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   BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 19.92   

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https://dejure.org/1993,11832
BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 19.92 (https://dejure.org/1993,11832)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1993 - 9 C 19.92 (https://dejure.org/1993,11832)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1993 - 9 C 19.92 (https://dejure.org/1993,11832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abschiebung einen Monat nach Unanfechtbarkeit eines Asylbescheids - Abschiebung drei Wochen nach Zustellung einer Ausreiseaufforderung - Voraussetzungen einer Abschiebung - Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Ausreiseaufforderung nebst Abschiebungsandrohung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.12.1991 - 9 B 186.91

    Betreiben eines Verfahrens auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises zum Beweis

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 19.92
    Der Beklagte weist insoweit, zu Recht auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1991 - BVerwG 9 B 186.91 - hin, wonach bei polnischen Staatsangehörigen, die nach dem 1. Mai 1987 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, auch das Betreiben eines Verfahrens auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises nicht die Ermöglichung des weiteren Aufenthalts nach erfolglosem Abschluß des Asylverfahrens verlangt.
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 19.92
    Diese Rechtsprechung beruht allerdings, worauf das Berufungsgericht zutreffend hinweist, auf der Prämisse, daß der Ausländer eine nach der Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung eintretende Änderung der Sachlage in einem neuen Verfahren zunächst bei der Ausländerbehörde geltend machen und erforderlichenfalls anschließend in einem gesonderten, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Duldung gerichteten Rechtsstreit weiterverfolgen kann (Entscheidungen vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - BVerwGE 82, 1, 5 [BVerwG 11.04.1989 - 9 C 60/88] sowie vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243, 250) [BVerwG 03.11.1986 - 9 C 254/86] .
  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 60.88

    Asylverfahren - Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Aufhebung -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 19.92
    Diese Rechtsprechung beruht allerdings, worauf das Berufungsgericht zutreffend hinweist, auf der Prämisse, daß der Ausländer eine nach der Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung eintretende Änderung der Sachlage in einem neuen Verfahren zunächst bei der Ausländerbehörde geltend machen und erforderlichenfalls anschließend in einem gesonderten, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Duldung gerichteten Rechtsstreit weiterverfolgen kann (Entscheidungen vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - BVerwGE 82, 1, 5 [BVerwG 11.04.1989 - 9 C 60/88] sowie vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243, 250) [BVerwG 03.11.1986 - 9 C 254/86] .
  • BVerwG, 08.03.1993 - 9 C 41.92

    Ausreisefrist - Bestandteil einer Verfügung - Aufschiebende Wirkung des

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 19.92
    Anders als das Berufungsgericht neigt der erkennende Senat dazu, an seiner bisherigen Rechtsprechung festzuhalten, wonach es für die gerichtliche Beurteilung einer auf § 28 Abs. 1 AsylVfG a.F. gestützten Ausreiseaufforderung nebst Abschiebungsandrohung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung ankommt (Urteil vom 8. März 1993 - BVerwG 9 C 41.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.04.1994 - 9 B 211.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Soweit der Kläger darüber hinaus als rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig die Frage aufwirft, ob für die Beurteilung einer auf § 28 Abs. 1 AsylVfG in der hier noch maßgeblichen Fassung vom 16. Juli 1982 (BGBl I S. 946) gestützten Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung die Rechtslage im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung maßgebend ist, bedarf es dazu der Durchführung eines Revisionsverfahrens nicht, denn sie ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, auf die sich auch das Berufungsurteil stützt, bereits hinreichend geklärt (vgl. Beschluß vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 241.93 - Urteile vom 11. November 1993 - BVerwG 9 C 21.93 - BayVBl. 1994, 120, vom 29. Juni 1993 - BVerwG 9 C 19.92 - sowie vom 8. März 1993 - BVerwG 9 C 41.92 - AuAS 1993, 179).
  • BVerwG, 05.02.1996 - 9 B 376.95

    Rechtmäßigkeit einer Ausreiseaufforderung nebst Abschiebungsandrohung -

    Diese Frage rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht, denn sie ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (siehe zu der vergleichbaren Vorschrift des § 28 AsylVfG a.F. Urteile vom 8. März 1993 - BVerwG 9 C 41.92 - DVBl 1993, 1025 = Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 23 und vom 29. Juni 1993 - BVerwG 9 C 19.92 -).
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