Rechtsprechung
BVerwG, 29.06.2010 - 1 WB 40.09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 1 S 1 WBO
Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten; Beschwerde gegen Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung in einer Verwaltungsangelegenheit - Wolters Kluwer
Anspruch auf Überlassung eines Gebäudes zur Nutzung als Offiziersheim nach Beendigung eines Überlassungsvertrags und fehlender Zurverfügungstellung eines Ersatzgebäudes - Vorläufige Verpflichtung zur Überlassung eines Gebäudes bis zu einem rechtskräftigen Urteil über ...
- rewis.io
Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten; Beschwerde gegen Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung in einer Verwaltungsangelegenheit
- ra.de
- rewis.io
Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten; Beschwerde gegen Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung in einer Verwaltungsangelegenheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Überlassung eines Gebäudes zur Nutzung als Offiziersheim nach Beendigung eines Überlassungsvertrags und fehlender Zurverfügungstellung eines Ersatzgebäudes; Vorläufige Verpflichtung zur Überlassung eines Gebäudes bis zu einem rechtskräftigen Urteil über ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 09.03.2010 - 1 WB 9.09
Abgrenzung zwischen dem Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und dem …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2010 - 1 WB 40.09
Über die Verweisung entscheidet der Senat in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 3.05 -, vom 17. März 2009 - BVerwG 1 WB 77.08 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 4 und vom 9. März 2010 - BVerwG 1 WB 9.09 -). Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung bzw. der truppendienstlichen Unterstellung beruhen, also in truppendienstlichen Angelegenheiten (…stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - Beschlüsse vom 17. März 2009 a.a.O. und vom 9. März 2010 - BVerwG 1 WB 9.09 - jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 17.03.2009 - 1 WB 77.08
Abgrenzung zwischen dem Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und dem Rechtsweg zu …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2010 - 1 WB 40.09
Über die Verweisung entscheidet der Senat in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 3.05 -, vom 17. März 2009 - BVerwG 1 WB 77.08 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 4 und vom 9. März 2010 - BVerwG 1 WB 9.09 -). Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung bzw. der truppendienstlichen Unterstellung beruhen, also in truppendienstlichen Angelegenheiten (stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - Beschlüsse vom 17. März 2009 a.a.O. und vom 9. März 2010 - BVerwG 1 WB 9.09 - jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 26.08
Auszug aus BVerwG, 29.06.2010 - 1 WB 40.09
Die Abteilung WV gehört nicht zum militärischen Bereich, sondern zum zivilen Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (ebenso schon Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 26.08 -).Die Legaldefinition des dienstlichen Wohnsitzes in § 15 BBesG ist auch im Rahmen des § 52 Nr. 4 VwGO maßgeblich (Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 26.08 - m.w.N.).
- BVerwG, 16.07.1987 - 6 P 17.86
Auszug aus BVerwG, 29.06.2010 - 1 WB 40.09
Bei ihrer zentralen Aufgabenerfüllung, nämlich der Bereitstellung von Räumlichkeiten für dienstliche und außerdienstliche (gesellschaftliche) Betreuungs- und Kontaktveranstaltungen und der gastronomischen Bewirtschaftung dieser Räumlichkeiten während solcher Veranstaltungen, sind die Offizierheime aus den Streitkräften ausgegliedert und stehen außerhalb der militärischen Befehlsgewalt; ihre Führung als Wirtschaftsbetrieb ist (deshalb) im Regelfall einer Heim- oder Betreuungsgesellschaft in der Rechtsform eines rechtsfähigen Vereins bürgerlichen Rechts in eigener Verantwortung übertragen (Beschluss vom 16. Juli 1987 - BVerwG 6 P 17.86 - PersV 1989, 262 = juris Rn. 17). - BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 59.05
Erlass; Befehl; Haar- und Barttracht der Soldaten.
Auszug aus BVerwG, 29.06.2010 - 1 WB 40.09
Diese Verwaltungsvorschrift enthält - auch gegenüber dem Antragsteller - keine militärischen Befehle, weil sie nicht vom Bundesminister als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt im Sinne des Art. 65a GG erlassen worden ist (zu dieser Voraussetzung der Befehlsbefugnis des Ministers vgl. Beschluss vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 59.05 - BVerwGE 127, 203 = Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 1; Urteil vom 26. September 2006 - BVerwG 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 = Buchholz 449 § 10 SG Nr. 55). - BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06
Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis; …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2010 - 1 WB 40.09
Diese Verwaltungsvorschrift enthält - auch gegenüber dem Antragsteller - keine militärischen Befehle, weil sie nicht vom Bundesminister als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt im Sinne des Art. 65a GG erlassen worden ist (zu dieser Voraussetzung der Befehlsbefugnis des Ministers vgl. Beschluss vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 59.05 - BVerwGE 127, 203 = Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 1; Urteil vom 26. September 2006 - BVerwG 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 = Buchholz 449 § 10 SG Nr. 55). - BVerwG, 17.01.2006 - 1 WB 3.05
Zuständigkeit, Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Beurteilung; …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2010 - 1 WB 40.09
Über die Verweisung entscheidet der Senat in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 3.05 -, vom 17. März 2009 - BVerwG 1 WB 77.08 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 4 und vom 9. März 2010 - BVerwG 1 WB 9.09 -).