Rechtsprechung
BVerwG, 29.03.2023 - 1 B 5.23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylG § 3a Abs. 2 Nr. 5
Drohen von Verfolgungshandlungen seitens des syrischen Staates mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr eines Asylsuchenden nach Syrien wegen Militärdienstverweigerung
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 21.11.2017 - 3 A 3812/16
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2022 - 4 LB 5/18
- BVerwG, 29.03.2023 - 1 B 5.23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.01.2023 - 1 C 1.22
Prüfung des Flüchtlingsschutzes bei subsidiär Schutzberechtigten, die sich dem …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 1 B 5.23
Nach diesem Maßstab zeigt die Beschwerde nicht auf, dass die Berufungsentscheidung - wie behauptet - von dem noch nicht zugestellten und veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2023 - 1 C 1.22 - (Pressemitteilung Nr. 4/2023 vom 19.01 .2023) abweicht.Nur hinsichtlich dieser Verknüpfung mit einem Verfolgungsgrund sind indessen der Gerichtshof der Europäischen Union und ihm folgend der Senat im Urteil vom 19. Januar 2023 - 1 C 1.22 - (Pressemitteilung Nr. 4/2023 vom 19.01 .2023) von einer "starken Vermutung" ausgegangen, die unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Prüfung durch Behörden und Gerichte in Anbetracht sämtlicher Umstände des Einzelfalls steht.
- EuGH, 19.11.2020 - C-238/19
Im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien spricht eine starke Vermutung dafür, dass …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 1 B 5.23
Die Beschwerde führt aus, das Bundesverwaltungsgericht habe unter Bezugnahme auf die Urteile des EuGH vom 19. November 2020 - C-238/19 - und vom 19. Januar 2023 (richtig: 12. Januar 2023) - C-280/21 - entschieden, es spreche eine starke Vermutung dafür, dass die Wehrdienstverweigerung durch die Behörden Syriens unabhängig von den viel komplexeren persönlichen Gründen eines Betroffenen als ein Akt politischer Opposition ausgelegt werde und die Militärdienstverweigerung mit den unionsrechtlich relevanten Verfolgungsgründen in Zusammenhang stehe. - EuGH, 12.01.2023 - C-280/21
Migracijos departamentas (Motifs de persécution fondés sur des opinions …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 1 B 5.23
Die Beschwerde führt aus, das Bundesverwaltungsgericht habe unter Bezugnahme auf die Urteile des EuGH vom 19. November 2020 - C-238/19 - und vom 19. Januar 2023 (richtig: 12. Januar 2023) - C-280/21 - entschieden, es spreche eine starke Vermutung dafür, dass die Wehrdienstverweigerung durch die Behörden Syriens unabhängig von den viel komplexeren persönlichen Gründen eines Betroffenen als ein Akt politischer Opposition ausgelegt werde und die Militärdienstverweigerung mit den unionsrechtlich relevanten Verfolgungsgründen in Zusammenhang stehe. - BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88
Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 1 B 5.23
Es kann dahinstehen, welche Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der Angabe eines divergenzfähigen Rechtssatzes in der Entscheidung, von der abgewichen worden sein soll, zu stellen sind, wenn diese Entscheidung dem Rechtsmittelführer noch nicht im Volltext zugänglich ist (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 3. Oktober 1989 - 1 BvR 1245/88 - BVerfGE 81, 22 ). - BVerwG, 21.11.2017 - 1 B 148.17
Prognosemaßstäbe und Beweislastgrundsätze im Asylverfahren; Unterschiede bei der …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 1 B 5.23
Die Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die eines der genannten divergenzfähigen Gerichte aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge dagegen nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. November 2017 - 1 B 148.17, 1 PKH 93.17 - juris Rn. 16 m. w. N.).