Rechtsprechung
BVerwG, 29.04.1994 - 9 B 79.94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gewinnung einer gesicherten Verfolgungsprognose - Wesen der freien richterlichen Beweiswürdigung - Begriff der Divergenz
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 30.09.1993 - 8 L 4418/91
- BVerwG, 29.04.1994 - 9 B 79.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89
Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1994 - 9 B 79.94
"ob zur Gewinnung einer gesicherten Verfolgungsprognose auf der Grundlage hinreichend verläßlicher Erkenntnisse es auch erforderlich ist, daß Angaben nichtamtlicher Stellen, die nicht der Wahrheitspflicht unterliegen, im Rahmen der Beweiswürdigung in erster Linie daraufhin zu überprüfen sind, ob sie überhaupt der Realität entsprechen oder ob, wie das OVG das versteht, die Beweiswürdigung aller Auskünfte - etwa im Hinblick auf das in der oberstgerichtlichen Rechtsprechung aufgestellte Selektionsverbot (vgl. BVerwGE 85, 92; 87, 141 und Bundesverfassungsgericht in InfAuslR 90, 161, 163 ff.) - in gleicher Weise als richtig zu unterstellen hat und nur aus deren Gesamtschau die Grundlage für die Prognose gewinnen darf",. - BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90
Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka
Auszug aus BVerwG, 29.04.1994 - 9 B 79.94
"ob zur Gewinnung einer gesicherten Verfolgungsprognose auf der Grundlage hinreichend verläßlicher Erkenntnisse es auch erforderlich ist, daß Angaben nichtamtlicher Stellen, die nicht der Wahrheitspflicht unterliegen, im Rahmen der Beweiswürdigung in erster Linie daraufhin zu überprüfen sind, ob sie überhaupt der Realität entsprechen oder ob, wie das OVG das versteht, die Beweiswürdigung aller Auskünfte - etwa im Hinblick auf das in der oberstgerichtlichen Rechtsprechung aufgestellte Selektionsverbot (vgl. BVerwGE 85, 92; 87, 141 und Bundesverfassungsgericht in InfAuslR 90, 161, 163 ff.) - in gleicher Weise als richtig zu unterstellen hat und nur aus deren Gesamtschau die Grundlage für die Prognose gewinnen darf",.