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   BVerwG, 29.05.2012 - 10 B 44.11   

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https://dejure.org/2012,12942
BVerwG, 29.05.2012 - 10 B 44.11 (https://dejure.org/2012,12942)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.2012 - 10 B 44.11 (https://dejure.org/2012,12942)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - 10 B 44.11 (https://dejure.org/2012,12942)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Begründung der Annahme einer fortbestehenden anderweitigen Verfolgungssicherheit im Sinne von § 27 AsylVfG durch das Verwaltungsgericht; Hinreichende Darlegung eines Verfahrensmangels i.R.d. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 108 Abs. 1 S. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Hinreichende Begründung der Annahme einer fortbestehenden anderweitigen Verfolgungssicherheit im Sinne von § 27 AsylVfG durch das Verwaltungsgericht; Hinreichende Darlegung eines Verfahrensmangels i.R.d. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.05.2003 - 1 B 298.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2012 - 10 B 44.11
    Eine alle Einzelheiten des Streitstoffs ausdrücklich erwähnende Begründung ist allerdings regelmäßig nicht erforderlich (Beschlüsse vom 2. März 2012 - BVerwG 2 B 8.11 - Rn. 18 ff., vom 23. November 2011 - BVerwG 10 B 32.11 - und vom 21. Mai 2003 - BVerwG 1 B 298.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 270).

    Diese Begründung mag knapp sein, lässt aber hinreichend erkennen, auf welcher tatsächlichen und rechtlichen Grundlage das Berufungsgericht die Voraussetzungen des § 27 AsylVfG nicht für gegeben erachtet hat (zu diesem Maßstab Beschlüsse vom 21. Mai 2003 a.a.O., vom 22.Juni 2011 a.a.O. Rn. 2 und vom 30. Januar 2012 - BVerwG 10 B 41.11 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 30.01.2012 - 10 B 41.11

    Feststellung einer flüchtlingsrechtlich erheblichen Vorverfolgung eines

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2012 - 10 B 44.11
    Diese Begründung mag knapp sein, lässt aber hinreichend erkennen, auf welcher tatsächlichen und rechtlichen Grundlage das Berufungsgericht die Voraussetzungen des § 27 AsylVfG nicht für gegeben erachtet hat (zu diesem Maßstab Beschlüsse vom 21. Mai 2003 a.a.O., vom 22.Juni 2011 a.a.O. Rn. 2 und vom 30. Januar 2012 - BVerwG 10 B 41.11 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 22.06.2011 - 10 B 12.11

    Berufungsgericht muss im Rahmen seiner Begründungspflicht dem Bestehen eines

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2012 - 10 B 44.11
    Zwar würde dies einen gerichtlichen Verfahrensverstoß für sich genommen nicht ausschließen (vgl. Beschluss vom 22. Juni 2011 - BVerwG 10 B 12.11 - juris).
  • BVerwG, 23.11.2011 - 10 B 32.11

    Asylrechtsstreit; unterlassene Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung eines

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2012 - 10 B 44.11
    Eine alle Einzelheiten des Streitstoffs ausdrücklich erwähnende Begründung ist allerdings regelmäßig nicht erforderlich (Beschlüsse vom 2. März 2012 - BVerwG 2 B 8.11 - Rn. 18 ff., vom 23. November 2011 - BVerwG 10 B 32.11 - und vom 21. Mai 2003 - BVerwG 1 B 298.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 270).
  • BVerwG, 02.03.2012 - 2 B 8.11

    Dienstvergehen; Kollegendiebstahl; Verfahrensmangel; Nichtbeachtung entlastender

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2012 - 10 B 44.11
    Eine alle Einzelheiten des Streitstoffs ausdrücklich erwähnende Begründung ist allerdings regelmäßig nicht erforderlich (Beschlüsse vom 2. März 2012 - BVerwG 2 B 8.11 - Rn. 18 ff., vom 23. November 2011 - BVerwG 10 B 32.11 - und vom 21. Mai 2003 - BVerwG 1 B 298.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 270).
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