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   BVerwG, 29.06.1978 - 1 B 163.78   

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BVerwG, 29.06.1978 - 1 B 163.78 (https://dejure.org/1978,1477)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1978 - 1 B 163.78 (https://dejure.org/1978,1477)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1978 - 1 B 163.78 (https://dejure.org/1978,1477)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde - Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik Deutschland durch die Anwesenheit eines Ausländers - Notwendigkeit wiederholter Bestrafungen - ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 15.01.1970 - I C 18.69

    Ausweisung eines Ausländers zum Schutze der Verkehrssicherheit in der

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1978 - 1 B 163.78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats verlangt eine Ausweisung auf Grund des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG grundsätzlich keine wiederholten Bestrafungen (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - Buchholz, a.a.O. § 10 AuslG Nr. 16; Beschlüsse vom 2. Februar 1977 - BVerwG 1 B 251.76 -, vom 6. Mai 1977 - BVerwG 1 B 59.77 - und vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 -).

    Für die Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis hat Entsprechendes zu gelten, wie der Senat bereits im Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - (a.a.O.) zum Ausdruck gebracht hat.

  • BVerwG, 06.01.1978 - 1 B 63.77

    Ausweisungsermessen - Generalpräventive Erwägungen - Allgemeines Ausländerrecht -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1978 - 1 B 163.78
    Das kann insbesondere bei Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen der Fall sein (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [139]; Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - Buchholz, a.a.O. § 10 AuslG Nr. 29, vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - Buchholz a.a.O. Nr. 49 8 DÖV 1978, 448).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1978 - 1 B 163.78
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist in diesem Zusammenhang folgendes geklärt: Beeinträchtigt die Anwesenheit des Ausländers Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht, so entscheidet die Behörde über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach pflichtgemäßem Ermessen, und zwar auf Grund einer Abwägung der Öffentlichen Interessen und der Interessen des Ausländers an einem Aufenthalt im Geltungsbereich des Ausländergesetzes (BVerwGE 38, 90; 42, 148 [BVerwG 03.05.1973 - I C 59/70][156]).
  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1978 - 1 B 163.78
    Desgleichen kann nach der Rechtsprechung des Senats eine Ausweisung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG auch dann geboten sein, wenn kein ausreichender Anhalt dafür vorliegt, daß der wegen einer Straftat verurteilte Ausländer sich erneut strafbar machen oder auf andere Weise die Rechtsordnung mißachten wird (BVerwGE 35, 291 [294]).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1978 - 1 B 163.78
    Das kann insbesondere bei Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen der Fall sein (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [139]; Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - Buchholz, a.a.O. § 10 AuslG Nr. 29, vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - Buchholz a.a.O. Nr. 49 8 DÖV 1978, 448).
  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1978 - 1 B 163.78
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist in diesem Zusammenhang folgendes geklärt: Beeinträchtigt die Anwesenheit des Ausländers Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht, so entscheidet die Behörde über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach pflichtgemäßem Ermessen, und zwar auf Grund einer Abwägung der Öffentlichen Interessen und der Interessen des Ausländers an einem Aufenthalt im Geltungsbereich des Ausländergesetzes (BVerwGE 38, 90; 42, 148 [BVerwG 03.05.1973 - I C 59/70][156]).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77

    Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1978 - 1 B 163.78
    Das Urteil des Berufungsgerichts weicht nicht von dem Beschluß des Senats vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - (Buchholz a.a.O. § 10 AuslG Nr. 45 = NJW 1977, 2037) ab.
  • BVerwG, 07.03.1978 - 1 B 79.78

    Vereinbarkeit der Anwendung der Grundsätze der Generalprävention bei der

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1978 - 1 B 163.78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats verlangt eine Ausweisung auf Grund des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG grundsätzlich keine wiederholten Bestrafungen (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - Buchholz, a.a.O. § 10 AuslG Nr. 16; Beschlüsse vom 2. Februar 1977 - BVerwG 1 B 251.76 -, vom 6. Mai 1977 - BVerwG 1 B 59.77 - und vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 -).
  • BVerwG, 20.08.1970 - I C 55.69

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Auflage - Einreise eines

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1978 - 1 B 163.78
    Außer durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird das Ermessen u.a. durch den auch für Ausländer geltenden Art. 6 Abs. 1 GG begrenzt (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [48]; Beschluß vom 13. Juli 1977 - BVerwG 1 B 112.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 6).
  • BVerwG, 13.07.1977 - 1 B 112.76

    Antrag auf Gewährung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Antrag auf Beiordnung

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1978 - 1 B 163.78
    Außer durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird das Ermessen u.a. durch den auch für Ausländer geltenden Art. 6 Abs. 1 GG begrenzt (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [48]; Beschluß vom 13. Juli 1977 - BVerwG 1 B 112.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 6).
  • BVerwG, 06.05.1977 - 1 B 59.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 02.02.1977 - 1 B 251.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 29.08.1972 - I B 51.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

  • BVerwG, 07.02.1973 - I B 87.72

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 59.70

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Befreiung vom Militärdienst - Anspruch auf

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Das kann namentlich bei Entscheidungen über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (§ 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG ) gelten, bei denen die Dauer des Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes und die Folgen dieses Aufenthalte für die Lebensverhältnisse des Ausländers zu berücksichtigen sind (Beschluß von 29. Juni 1978 - BVerwG 1 B 163.78 -).
  • BVerwG, 17.05.1979 - 1 B 282.77

    Rechtsmittel

    Danach sind bei der Ermessensabwägung auch die Dauer des Aufenthalts und die Folgen dieses Aufenthalts für die Lebensverhältnisse des Ausländers einschließlich seiner persönlichen, insbesonderen familiären Bindungen zu berücksichtigen (Beschluß vom 29. Juni 1978 - BVerwG 1 B 163.78 -).

    Für die Entscheidung über einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis hat Entsprechendes zu gelten (Beschluß vom 29. Juni 1978 - BVerwG 1 B 163.78 -).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 28.77

    Erlaubnis der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

    Das kann namentlich bei Entscheidungen über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (§ 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG) gelten, bei denen die Dauer des Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes und die Folgen dieses Aufenthalts für die Lebensverhältnisse des Ausländers zu berücksichtigen sind (Beschluß vom 29. Juni 1978 - BVerwG 1 B 163.78 -).
  • BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Rechtsstaatsprinzip - Verhältnismäßigkeit -

    Wie bei der Entscheidung über eine Ausweisung ist außerdem die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Bundesgebiet zu berücksichtigen (Beschluß vom 29. Juni 1978 - BVerwG 1 B 163.78 -) und damit auch seine soziale und wirtschaftliche Integration sowie eine etwaige Entfremdung von seinem Heimatland.
  • BVerwG, 03.11.1989 - 1 B 142.89

    Studenten aus Entwicklungsländern - Fehlerfreie Ermessensausübung -

    Schließlich liegt keine Abweichung von dem Senatsbeschluß vom 29. Juni 1978 - BVerwG 1 B 163.78 - vor, nach dem bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis die Dauer des bisherigen Aufenthalts zu berücksichtigen ist, ohne daß allerdings aus einem langen Aufenthalt allein ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis herzuleiten wäre.
  • BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 98.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

    Es versteht sich von selbst, daß Entsprechendes für die Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu gelten hat (Beschluß vom 29. Juni 1978 - BVerwG 1 B 163.78 -).
  • BVerwG, 30.05.1979 - 1 B 83.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

    Dieser Frage kommt daher in der Hegel und so auch im vorliegenden Falle ebenfalls keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu (Beschluß vom 29. Juni 1978 - BVerwG 1 B 163.78 -).
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