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   BVerwG, 29.06.2005 - 8 C 9.04   

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BVerwG, 29.06.2005 - 8 C 9.04 (https://dejure.org/2005,3585)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.2005 - 8 C 9.04 (https://dejure.org/2005,3585)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - 8 C 9.04 (https://dejure.org/2005,3585)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 2
    Erbverzicht; Überschuldung; Mietwohngrundstück; Buchgrundstück; Nachbargrundstück; dienendes Grundstück; Funktionszusammenhang; Funktionseinheit; bestimmungsgemäße Nutzung; Nutzungskonflikt; Überbauung; Mitberechtigung, erbrechtliche; Erbanteil.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 2
    Buchgrundstück; Erbanteil; Erbverzicht; Funktionseinheit; Funktionszusammenhang; Mietwohngrundstück; Mitberechtigung, erbrechtliche; Nachbargrundstück; Nutzungskonflikt; bestimmungsgemäße Nutzung; dienendes Grundstück; Überbauung; Überschuldung

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung einer erbrechtlichen Mitberechtigung an einem Mietwohngrundstück; Erfordernis der Überschuldung für die Restitution eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG); Voraussetzung für die Vermutung des Vorliegens einer Überschuldung; Möglichkeit des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Buchgrundstück; Nachbargrundstück

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 2
    Schädigung nicht überschuldeter Buchgrundstücke durch überschuldete Nachbargrundstücke

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 47 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 Abs. 2 VermG
    Restitution eines nicht überschuldeten Buchgrundstücks (RD Udo Michael Schmidt; Neue Justiz 12/2005, S. 570-571)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2005, 570
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00

    Rückübertragung an Erbengemeinschaft; Erbengemeinschaft; Erbanteil; Berechtigter,

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2005 - 8 C 9.04
    Zwar stellt die Vorschrift nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101 S. 306; vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 21 S. 86) auf das mit einem Mietwohnhaus bebaute Buchgrundstück - hier: das Flurstück 96/1 - ab.

    Auch Gründe der Rechtssicherheit sprechen dafür, auf das Buchgrundstück abzustellen (vgl. Urteile vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 85 S. 259 f. und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - a.a.O.).

    Ausnahmsweise zählen zu den bebauten Grundstücken im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG aber auch unbebaute Buchgrundstücke, die mit einem bebauten Nachbargrundstück eine Funktionseinheit in dem Sinne bilden, dass für die bestimmungsgemäße Nutzung eines der beiden Grundstücke das andere Grundstück notwendig ist (vgl. Urteile vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 141 S. 428 und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - a.a.O. m.w.N.).

    Denn in solchen Fällen führt eine isolierte Rückgabe des bebauten Grundstücks - soweit sie überhaupt rechtlich zulässig ist - zu Nutzungskonflikten, die nur mit den Notbehelfen des zivilen Nachbarrechts (§§ 912 ff. BGB) zu bewältigen sind (vgl. Urteile vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - a.a.O. S. 429 f. und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - a.a.O.).

    Eine solche Notwendigkeit benachbarter Grundstücke für die bestimmungsgemäße Nutzung ist dann gegeben, wenn eine Überbauung vorliegt (Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - a.a.O. S. 87; s.a. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - a.a.O. S. 431).

  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 13.97

    Eigentumsaufgabe wegen Überschuldung; bebautes Grundstück i.S.d. § 1 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2005 - 8 C 9.04
    Ausnahmsweise zählen zu den bebauten Grundstücken im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG aber auch unbebaute Buchgrundstücke, die mit einem bebauten Nachbargrundstück eine Funktionseinheit in dem Sinne bilden, dass für die bestimmungsgemäße Nutzung eines der beiden Grundstücke das andere Grundstück notwendig ist (vgl. Urteile vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 141 S. 428 und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - a.a.O. m.w.N.).

    Denn in solchen Fällen führt eine isolierte Rückgabe des bebauten Grundstücks - soweit sie überhaupt rechtlich zulässig ist - zu Nutzungskonflikten, die nur mit den Notbehelfen des zivilen Nachbarrechts (§§ 912 ff. BGB) zu bewältigen sind (vgl. Urteile vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - a.a.O. S. 429 f. und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - a.a.O.).

    Eine solche Notwendigkeit benachbarter Grundstücke für die bestimmungsgemäße Nutzung ist dann gegeben, wenn eine Überbauung vorliegt (Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - a.a.O. S. 87; s.a. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - a.a.O. S. 431).

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2005 - 8 C 9.04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine eingetretene Überschuldung nach § 1 Abs. 2 VermG regelmäßig zu vermuten, wenn die im Grundbuch eingetragenen Belastungen den Beleihungswert der Immobilie überschritten hatten (vgl. Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 ).

    Ist somit eine dauerhafte Überschuldung des Grundstücks festgestellt, ist im Regelfall davon auszugehen, dass diese auf nicht kostendeckenden Mieten aus dem Zeitraum vor dem Erbverzicht beruhte (Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.03.2001 - 8 B 266.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Sinn und Zweck des § 1 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2005 - 8 C 9.04
    Buchgrundstücke, die selbst nicht überschuldet waren, können von einer Schädigung im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG erfasst sein, wenn sie mit einem überschuldeten Nachbargrundstück dergestalt in einem Funktionszusammenhang standen, dass sie für die bestimmungsgemäße Nutzung des überschuldeten Grundstücks notwendig waren (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 8 B 266.00 -).

    Dann erstreckt sich der Rückgewähranspruch auch auf sie (Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 8 B 266.00 - VIZ 2002 S. 90).

  • BVerwG, 22.08.1996 - 7 C 74.94

    Offene Vermögensfragen - Buchgrundstück als überschuldetes Grundstück, Zeitwert

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2005 - 8 C 9.04
    Auch Gründe der Rechtssicherheit sprechen dafür, auf das Buchgrundstück abzustellen (vgl. Urteile vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 85 S. 259 f. und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - a.a.O.).
  • BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 2.96

    Treuhandanstalt - Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2005 - 8 C 9.04
    Zwar stellt die Vorschrift nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101 S. 306; vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 21 S. 86) auf das mit einem Mietwohnhaus bebaute Buchgrundstück - hier: das Flurstück 96/1 - ab.
  • BVerwG, 22.04.1999 - 8 B 81.99

    Revision - Zulässigkeit - Zulassung - Darlegungsgebot - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2005 - 8 C 9.04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Antrag, um fristwahrend zu wirken, das Grundstück oder die Grundstücke, auf die sich das Restitutionsbegehren bezieht, so genau bezeichnen, dass zumindest im Wege der Auslegung ermittelt werden kann, was der Antragsteller begehrt (vgl. Urteil vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 21 und Beschluss vom 22. April 1999 - BVerwG 8 B 81.99 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 8 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 05.10.2000 - 7 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch; Grundstücksrestitution; Restitutionsantrag Wirksamkeit;

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2005 - 8 C 9.04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Antrag, um fristwahrend zu wirken, das Grundstück oder die Grundstücke, auf die sich das Restitutionsbegehren bezieht, so genau bezeichnen, dass zumindest im Wege der Auslegung ermittelt werden kann, was der Antragsteller begehrt (vgl. Urteil vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 21 und Beschluss vom 22. April 1999 - BVerwG 8 B 81.99 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 8 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 90.99

    Grundstück; Überschuldung; Erbausschlagung; Übergang in Volkseigentum; Erbanteil

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2005 - 8 C 9.04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 90.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 10) ist in den Fällen der überschuldungsbedingten Erbausschlagung im Sinne von § 1 Abs. 2 VermG die Annahme einer vermögensrechtlichen Schädigung nicht von vornherein deswegen ausgeschlossen, weil das überschuldete Grundstück, auf das sich der Schädigungstatbestand bezieht, nicht insgesamt, sondern nur mit einem Erbanteil in Volkseigentum übernommen wurde.
  • VG Cottbus, 05.11.2008 - 1 K 1334/06

    Nachweis der Rechtsnachfolge in vermögensrechtlichem Restitutionsverfahren;

    In solchen Fällen würde die isolierte Rückgabe des bebauten Grundstücks zu Nutzungskonflikten führen, die nur mit den Notbehelfen des Nachbarrechts nach §§ 912 ff. BGB zu lösen wären (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2005 - BVerwG 8 C 9.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 32, S. 125, 126; Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 21, S. 86 und 88; Urteil vom 05. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - Buchholz § 1 VermG Nr. 141, S. 429/430; Urteil der Kammer vom 16. März 2005 - 1 K 91/00); eine "Wirtschaftseinheit" zwischen bebautem und unbebautem Grundstück genügt jedoch ebenso wenig wie die Überlegung, dass das unbebaute dem bebauten Grundstück vernünftigerweise zugeordnet ist, wie es der Begriff des Dienens im Rahmen der Tatbestandsalternativen des § 35 Abs. 1 des Baugesetzbuches verlangt.
  • BVerwG, 03.05.2004 - 8 B 6.04
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 9.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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