 68 ff VwGO,

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17
    Hierzu gehören alle Prüfungen, die Nichtschülern den Zugang zu einer förderungsfähigen Ausbildung in gleicher Weise eröffnen wie der Besuch der in der Norm genannten Ausbildungsstätten des zweiten Bildungswegs (vgl. so zu § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BAföG BVerwG, Urteil vom 4. August 1993 - 11 C 15.92 - Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 16 S. 16 f.; s.a. Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 7 Rn. 86).

    Für eine derartige Prüfung ist kennzeichnend, dass sich ihre Wirkung auf den Zugang zu einer konkreten Hochschule beschränkt (vgl. so zu § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BAföG BVerwG, Urteil vom 4. August 1993 - 11 C 15.92 - Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 16 S. 16 f.).

  • BVerwG, 18.07.1989 - 5 C 28.85

    Ausbildungsförderung - Bewilligungsbescheid - Förderungsantrag - Anspruchsgründe

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17
    Denn aus dem Wortlaut des § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BAföG ("eine einzige weitere Ausbildung") und dem systematischen Zusammenhang mit § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG folgt, dass insgesamt nicht mehr als zwei berufsqualifizierende Ausbildungen als förderfähig angesehen werden können (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1989 - 5 C 28.85 - BVerwGE 82, 235 und Beschluss vom 6. September 2012 - 5 B 27.12 - juris Rn. 4).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvL 6/78

    Verfassungswidrigkeit des § 89 Abs. 3 BVG

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17
    Es ist "größte Zurückhaltung" geboten, dem Gesetzgeber über den Gleichheitssatz zusätzliche Leistungsverpflichtungen aufzuerlegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. Februar 1982 - 2 BvL 6/78 und 2 BvL 8/79 - BVerfGE 60, 16 und vom 26. April 1988 - 1 BvL 84/86 - BVerfGE 78, 104 ).
  • BVerwG, 25.09.2006 - 5 C 27.04

    Einkommensberechnung nach dem BAföG; Berücksichtigung von Sonderausgaben nach §

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17
    Diese Grundsätze gelten auch bei der Gewährung von Sozialleistungen, die - wie die Bundesausbildungsförderung - an die Bedürftigkeit des Empfängers anknüpfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2006 - 5 C 27.04 - BVerwGE 126, 354 Rn. 15).
  • BVerwG, 06.09.2012 - 5 B 27.12

    Förderfähigkeit einer weiteren Ausbildung; Ausbildung an einer Berufsfachschule

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17
    Denn aus dem Wortlaut des § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BAföG ("eine einzige weitere Ausbildung") und dem systematischen Zusammenhang mit § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG folgt, dass insgesamt nicht mehr als zwei berufsqualifizierende Ausbildungen als förderfähig angesehen werden können (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1989 - 5 C 28.85 - BVerwGE 82, 235 und Beschluss vom 6. September 2012 - 5 B 27.12 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11

    Anrechnung der Auslandsausbildung; Ausbildung; Ausbildungsabschluss;

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17
    Diese norminterpretierende Verwaltungsvorschrift bindet aber die Gerichte nicht und kann dem Gesetz keinen Inhalt zuschreiben, der mit der objektiven Rechtslage unvereinbar ist (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2012 - 5 C 14.11 - BVerwGE 143, 314 Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 57.79

    Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit nicht lediglich einer, sondern auch

  • BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 16.13

    Aufwendungen, beihilfefähige -; Beihilfe, Leistungseinschränkungen -; Basistarif;

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 27.81

    Förderungsfähigkeit weiterer Ausbildungen im Sinne des

  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

  • BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 105.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 23.01.1992 - 5 C 69.88

    BAföG - Zweitstudium - Ausbildungsinhalte

  • BVerwG, 24.06.1982 - 5 C 23.81

    Weiterführung einer ersten Ausbildung - Allgemeine Studienempfehlungen -

  • BVerwG, 11.02.1992 - 5 B 11.92

    Grundanspruch des Auszubildenden auf Ausbildungsförderung für eine Erstausbildung

  • BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 LB 179/14

    Grundanspruch; Hochschulzugangsberechtigung; weitere Ausbildung; Zugangsprüfung;

  • BVerwG, 02.07.1984 - 5 C 3.82
  • BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 27.92

    Einordnung einer Ausbildung an einer Berufsakademie als schulische Ausbildung

  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche

  • BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 55.92

    Anforderungen an die Ermittlung der Altersgrenze für eine Ausbildungsförderung -

  • BVerwG, 02.04.2014 - 5 C 40.12

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Hilfsmittel; Hörgerät; Beihilfeausschluss;

  • BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 8.80

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund -

  • BVerwG, 13.09.1984 - 5 C 30.81

    Ausbildungsabschnitt - Abschluß - Förderung - Schulische Qualifikation -

  • OLG Hamm, 06.09.1982 - 15 W 149/81

    Begründetheit einer zulässigen Beschwerde; Einziehung eines Erbscheines durch ein

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2024 - 14 LC 358/22

    Auslandsaufenthalt; Haushaltsgemeinschaft; Unterhaltsvorschuss; Fortbestand der

    Die (norminterpretierenden) Richtlinien sind allein behördeninterne Regelungen und für das Gericht nicht bindend (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.3.2018 - 5 C 14.17 -, juris Rn. 38).
  • VG Sigmaringen, 07.05.2021 - 5 K 1392/21

    Corona-Pandemie; Einstweilige Anordnung zur Öffnung von Außenbereichen eines

    Dabei ist im Grundsatz davon auszugehen, dass die Befugnis zur Korrektur des Wortlauts einer Vorschrift den Gerichten nur begrenzt zusteht (hierzu und zum Folgenden vgl. BVerwG, Urteil vom 29.03.2018 - 5 C 14.17 -, juris, m.w.N.).

    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen reichen die Grenzen für die Normsetzung vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13.03.2007 - 1 BvF 1/05 -, BVerfGE 118, 79 und vom 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 -, BVerfGE 129, 49; BVerwG, Urteil vom 29.03.2018 - 5 C 14.17 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2019 - 4 O 238/19

    Prozesskostenhilfe: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung hinreichender

    Hiergegen hat die Klägerin am 21. August 2019 Beschwerde erhoben und ausgeführt, die vom Verwaltungsgericht im Beschluss vom 31. Juli 2019 thematisierte Rechtsfrage betreffend § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 lit. b BAföG sei bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. März 2018 (- 5 C 14.17 -, juris) in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet worden.

    Erst mit Urteil vom 29. März 2018 (- 5 C 14.17 -, juris) hat das Bundesverwaltungsgericht unter Auseinandersetzung mit der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 26) ausgeführt, eine planwidrige Regelungslücke betreffend Personen, die - wie die Klägerin - aufgrund Absolvierung einer beruflichen Ausbildung an einer Fachschule zum Studium an einer Hochschule zugelassen werden können, liege nicht vor.

  • OVG Hamburg, 23.06.2020 - 4 Bf 173/16

    (Keine) Ausbildungsförderung für einen 65-Jährigen

    Ungeachtet beider Umstände ist jedoch bei der Auslegung des § 7 Abs. 1 BAföG eine am Regelfall orientierte typisierende Betrachtung vorzunehmen (vgl. zu einer typisierenden Annahme des Gesetzgebers BVerwG, Urt. v. 29.3.2018, 5 C 14.17, juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 03.02.2021 - 12 ZB 20.2912

    Erfolglose Klage auf BAföG für eine zusätzliche Ausbildung

    So hat das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 29.3.2018 - 5 C 14.17 - BeckRS 2018, 10562 Rn. 14 f.) im Hinblick auf das Verhältnis eines Bachelorstudiums der Sozialen Arbeit zur vorangegangenen Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieher für die fachliche Weiterführung einer Ausbildung "in derselben Richtung" Folgendes ausgeführt:.

    Insbesondere ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, auf die das Verwaltungsgericht zutreffend hinweist, bereits entscheiden, dass es für die Absolvierung der Mindestförderzeit des § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG nicht darauf ankommt, ob für die entsprechende Ausbildung tatsächlich Ausbildungsförderung geleistet worden ist (vgl. etwa BVerwG, U.v. 29.3.2018 - 5 C 14.17 - BeckRS 2018, 10562).

  • VG Berlin, 11.09.2018 - 21 K 258.18

    Anspruch auf Gewährung von Unterhaltsvorschuss

    20 Die abweichenden (norminterpretierenden) Verwaltungsvorschriften - nach Ziffer 1.2.1 der Richtlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes ist bei Personen, die sich unter Beibehaltung ihrer Wohnung im Bundesgebiet aus beruflichen oder sonstigen Gründen im Ausland aufhalten, in der Regel von der Aufrechterhaltung eines Wohnsitzes im Inland auszugehen, wenn der Auslandsaufenthalt sechs Monate nicht überschreiten wird (dem folgend Helmbrecht, UVG, 2004, § 1 Rn. 11, und Grube, UVG, 2009, § 1 Rn. 12) - sind allein behördeninterne Regelungen und für das Gericht nicht bindend (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2018 - 5 C 14.17 - juris Rn. 38).
  • OVG Sachsen, 03.09.2018 - 5 A 305/16

    Unterhaltsvorschuss, Stiefkind, Doppelbelastung; Existenzminimum, Erlass,

    Die Gerichte sind jedoch nicht befugt, eindeutige Entscheidungen, die der Gesetzgeber getroffen hat, unter Korrektur des Wortlauts der einschlägigen Vorschriften aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen zu verändern oder durch eine judikative Lösung zu ersetzen (BVerwG, Urt. v. 29. März 2018 - 5 C 14.17 -, juris Rn. 22); eine Interpretation, die sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BVerfG, Beschl. v. 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 -, juris Rn. 73 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2019 - 1 L 100/18

    Gewährung von Trennungsgeld aus Anlass einer Versetzung

    Soweit behördeninterne Richtlinien demgegenüber ausnahmslos die alleinige Berücksichtigung der Wegstrecke von der Wohnung zur neuen Dienststätte vorsehen, handelt es sich um norminterpretierende Verwaltungsvorschriften, die die Gerichte nicht binden und dem Gesetz keinen Inhalt zuschreiben können, der mit der objektiven Rechtslage unvereinbar ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29. März 2018 - 5 C 14.17 -, juris Rn. 38 m. w. N.).
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