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   BVerwG, 29.06.2011 - 6 B 7.11   

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BVerwG, 29.06.2011 - 6 B 7.11 (https://dejure.org/2011,7584)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.2011 - 6 B 7.11 (https://dejure.org/2011,7584)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 (https://dejure.org/2011,7584)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO, Art 103 Abs 1 GG
    Bewertung einer schriftlichen juristischen Examensprüfung; rechtliches Gehör; grundsätzliche Bedeutung

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts im Rahmen der Verfahrensmängelrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen mangelnder ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage

  • rewis.io

    Bewertung einer schriftlichen juristischen Examensprüfung; rechtliches Gehör; grundsätzliche Bedeutung

  • ra.de
  • rewis.io

    Bewertung einer schriftlichen juristischen Examensprüfung; rechtliches Gehör; grundsätzliche Bedeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Revisionsrechtliche Überprüfung der Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts im Rahmen der Verfahrensmängelrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen mangelnder ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2011 - 6 B 7.11
    Der Kläger ist der Auffassung, der Verwaltungsgerichtshof sei im Zusammenhang mit der Überprüfung der Bewertung der Aufsichtsarbeit Nummer 2 von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (-1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34) und von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 1999 (- BVerwG 6 C 13.98 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 395) zu dem einem Prüfer einzuräumenden Bewertungsspielraum abgewichen.

    bb) Der Kläger erachtet die Frage für grundsätzlich bedeutsam: "Können die im Rahmen einer Examenskampagne gemeinsam angetretenen Kandidaten auch dann noch als vergleichbare Prüflinge im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - NJW 1991, 2005) vor einem Gericht gelten, wenn sie sich nicht nur nach Maßgabe unterschiedlicher Prüfungsordnungen der Leistungskontrolle unterzogen, sondern sie darüber hinaus einen Prüfungsabschnitt nur zum Teil gemeinsam durchlaufen haben und sich zudem in ihren Ergebnissen die Bewertungsmaßstäbe aus unterschiedlichen Prüfungsstadien widerspiegeln?" Auch diese Frage vermag die Zulassung der Revision deshalb nicht zu begründen, weil sie sich dem Verwaltungsgerichtshof so nicht gestellt hat.

    In dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (a.a.O. S. 52 f.) wird dargelegt, dass nach dem das Prüfungsrecht beherrschenden Grundsatz der Chancengleichheit für vergleichbare Prüflinge so weit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien gelten müssen.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2011 - 6 B 7.11
    Eine Rüge der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen genügt nicht den Zulässigkeitsanforderungen (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14 m.w.N.).

    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.11.2008 - 5 B 54.08

    Schriftlichkeit als zivilrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung für eine

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2011 - 6 B 7.11
    Denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (vgl. z.B. Beschluss vom 27. November 2008 - BVerwG 5 B 54.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 60 Rn. 8 m.w.N.).

    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 27. November 2008 a.a.O. Rn. 8; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ).

  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2011 - 6 B 7.11
    Der Kläger legt insoweit lediglich dar, im Fall der Gewährung rechtlichen Gehörs "hätte er sich dann unter dem Hinweis auf die hierzu ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 - ; NVwZ 2000, 915) verteidigen können".

    Der Kläger ist der Auffassung, der Verwaltungsgerichtshof sei im Zusammenhang mit der Überprüfung der Bewertung der Aufsichtsarbeit Nummer 2 von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (-1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34) und von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 1999 (- BVerwG 6 C 13.98 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 395) zu dem einem Prüfer einzuräumenden Bewertungsspielraum abgewichen.

  • BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 87.10

    Aktenwidrigkeit liegt bei offensichtlichem Widerspruch zwischen den in der

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2011 - 6 B 7.11
    Der Verwaltungsgerichtshof war nicht verpflichtet, den Kläger vorab darauf hinzuweisen, dass er in seinem Urteil annehmen werde, die in Rede stehenden Äußerungen des Erstprüfers bewirkten nicht die Fehlerhaftigkeit der Bewertung der Aufsichtsarbeit Nummer 2. Die Hinweispflicht konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (vgl. Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 = Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Erörterungspflicht Nr. 11; Beschluss vom 10. Mai 2011 - BVerwG 8 B 87.10 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2011 - 6 B 7.11
    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 27. November 2008 a.a.O. Rn. 8; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ).
  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze;

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2011 - 6 B 7.11
    Eine Ausnahme hiervon kommt unter anderem bei einer gegen Denkgesetze verstoßenden Sachverhaltswürdigung in Betracht (vgl. Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 225 und Beschlüsse vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269 S. 28 sowie vom 5. Dezember 2008 - BVerwG 9 B 28.08 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 6 Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2011 - 6 B 7.11
    Ein Verstoß gegen Denkgesetze liegt vor, wenn ein Schluss aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, was nicht schon dann der Fall ist, wenn das Tatsachengericht einen nach Meinung der Beschwerde unrichtigen oder fernliegenden Schluss gezogen hat (vgl. Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 4).
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2011 - 6 B 7.11
    Der Verwaltungsgerichtshof war nicht verpflichtet, den Kläger vorab darauf hinzuweisen, dass er in seinem Urteil annehmen werde, die in Rede stehenden Äußerungen des Erstprüfers bewirkten nicht die Fehlerhaftigkeit der Bewertung der Aufsichtsarbeit Nummer 2. Die Hinweispflicht konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (vgl. Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 = Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Erörterungspflicht Nr. 11; Beschluss vom 10. Mai 2011 - BVerwG 8 B 87.10 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.12.2008 - 9 B 28.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2011 - 6 B 7.11
    Eine Ausnahme hiervon kommt unter anderem bei einer gegen Denkgesetze verstoßenden Sachverhaltswürdigung in Betracht (vgl. Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 225 und Beschlüsse vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269 S. 28 sowie vom 5. Dezember 2008 - BVerwG 9 B 28.08 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 6 Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 12.11

    Beschlüsse über die Trennung von Verfahren nach § 37 Abs. 2 VermG, § 146 Abs. 2

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

  • BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12

    Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres

    Denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst auf Grund der abschließenden Beratung (Beschlüsse vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 S. 2; vom 27. November 2008 - BVerwG 5 B 54.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 60 Rn. 8 und vom 29. Juni 2011 - BVerwG 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8).

    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (Beschlüsse vom 27. November 2008 a.a.O. Rn. 8; vom 29. Juni 2011 a.a.O. Rn. 8 und vom 19. Juli 2010 - BVerwG 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 Rn. 4; vgl. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ; Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ).

  • BVerwG, 28.08.2012 - 3 B 8.12

    BierBike"; Sondernutzung; Gemeingebrauch; Sondernutzungserlaubnis; Nutzung der

    Sie kann nur mit der Behauptung angegriffen werden, sie beruhe auf der Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denk- oder allgemeinen Erfahrungssätzen, auf einem aktenwidrig angenommenen Sachverhalt oder sie sei offensichtlich sachwidrig und damit objektiv willkürlich (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - BVerwG 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 3 und vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung wegen des Unterbleibens eines solchen Hinweises liegt erst vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf rechtliche Gesichtspunkte stützt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - BVerwG 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8 und vom 18. Oktober 2010 - BVerwG 9 B 64.10 - juris Rn. 8; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 1991 - 1 BvL 32/88 - BVerfGE 84, 188 ).
  • BVerwG, 21.01.2019 - 6 B 120.18

    Leerung der Hosentaschen einer Person und Betrachtung der vorgezeigten

    Eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt deshalb erst dann vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38; Beschluss vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8).
  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module;

    Denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung bleibt der abschließenden Beratung im Anschluss an die mündliche Verhandlung vorbehalten (stRspr; vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 17.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung wegen des Unterbleibens eines solchen Hinweises liegt erst vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf rechtliche Gesichtspunkte stützt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - BVerwG 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8 und vom 18. Oktober 2010 - BVerwG 9 B 64.10 - juris Rn. 8; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 1991 - 1 BvL 32/88 - BVerfGE 84, 188 ).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 6 B 35.16

    Berufungsbegründungsfrist; Verschulden des Bevollmächtigten; rechtliches Gehör;

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen genügt nicht den Zulässigkeitsanforderungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410).

    Denn er hat nicht aufgezeigt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410).

  • BVerwG, 14.12.2020 - 6 C 11.18

    Beobachtung einer Einzelperson durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

    Diese Unterlagen stehen von ihrem Inhalt her schon deshalb nicht, wie es für die Annahme einer aktenwidrigen Feststellung erforderlich wäre (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 - juris Rn. 12 und vom 5. Oktober 2018 - 6 B 148.18 - juris Rn. 10 m.w.N.), in einem offensichtlichen, unauflöslichen Widerspruch zu der Feststellung des Oberverwaltungsgerichts, weil sich aus ihnen nicht ein endgültiger Bruch zwischen SPD und SHB wegen gemeinsamer Aktionen des SHB mit kommunistischen Gruppen entnehmen lässt.
  • BVerwG, 18.12.2017 - 6 B 52.17

    Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

    Wird ein Gehörsverstoß geltend gemacht, muss substantiiert dargelegt werden, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. nur: BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 7 sowie zu § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO: BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 37, jew. m.w.N.).

    Ein Überraschungsurteil liegt nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38; Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8 und vom 1. Juni 2015 - 9 B 61.14 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 19.12.2012 - 6 B 21.12

    Telekommunikation; Wegerecht; Kostenerstattung;

    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. Beschluss vom 29. Juni 2011 - BVerwG 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410).
  • BVerwG, 15.10.2018 - 6 A 8.18

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Anhörungsrüge bei Geltendmachung einer

  • BVerwG, 18.10.2023 - 6 B 8.23
  • BVerwG, 29.06.2015 - 3 B 46.14

    Anhörungsrüge; Beschwerdebegründungsfrist; Divergenz; Divergenz nach Ablauf der

  • BVerwG, 22.05.2014 - 4 B 56.13

    Konzentrationszonen für Abgrabungen in Regionalplänen

  • BVerwG, 18.07.2019 - 6 B 18.19

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der von Polizeibeamten angewendeten Fesselung

  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13

    Anforderungen an die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zur Gewährleistung

  • BVerwG, 18.12.2017 - 6 B 53.17

    Erlass eines Aufenthaltsverbots für bestimmte Bereiche der Stadt Freiburg

  • OVG Hamburg, 23.01.2024 - 2 Bf 213/23

    Festsetzung eines Sanierungsausgleichsbetrages; Schätzungsspielraum der Gemeinde

  • BVerwG, 30.06.2015 - 3 B 47.14

    Begriffsdefinition von Dauergrünland; Fünf-Monats-Frist

  • KG, 03.03.2020 - Not 5/19

    Rechtzeitige Geltendmachung von Mängeln im Verfahren der notariellen Fachprüfung

  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 66.13

    Zulassung der Revision im Zusammenhang mit Restitutionsansprüchen wegen

  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 65.13

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Bestellung von

  • BVerwG, 04.02.2015 - 5 B 28.14

    Nachweis des Ausnahmefalls einer von Willkür geprägten oder gegen Denkgesetze

  • BVerwG, 30.11.2016 - 3 B 24.16

    Betriebsprämie; Bevollmächtigung; Terminabsprache; Unmöglichkeit; Vertreter;

  • BVerwG, 06.06.2016 - 6 C 25.16

    Kostenübernahme der anschlussnehmenden Eisenbahn für die Instandhaltung und

  • BVerwG, 16.12.2019 - 6 B 58.19

    Polizeiliche Sicherstellung von Bargeld

  • BVerwG, 06.06.2016 - 6 C 26.16

    Kostenübernahme der anschlussnehmenden Eisenbahn für die Instandhaltung und

  • BVerwG, 15.02.2016 - 6 PKH 1.16

    Divergenz; Entscheidung eines Kollegialgerichts; beabsichtigter

  • BVerwG, 27.12.2012 - 3 B 16.12

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Streit über die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2012 - 6 A 1679/11

    Vereinbarkeit der Regelungen über die Höchstaltersgrenze mit dem Verbot der

  • BVerwG, 19.12.2011 - 3 B 58.11

    Besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschluss der verwaltungsrechtlichen

  • BVerwG, 27.02.2013 - 4 B 14.13

    Anspruch auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung ohne

  • BVerwG, 27.09.2022 - 6 B 20.22

    Rücktritt von einer berufsbezogenen Prüfung wegen krankheitsbedingter

  • BVerwG, 30.11.2016 - 3 B 23.16

    Rechtmäßige Versagung der Gewährung einer Ausgleichszulage aufgrund der Ablehnung

  • BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 4.14

    Anspruch auf Fürungültigerklärung der Wahl des Personalrats einer Arbeitsagentur

  • BVerwG, 06.12.2013 - 3 B 6.13

    Anhörungsrüge im Zusammenhang mit der Rückforderung einer Umweltprämie;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2012 - 6 A 2903/11

    Höchstaltersgrenze für Lehrer in der nordrhein-westfälischen Laufbahnverordnung;

  • BVerwG, 17.08.2012 - 3 B 6.12

    Berufliche Rehabilitierung; Tätigkeit für das MfS; Zwangslage während

  • BVerwG, 28.03.2012 - 3 B 66.11

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; keine Anwendung bei vom Vermögensgesetz

  • BVerwG, 28.11.2011 - 5 B 55.11

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