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   BVerwG, 29.05.2017 - 3 AV 4.16   

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BVerwG, 29.05.2017 - 3 AV 4.16 (https://dejure.org/2017,21090)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.2017 - 3 AV 4.16 (https://dejure.org/2017,21090)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 2017 - 3 AV 4.16 (https://dejure.org/2017,21090)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 52 Nr. 1 und 3, § 53 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3
    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung; Genehmigung; Linienbündel; eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen; einstweilige Erlaubnis; ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis; öffentlicher Personennahverkehr; örtliche ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Nr 1 VwGO, § 52 Nr 3 VwGO, § 53 Abs 1 Nr 3 VwGO, § 53 Abs 3 VwGO, § 20 PBefG
    Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts beim Streit um die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für die Weiterführung eines Linienverkehrs

  • Wolters Kluwer

    Klage eines Personenbeförderungsunternehmen gegen die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung an einen Konkurrenten; Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts beim Streit um die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung; Antrag auf Bestimmung des zuständigen ...

  • rewis.io

    Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts beim Streit um die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für die Weiterführung eines Linienverkehrs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung; Linienbündel; einstweilige Erlaubnis; öffentlicher Personennahverkehr; eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen; ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis; Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; örtliche Zuständigkeit des ...

  • rechtsportal.de

    Klage eines Personenbeförderungsunternehmen gegen die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung an einen Konkurrenten; Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts beim Streit um die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung; Antrag auf Bestimmung des zuständigen ...

  • datenbank.nwb.de

    Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts beim Streit um die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für die Weiterführung eines Linienverkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.12.1996 - 7 AV 11.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Örtliche Zuständigkeit des VG für Anfechtungsklage gegen

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2017 - 3 AV 4.16
    a) Den Gesetzgebungsmaterialien zu § 52 Nr. 1 VwGO (BT-Drs. 3/55 S. 35) ist zu entnehmen, dass durch diese Regelung nicht nur die sogenannten radizierten Realrechte, sondern auch andere Rechte erfasst werden sollen, die zu einem bestimmten Territorium in besonderer Beziehung stehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Dezember 1996 - 7 AV 11.96 u.a. - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 37 und vom 30. Januar 1964 - 2 ER 402.63 - BVerwGE 18, 26 ).

    Dagegen hat das Bundesverwaltungsgericht die Anwendbarkeit von § 52 Nr. 1 VwGO bei einer Anfechtungsklage verneint, die sich gegen Bescheide richtete, mit denen nach Maßgabe des Gesetzes zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz - GenTG) in der damals geltenden Fassung die Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen (Mais, Raps und Zuckerrüben) an verschiedenen Standorten genehmigt worden war; zur Begründung wurde darauf abgestellt, dass diese Genehmigung wegen der in § 14 Abs. 3 GenTG normativ angelegten Ergänz- und Austauschbarkeit der im Antragsverfahren angegebenen und überprüften Standorte nicht mit hinreichender Nachhaltigkeit standortbezogen sei (BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1996 - 7 AV 11.96 u.a. - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 37 S. 2).

  • BVerwG, 18.07.2016 - 3 AV 1.16

    Fernbus; Buslinienverkehr; Fernbuslinienverkehr; Personenfernverkehr;

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2017 - 3 AV 4.16
    In einem das Personenbeförderungsgesetz betreffenden Verwaltungsrechtsstreit hat der Senat mit Beschluss vom 18. Juli 2016 - 3 AV 1.16 - [ECLI:DE:BVerwG:2016:180716B3AV1.16.0] - (NVwZ 2017, 726) entschieden, dass sich die Streitigkeit um die Zustimmung zu einer Fahrplanänderung für einen Buslinienfernverkehr nicht auf ein ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis im Sinne von § 52 Nr. 1 VwGO bezieht.

    Hinzu kommt, dass ein Linienverkehr nicht nur bei Fernbuslinien (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2016 - 3 AV 1.16 - NVwZ 2017, 726 Rn. 12), sondern - wie der vorliegende Fall zeigt - auch im Öffentlichen Personennahverkehr in seiner Streckenführung den örtlichen Zuständigkeitsbereich mehrerer Verwaltungsgerichte berühren kann; das würde bei einer Anwendbarkeit von § 52 Nr. 1 VwGO stets zur Notwendigkeit eines Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens nach § 53 VwGO führen.

  • BVerwG, 24.07.1962 - VII ER 420.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2017 - 3 AV 4.16
    Kommen Gerichtsstände in mehreren Bundesländern in Betracht, ist das nächsthöhere Gericht im Sinne dieser Regelung das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Mai 1996 - 2 AV 1.95 - NVwZ 1996, 998 m.w.N. und vom 24. Juli 1962 - 7 ER 420.62 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2 S. 2).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht § 52 Nr. 1 VwGO in einem Verwaltungsrechtsstreit für anwendbar erachtet, in dem es um den Widerruf der Erlaubnis zum Befahren eines Sees ging (BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 1962 - 7 ER 420.62 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2); ebenso wegen des engen räumlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb eines Verkehrsflughafens für eine Klage gegen die Festlegung von An- und Abflugstrecken (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 ) sowie bei einer Klage auf nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2004 - 9 A 33.03 - NVwZ-RR 2004, 551 ).

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2017 - 3 AV 4.16
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht § 52 Nr. 1 VwGO in einem Verwaltungsrechtsstreit für anwendbar erachtet, in dem es um den Widerruf der Erlaubnis zum Befahren eines Sees ging (BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 1962 - 7 ER 420.62 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2); ebenso wegen des engen räumlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb eines Verkehrsflughafens für eine Klage gegen die Festlegung von An- und Abflugstrecken (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 ) sowie bei einer Klage auf nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2004 - 9 A 33.03 - NVwZ-RR 2004, 551 ).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 9 A 33.03

    Nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2017 - 3 AV 4.16
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht § 52 Nr. 1 VwGO in einem Verwaltungsrechtsstreit für anwendbar erachtet, in dem es um den Widerruf der Erlaubnis zum Befahren eines Sees ging (BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 1962 - 7 ER 420.62 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2); ebenso wegen des engen räumlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb eines Verkehrsflughafens für eine Klage gegen die Festlegung von An- und Abflugstrecken (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 ) sowie bei einer Klage auf nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2004 - 9 A 33.03 - NVwZ-RR 2004, 551 ).
  • BVerwG, 07.05.1996 - 2 AV 1.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2017 - 3 AV 4.16
    Kommen Gerichtsstände in mehreren Bundesländern in Betracht, ist das nächsthöhere Gericht im Sinne dieser Regelung das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Mai 1996 - 2 AV 1.95 - NVwZ 1996, 998 m.w.N. und vom 24. Juli 1962 - 7 ER 420.62 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2 S. 2).
  • BVerwG, 30.01.1964 - II ER 402.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2017 - 3 AV 4.16
    a) Den Gesetzgebungsmaterialien zu § 52 Nr. 1 VwGO (BT-Drs. 3/55 S. 35) ist zu entnehmen, dass durch diese Regelung nicht nur die sogenannten radizierten Realrechte, sondern auch andere Rechte erfasst werden sollen, die zu einem bestimmten Territorium in besonderer Beziehung stehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Dezember 1996 - 7 AV 11.96 u.a. - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 37 und vom 30. Januar 1964 - 2 ER 402.63 - BVerwGE 18, 26 ).
  • Drs-Bund, 05.12.1957 - BT-Drs III/55
    Auszug aus BVerwG, 29.05.2017 - 3 AV 4.16
    a) Den Gesetzgebungsmaterialien zu § 52 Nr. 1 VwGO (BT-Drs. 3/55 S. 35) ist zu entnehmen, dass durch diese Regelung nicht nur die sogenannten radizierten Realrechte, sondern auch andere Rechte erfasst werden sollen, die zu einem bestimmten Territorium in besonderer Beziehung stehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Dezember 1996 - 7 AV 11.96 u.a. - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 37 und vom 30. Januar 1964 - 2 ER 402.63 - BVerwGE 18, 26 ).
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