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   BVerwG, 29.05.1986 - 1 B 20.86   

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BVerwG, 29.05.1986 - 1 B 20.86 (https://dejure.org/1986,1575)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1986 - 1 B 20.86 (https://dejure.org/1986,1575)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1986 - 1 B 20.86 (https://dejure.org/1986,1575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Internationales Privatrecht - Ausländer - Adoption im Ausland - Familiennachzug - Adoptionsanerkennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 381 (Ls.)
  • Rpfleger 1986, 383
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.07.1983 - IVb ZB 31/83

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung auf Kindesherausgabe

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1986 - 1 B 20.86
    Daß die Rechtssache wegen dieses rechtlichen Ansatzes des Berufungsgerichts grundsätzliche Bedeutung hätte, zeigt die Beschwerde nicht auf (vgl. dazu z.B. MünchKomm-Klinkhardt Art. 22 Rdnrn. 207, 208; ferner BGHZ 88, 113 [BGH 13.07.1983 - IVb ZB 31/83]).

    Die Frage, ob eine ausländische richterliche Entscheidung der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen den ordre public im Sinne des § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO verstößt, beurteilt sich ebenfalls danach, ob Sittenwidrigkeit oder sonst ein unerträglicher Widerspruch zu tragenden Grundsätzen und Gerechtigkeitsvorstellungen des deutschen Rechts vorliegt, was sowohl in verfahrensrechtlicher als auch in materiell-rechtlicher Hinsicht der Fall sein kann (BGHZ 88, 113 [BGH 13.07.1983 - IVb ZB 31/83]).

  • OLG Köln, 03.10.1979 - 16 Wx 86/79

    Aufhebung einer Adoption; Antrag auf Aufhebung eines Adoptionsvertrages wegen

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1986 - 1 B 20.86
    Daß das Gericht seine Entscheidung auf Angaben von Beteiligten und Zeugen gestützt hat, die sich als unzutreffend erweisen, schließt danach allein die Anerkennung nicht aus (vgl. auch Lüderitz, NJW 1980, 1087 [OLG Köln 03.10.1979 - 16 Wx 86/79]).
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81

    Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern -

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1986 - 1 B 20.86
    Zu Unrecht rügt der Beklagte schließlich eine Abweichung von dem Urteil des beschließenden Senats vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 52.81 - (BVerwGE 69, 359 [BVerwG 10.07.1984 - 1 C 52/81]).
  • BGH, 11.04.1979 - IV ZR 93/78

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Maßnahme der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1986 - 1 B 20.86
    Eine Überprüfung der tatsächlichen Feststellungen der ausländischen Entscheidung findet dagegen nicht statt, soweit sie verfahrensrechtlich ohne Verletzung des deutschen ordre public getroffen worden sind (BGH, Urteil vom 11. April 1979 - IV ZR 93/78 - NJW 1980, 529 [BGH 11.04.1979 - IV ZR 93/78]).
  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 90/73

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung über das Sorgerecht eines Kindes im

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1986 - 1 B 20.86
    Aus Art. 22 EGBGB ist nämlich der Grundsatz herzuleiten, daß sich die Annahme eines Kindes nach den Gesetzen des Staates richtet, dem der Annehmende zur Zeit der Annahme angehört (BGHZ 64, 19 [BGH 05.02.1975 - IV ZR 90/73]).
  • BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78

    Anfechtung der Ehelichkeit und internationales Privatrecht; effektive

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1986 - 1 B 20.86
    Das ist der Fall, wenn das Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts sittenwidrig ist oder sonst zu den Grundgedanken und Gerechtigkeitsvorstellungen des deutschen Rechts in untragbarem Widerspruch steht (BGHZ 75, 32 [BGH 20.06.1979 - IV ZR 106/78]).
  • BGH, 18.10.1967 - VIII ZR 145/66

    Contempt of court und rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1986 - 1 B 20.86
    Aus verfahrensrechtlichen Gründen ist die Anerkennung zu versagen, wenn die ausländische Entscheidung aufgrund eines Verfahrens ergangen ist, das von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße abweicht, daß nach der deutschen Rechtsordnung die Entscheidung nicht als in einem geordneten, rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann (BGHZ 48, 327 [BGH 18.10.1967 - VIII ZR 145/66]).
  • VG Berlin, 06.07.2020 - 4 K 769.16
    Ein Verstoß gegen den deutschen "ordre public" liegt dabei vor, wenn das Ergebnis in einem so starken Widerspruch zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1986 - BVerwG 1 B 20.86 -, juris Rn. 6 ff.; BGH, Beschluss vom 18. September 2001 - IX ZB 51/00 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 29. September 2010 - OVG 12 B 21.09 -, juris Rn. 23, und vom 23. Februar 2012 - OVG 2 B 6.11 -, juris Rn. 25).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 B 6.11

    Pflicht zur persönlichen Anhörung eines 14jährigen Kindes im Sorgerechtsverfahren

    Ein solches liegt vielmehr erst vor, wenn die ausländische Entscheidung mit den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in einer Weise in Widerspruch steht, dass sie nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint oder sie auf einem Verfahren beruht, das von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße abweicht, dass nach der deutschen Rechtsordnung nicht mehr von einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ausgegangen werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 29. September 2010 - OVG 12 B 21.09 -, juris Rn. 21 ff. und vom 7. Dezember 2010 - OVG 12 B 11.08 und OVG 12 B 29.09 -, juris Rn. 35 ff. bzw. 43 ff.; BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1986 - 1 B 20.86 -, juris Rn. 6 ff.; Bumiller/Harders, FamFG Freiwillige Gerichtsbarkeit, 10. Aufl. 2011, § 109 Rn. 9; Baetge in: Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 3. Aufl. 2012, § 109 Rn. 18).
  • VGH Hessen, 05.07.1993 - 12 UE 2361/92

    Aufenthaltsrecht für ein nach türkischem Recht adoptiertes Kind

    Dies ist allgemein und auch in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht zumindest bei minderjährigen Adoptierten grundsätzlich anzunehmen, weil diese und ihre Adoptiveltern nach dem deutschen Adoptionsrecht dieselben rechtlichen Beziehungen verbinden wie eheliche Kinder mit ihren Eltern (§§ 1741, 1751, 1754 bis 1757 BGB; BVerwG, 29.05.1986 - 1 B 20.86 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 77; Hess. VGH, 20.07.1989 - 12 TH 3562/87 -, EZAR 105 Nr. 26 = InfAuslR 1991, 236; vgl. Hailbronner, AuslR, 2. Aufl., 1989, Rdnr. 353, 381; Renner, ZAR 1981, 128).

    Die auf § 328 ZPO abstellende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 1986 - 1 B 20.86 - (Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 77) erging noch vor Einfügung des § 16 a FGG durch Gesetz vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1141) und ist daher insoweit als überholt anzusehen.

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2023 - 9 LA 259/21

    Im Willen; anerkannt; Ehe; Familienasyl; Handschuhehe; Imam; ordre public;

    Ein Verstoß gegen den deutschen "ordre public" liegt dabei vor, wenn das Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts sittenwidrig ist oder sonst zu den Grundgedanken und Gerechtigkeitsvorstellungen des deutschen Rechts in untragbarem Widerspruch steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.5.1986 - 1 B 20.86 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 04.03.1993 - 1 B 31.93

    Unterstellung einer Lebensgemeinschaft bei Adoption eines volljährigen Ausländers

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, daß auch die Adoptivfamilie unter den Anwendungsbereich des Art. 6 GG fällt und daher besonderen Schutz und Förderung der staatlichen Ordnung genießt (BVerfGE 80, 81 [BVerfG 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84]; BVerfG, Beschlüsse vom 14. Dezember 1989 - 2 BvR 377/88 - InfAuslR 1990, 74 und vom 24. Januar 1990 - 2 BvR 1096/89 - BVerwGE 69, 359 [BVerwG 10.07.1984 - 1 C 52/81]; Beschlüsse vom 5. März 1986 - BVerwG 1 B 38.86 -, vom 29. Mai 1986 - BVerwG 1 B 20.86 - und vom 23. April 1992 - BVerwG 1 B 60.92 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 73, 77 und 113 sowie vom 18. Mai 1989 - BVerwG 1 B 60.89 -).
  • BVerwG, 23.04.1992 - 1 B 60.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Aufenthaltsbegehren

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 69, 359 [BVerwG 10.07.1984 - 1 C 52/81]; Beschluß vom 29. Mai 1986 - BVerwG 1 B 20.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 77; Beschluß vom 18. Mai 1989 - BVerwG 1 B 60.89 -)und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 81 [BVerfG 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84]; Beschluß vom 14. Dezember 1989 - 2 BvR 377/88 - InfAuslR 1990, 74; Beschluß vom 24. Januar 1990 - 2 BvR 1096/89 -) geklärt, daß auch die Adoptivfamilie unter den Anwendungsbereich des Art. 6 GG fällt und daher besonderen Schutz und Förderung der staatlichen Ordnung genießt.
  • LG Halle, 06.07.2007 - 2 T 635/06
    Nach allgemeiner Meinung liegt zwar dann ein Verstoß gegen dieser Vorschrift dann vor, wenn ausschließlicher Beweggrund für die Adoption die Erlangung der Aufenthaltserlaubnis ist ( Bundesverwaltungsgericht StAZ 1987, 20; Amtsgericht Hamm , JA 2004, 375; Amtsgericht Celle , JA 2004, 377).
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