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   BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 27.87   

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https://dejure.org/1988,8344
BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 27.87 (https://dejure.org/1988,8344)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1988 - 8 C 27.87 (https://dejure.org/1988,8344)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1988 - 8 C 27.87 (https://dejure.org/1988,8344)
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  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87

    Erschlossensein eines Grundstücks bei Bebauungshindernis infolge natürlicher

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 27.87
    Eine natürliche Gegebenheit auf einem Grundstück (etwa eine Felswand, eine Böschung oder ein Gewässer) schließt dessen Erschlossensein i.S. des § 131 Abs. 1 BBauG nur dann aus, wenn sie - erstens - die durch gerade die betreffende Verkehrsanlage vermittelte Bebaubarkeit hindert und - zweitens - das, was der Bebaubarkeit als Hindernis entgegensteht, nicht mit dem Grundeigentümer zumutbaren (finanziellen) Mitteln ausgeräumt werden kann (wie Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 24.87 -).

    Der Aufwand finanzieller Mittel ist einem Grundeigentümer zur Beseitigung von der Erfüllung von bebauungs- und bauordnungsrechtlichen Erreichbarkeitsanforderungen entgegenstehenden Hindernissen zumutbar, wenn ein "vernünftiger" Eigentümer sie aufbringen würde, um die Bebaubarkeit seines Grundstücks zu erreichen (wie Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 24.87 -).

  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 27.87
    Die Beantwortung der Frage, ob dieser Bescheid rechtmäßig ist, richtet sich nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256) - BBauG - ungeachtet dessen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 [BVerwG 24.09.1987 - 8 C 75/86]).

    Durch eine Anbaustraße (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG) werden die Grundstücke im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossen, denen die Anlage ihrer bestimmungsgemäßen Funktion entsprechend das vermittelt, was für ihre Bebaubarkeit an wegemäßiger Erschließung erforderlich ist (vgl. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - a.a.O. S. 128 unter Hinweis auf Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51 und 52.85 - a.a.O. S. 154 ff.).

  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 27.87
    So liegt es, wenn die Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen, um die vom Bebauungs- und Bauordnungsrecht gestellten Erreichbarkeitsanforderungen zu erfüllen, lediglich einen dem Grundeigentümer zumutbaren finanziellen Aufwand erfordern, d.h. einen Aufwand, der dem erreichten Erfolg, nämlich der Bebaubarkeit des Grundstücks, angemessen ist (vgl. zum entsprechenden rechtlichen Ansatz bei tatsächlichen Hindernissen auf dem Straßengrund Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - BVerwGE 68, 41 [BVerwG 26.09.1983 - 8 C 86/81]).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86

    Erschließung von Grundstücken in Wohngebieten; Maßgeblichkeit des Inhalts eines

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 27.87
    Denn die Anforderungen an die plangemäße Erschließung sind voraussetzungsgemäß dem jeweiligen Bebauungsplan zu entnehmen (vgl. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 8 C 77.86 - DVBl. 1988, 242 ).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 27.87
    Das wäre zu beanstanden, wenn nicht die Voraussetzungen erfüllt sein sollten, von denen die Rechtmäßigkeit einer Zusammenfassungsentscheidung abhängt (vgl. u.a. Urteil vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 8 C 26.84 - BVerwGE 72, 143 [BVerwG 11.10.1985 - 8 C 26/84]), und - sofern das zutreffen sollte - die im gerichtlichen Verfahren gebotene "Umrechnung" auf den Beitragsbetrag, der sich auf der Grundlage der Abrechnung einzig der Straße "Am Hypperich" ergeben würde (siehe dazu Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 [BVerwG 27.01.1982 - 8 C 12/81]), unter dem Betrag liegen sollte, den die Beklagte von der Klägerin fordert.
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 27.87
    Angesichts dessen können diese anderen Beitragspflichtigen in einem Fall, in dem ein der Bebaubarkeit des Grundstücks entgegenstehendes Hindernis in der bezeichneten Weise ausräumbar ist, die Einbeziehung dieses Grundstücks in den Kreis der erschlossenen Grundstücke schutzwürdig erwarten (vgl. zur Maßgeblichkeit der Schutzwürdigkeit der anderen Beitragspflichtigen zuletzt Urteil vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 111.86 - Urteilsabdruck S. 9 f. und 12 f.).
  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 23.72

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Erlaß der Beitragssatzung hergestellter

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 27.87
    Ob eine Erschließungsbeitragssatzung formell rechtsgültig ist, beurteilt sich mangels insoweit einschlägiger bundesrechtlicher Regelungen grundsätzlich nach dem jeweiligen Orts- und Landesrecht (vgl. etwa Urteile vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 23.72 - Urteilsabdruck S. 6 und vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - Urteilsabdruck S. 11).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 27.87
    Ein solcher Maßstab ist in der Regel zulässig (vgl. Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51 und 52.85 - BVerwGE 74, 149 ).
  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung;

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 27.87
    Das wäre zu beanstanden, wenn nicht die Voraussetzungen erfüllt sein sollten, von denen die Rechtmäßigkeit einer Zusammenfassungsentscheidung abhängt (vgl. u.a. Urteil vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 8 C 26.84 - BVerwGE 72, 143 [BVerwG 11.10.1985 - 8 C 26/84]), und - sofern das zutreffen sollte - die im gerichtlichen Verfahren gebotene "Umrechnung" auf den Beitragsbetrag, der sich auf der Grundlage der Abrechnung einzig der Straße "Am Hypperich" ergeben würde (siehe dazu Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 [BVerwG 27.01.1982 - 8 C 12/81]), unter dem Betrag liegen sollte, den die Beklagte von der Klägerin fordert.
  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 27.87
    Ob eine Erschließungsbeitragssatzung formell rechtsgültig ist, beurteilt sich mangels insoweit einschlägiger bundesrechtlicher Regelungen grundsätzlich nach dem jeweiligen Orts- und Landesrecht (vgl. etwa Urteile vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 23.72 - Urteilsabdruck S. 6 und vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - Urteilsabdruck S. 11).
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