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   BVerwG, 29.04.2015 - 10 B 65.14   

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https://dejure.org/2015,12637
BVerwG, 29.04.2015 - 10 B 65.14 (https://dejure.org/2015,12637)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.2015 - 10 B 65.14 (https://dejure.org/2015,12637)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 2015 - 10 B 65.14 (https://dejure.org/2015,12637)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zu einer Ex-post-Finanzierung nach dem Phoenix-Entschädigungsfall an die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EAEG § 8 Abs. 4 S. 2
    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zu einer Ex-post-Finanzierung nach dem Phoenix-Entschädigungsfall an die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 16.08.2017 - 3 B 53.16

    Neues Vorbringen nach Ablauf der Frist zur Begründung der

    Außerdem bedarf es der Angabe, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. November 1978 - 7 B 114.76 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 100 S. 127, vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (nF) VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 29. April 2015 - 10 B 65.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:290415B10B65.14.0] - juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 3 L 520/14

    Kein Anspruch auf Nachdiplomierung zum Dipl.-Ing. (FH) aus Art. 37 Abs. 1 Satz 2

    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (OVG LSA, a. a. O.; vgl. auch: BVerwG, Beschl. v. 29.04.2015 - 10 B 65.14 -, juris und v. 17.04.2014 - 8 B 44.13 -, juris, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 36.16

    Heranziehung zum Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der

    Diese Auffassung des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach für einen Vergleich des Gesamtbelastungsniveaus gesicherte Daten vorliegen müssen, die über die Daten der jeweiligen Jahresbeiträge hinausgehen und die jeweiligen Sonderzahlungen mit einschließen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2014 - 10 B 49.14 und 10 B 50.14 - juris Rn. 13 ff. und vom 29. April 2015 - 10 B 64.14 und 10 B 65.14 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 8 B 62.16

    Heranziehung zum Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der

    Diese Auffassung des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach für einen Vergleich des Gesamtbelastungsniveaus gesicherte Daten vorliegen müssen, die über die Daten der jeweiligen Jahresbeiträge hinausgehen und die jeweiligen Sonderzahlungen mit einschließen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2014 - 10 B 49.14 und 10 B 50.14 - juris Rn. 13 ff. und vom 29. April 2015 - 10 B 64.14 und 10 B 65.14 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 8 B 60.16

    Heranziehung zum Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der

    Diese Auffassung des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach für einen Vergleich des Gesamtbelastungsniveaus gesicherte Daten vorliegen müssen, die über die Daten der jeweiligen Jahresbeiträge hinausgehen und die jeweiligen Sonderzahlungen mit einschließen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2014 - 10 B 49.14 und 10 B 50.14 - juris Rn. 13 ff. und vom 29. April 2015 - 10 B 64.14 und 10 B 65.14 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 8 B 61.16

    Heranziehung zum Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der

    Diese Auffassung des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach für einen Vergleich des Gesamtbelastungsniveaus gesicherte Daten vorliegen müssen, die über die Daten der jeweiligen Jahresbeiträge hinausgehen und die jeweiligen Sonderzahlungen mit einschließen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2014 - 10 B 49.14 und 10 B 50.14 - juris Rn. 13 ff. und vom 29. April 2015 - 10 B 64.14 und 10 B 65.14 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 59.16

    Heranziehung zum Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der

    Diese Auffassung des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach für einen Vergleich des Gesamtbelastungsniveaus gesicherte Daten vorliegen müssen, die über die Daten der jeweiligen Jahresbeiträge hinausgehen und die jeweiligen Sonderzahlungen mit einschließen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2014 - 10 B 49.14 und 10 B 50.14 - juris Rn. 13 ff. und vom 29. April 2015 - 10 B 64.14 und 10 B 65.14 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 34.16

    Heranziehung zum Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der

    Diese Auffassung des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach für einen Vergleich des Gesamtbelastungsniveaus gesicherte Daten vorliegen müssen, die über die Daten der jeweiligen Jahresbeiträge hinausgehen und die jeweiligen Sonderzahlungen mit einschließen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2014 - 10 B 49.14 und 10 B 50.14 - juris Rn. 13 ff. und vom 29. April 2015 - 10 B 64.14 und 10 B 65.14 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 37.16

    Heranziehung zum Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der

    Diese Auffassung des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach für einen Vergleich des Gesamtbelastungsniveaus gesicherte Daten vorliegen müssen, die über die Daten der jeweiligen Jahresbeiträge hinausgehen und die jeweiligen Sonderzahlungen mit einschließen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2014 - 10 B 49.14 und 10 B 50.14 - juris Rn. 13 ff. und vom 29. April 2015 - 10 B 64.14 und 10 B 65.14 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 38.16

    Heranziehung zum Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der

    Diese Auffassung des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach für einen Vergleich des Gesamtbelastungsniveaus gesicherte Daten vorliegen müssen, die über die Daten der jeweiligen Jahresbeiträge hinausgehen und die jeweiligen Sonderzahlungen mit einschließen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2014 - 10 B 49.14 und 10 B 50.14 - juris Rn. 13 ff. und vom 29. April 2015 - 10 B 64.14 und 10 B 65.14 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 04.07.2017 - 8 B 45.16

    Heranziehung zum Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der

  • BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 35.16

    Heranziehung zum Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der

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