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BVerwG, 29.05.1996 - 7 B 43.96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Rückgabeverlangen des Freistaates Bayern hinsichtlich der Münchner St. Salvator-Kirche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 12.12.1984 - M 4562 VII 83
- VG München, 06.05.1987 - 7 B 85 A. 385
- VGH Bayern, 06.05.1987 - 7 B 85 A.385
- BVerwG, 22.12.1988 - 7 B 204.87
- BVerwG, 15.11.1990 - 7 C 9.89
- VGH Bayern, 25.10.1995 - 7 B 90.3798
- BVerwG, 29.05.1996 - 7 B 43.96
- VerfGH Bayern, 29.08.1996 - 77-VI-96
- BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvR 1275/96
- BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1275/96
- BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
- EGMR, 18.09.2007 - 52336/99
Papierfundstellen
- NVwZ 1997, 799
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.11.1990 - 7 C 9.89
Rückgabe der Münchner St. Salvator Kirche an den Freistaat Bayern
Auszug aus BVerwG, 29.05.1996 - 7 B 43.96
Der Verwaltungsgerichtshof hat der Klage, nachdem das in dieser Sache ergangene erste Berufungsurteil mit Urteil des beschließenden Senats vom 15. November 1990 - BVerwG 7 C 9.89 - (BVerwGE 87, 115 ) aufgehoben worden und die Sache an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen worden war, erneut stattgegeben.Ob der Beklagte die griechisch-orthodoxen Gläubigen nur noch "in unerheblichem Umfang" repräsentiert, ist nach dem genannten Urteil nicht numerisch, sondern wertend unter dem Blickwinkel zu ermitteln, ob der Förderungszweck, die seelsorgerische Betreuung aller griechisch-orthodoxen Gläubigen im Raum München, durch die Nutzungsänderung "aller Voraussicht nach weitaus besser erreicht wird als bisher" (Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 7 C 9.89 - a.a.O. S. 129; ähnlich S. 130); dementsprechend läßt sich die Grenze zwischen einem rechtmäßigen und einem rechtswidrigen Nutzungsübergang nicht in bestimmten Zahlenverhältnissen ausdrücken (ebd. S. 130).
Zwar ist, wie der beschließende Senat in seinem Urteil vom 15. November 1990 (a.a.O. S. 118) dargelegt hat, durch das rechtskräftige Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. Dezember 1980 - RReg …
- BGH, 14.07.1995 - V ZR 171/94
Rechtskraft eines eine altrechtliche Wegedienstbarkeit verneinenden …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1996 - 7 B 43.96
Wie die Beschwerde nicht verkennt, sind die Rechtskraftwirkungen der Entscheidung in einem Vorprozeß, soweit erforderlich, anhand der Entscheidungsgründe zu bestimmen; dabei ist auch - namentlich bei Streitigkeiten, die sowohl nach öffentlichem als auch nach privatem Recht zu beurteilen sind - ein in den Entscheidungsgründen enthaltener Vorbehalt zu beachten (vgl. BGH, NJW 1995, 2993 ). - BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1996 - 7 B 43.96
Selbst wenn - woran Zweifel bestehen - die Einholung eines solchen Gutachtens gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 293 ZPO zulässig gewesen sein sollte, war der Verwaltungsgerichtshof hierzu nicht verpflichtet; vielmehr konnte er sich die zur Beurteilung des Rechtsstreits erforderlichen Rechtskenntnisse unter Heranziehung des einschlägigen Schrifttums selbst verschaffen (vgl. Beschluß vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - NJW 1989, 3107). - BayObLG, 12.12.1980 - RReg. 2 Z 146/79
Widmung einer Sache zur res sacra und Herausgabeanspruch des Eigentümers
Auszug aus BVerwG, 29.05.1996 - 7 B 43.96
2 Z 146/79">2 Z 146/79 - (BayVBl 1981, 438) abschließend geklärt worden, daß dem Beklagten für die Dauer der derzeitigen Zweckbestimmung (Widmung) der St. Salvatorkirche für den griechisch-orthodoxen Gottesdienst ein den Herausgabeanspruch des Klägers gemäß § 985 BGB ausschließendes Recht zum Besitz im Sinne von § 986 BGB zusteht.