Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.2015 - 1 C 2.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18463
BVerwG, 29.06.2015 - 1 C 2.15 (https://dejure.org/2015,18463)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.2015 - 1 C 2.15 (https://dejure.org/2015,18463)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 2015 - 1 C 2.15 (https://dejure.org/2015,18463)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,18463) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73c AsylVfG, § 77 AsylVfG, § 60 Abs 5 AufenthG, § 7 S 1 AufenthG, § 7 S 2 AufenthG
    Umfassende gerichtliche Rechtmäßigkeitsprüfung beim Widerruf des nationalen Abschiebungsschutzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73c AsylVfG, § 77 AsylVfG, § 60 Abs 5 AufenthG, § 7 S 1 AufenthG, § 7 S 2 AufenthG
    Umfassende gerichtliche Rechtmäßigkeitsprüfung beim Widerruf des nationalen Abschiebungsschutzes

  • Wolters Kluwer

    Umfang der gerichtlichen Rechtsmäßigkeitsprüfung beim Widerruf des nationalen Abschiebungsschutzes

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 73c, AsylVfG § 77, AufenthG § 60 Abs. 5, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 2, AuslG § 53 Abs. 1 S. 1
    Abschiebungsschutz, Abschiebungsverbot, Widerruf, Überprüfung, Prüfungsumfang, gerichtliche Überprüfung, Amtsermittlung

  • doev.de PDF

    Widerruf des nationalen Abschiebungsschutzes

  • rewis.io

    Umfassende gerichtliche Rechtmäßigkeitsprüfung beim Widerruf des nationalen Abschiebungsschutzes

  • ra.de
  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der gerichtlichen Rechtsmäßigkeitsprüfung beim Widerruf des nationalen Abschiebungsschutzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf des nationalen Abschiebungsschutzes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Prüfungsumfang der Voraussetzungen für die Gewährung nationalen Abschiebungsschutzes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Prüfungsumfang der Voraussetzungen für die Gewährung nationalen Abschiebungsschutzes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 790
  • DÖV 2015, 895
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 17.12

    Asylanerkennung; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Bescheid; Anfechtung;

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2015 - 1 C 2.15
    Das Verwaltungsgericht hat im Anfechtungsprozess gegen den Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz nach nationalem Recht (§ 73c Abs. 2 AsylVfG) den Widerrufsbescheid umfassend auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen; in diese Prüfung hat es auch vom Kläger nicht geltend gemachte Anfechtungsgründe und von der Behörde nicht angeführte Widerrufsgründe einzubeziehen (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 17.12 - BVerwGE 146, 31 Prüfungsumfang bei Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung).

    Für den Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung (§ 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG) ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, dass der Widerrufsbescheid umfassend auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen ist und das Gericht auch vom Kläger nicht geltend gemachte Anfechtungsgründe sowie von der Behörde nicht angeführte Widerrufsgründe einzubeziehen hat (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 17.12 - BVerwGE 146, 31 Rn. 9).

  • BVerwG, 05.06.2012 - 10 C 4.11

    Ausschlussfrist; Ermessen; Ermessensentscheidung; Entscheidungsfrist; Frist;

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2015 - 1 C 2.15
    Insbesondere findet die Ausschlussfrist des § 49 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG auf den Widerruf der Asylberechtigung oder der Flüchtlingseigenschaft keine Anwendung (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2012 - 10 C 4.11 - BVerwGE 143, 183 Rn. 17); dies gilt gleichermaßen auch für den Widerruf von Abschiebungsverboten nach § 73c Abs. 2 AsylVfG.
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2015 - 1 C 2.15
    Dies entspricht der im Asylverfahren geltenden Konzentrations-und Beschleunigungsmaxime, nach der alle in einem Asylprozess typischerweise relevanten Fragen in einem Prozess abschließend geklärt werden sollen (s.a. BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 10; Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 10 B 24.11 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 29.04.2013 - 10 B 40.12

    Umdeutung des Widerrufs einer Asylanerkennung in eine Rücknahme bei Täuschung

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2015 - 1 C 2.15
    Damit ist grundsätzlich auch das Auswechseln des einem Bescheid zu Grunde liegenden Sachverhaltes jedenfalls dann möglich, wenn - wie hier - die Entscheidungsformel unverändert bleibt (zur Umdeutung des Widerrufs einer Asylanerkennung in eine Rücknahme bei Täuschung über die Staatsangehörigkeit s.a. BVerwG, Beschluss vom 29. April 2013 - 10 B 40.12 - InfAuslR 2013, 314).
  • BVerwG, 10.10.2011 - 10 B 24.11

    Einbeziehung der unionsrechtlich begründeten Abschiebungsverbote im

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2015 - 1 C 2.15
    Dies entspricht der im Asylverfahren geltenden Konzentrations-und Beschleunigungsmaxime, nach der alle in einem Asylprozess typischerweise relevanten Fragen in einem Prozess abschließend geklärt werden sollen (s.a. BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 10; Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 10 B 24.11 - juris Rn. 4).
  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 30/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untersuchungsgrundsatz - sozialrechtliches

    Ausgehend von diesen Konkretisierungen des Gesetzgebers und der zuvor dargestellten Rechtsprechung ist in reinen Anfechtungssachen das Nachschieben eines Grundes durch die Behörde regelmäßig unzulässig (vgl zur gesetzlich ausdrücklich angeordneten Pflicht der Gerichte zur Nachermittlung neuer Sachverhalte im Asylrecht etwa BVerwG Urteil vom 29.6.2015 - 1 C 2/15 - juris RdNr 14 f) , wenn dieser umfassende Ermittlungen seitens des Gerichts erfordert, die Behörde ihrerseits insofern keine Ermittlungen angestellt hat und der Verwaltungsakt hierdurch einen anderen Wesenskern erhält, weil dann der angefochtene Verwaltungsakt - bei einem entsprechenden Ergebnis der Ermittlungen - mit einer wesentlich anderen Begründung bestand hätte (vgl Kischel, Folgen von Begründungsfehlern, 2004, 190 f) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2016 - 13 A 1828/09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots nach Afghanistan; Widerruf eines

    Nach Zulassung der Revision der Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Senats durch Urteil vom 29. Juni 2015 - 1 C 2.15 - aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juni 2015 - 1 C 2.15 -, juris, Rn. 14, vom 29. September 2011 - 10 C 2.10 - , juris, Rn. 16 und 9, und vom 8. September 2011 - 10 C 14/10 -, juris, Rn. 17.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2015 - 1 C 2.15-, juris, Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 22. Januar 2014 - 9 A 2561/10.A -, juris, Rn. 26; Sächsisches OVG, Urteil vom 29. April 2014 - A 4 A 104/14 -, juris, Rn.16. ff., jeweils für die wesentliche Änderung durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2015 - 1 C 2.15 -, juris, Rn. 12, m.w.N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2015 - 1 C 2.15 -, juris, Rn. 11; BayVGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 13a B 13.30025 -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2015 - 1 C 2.15 -, juris, Rn. 14; und vom 31. Januar 2013 - 10 C 17.12 -, juris, Rn. 9.

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2019 - 9 LB 93/18

    "faktischer Iraner"; "real risk"; Abschiebung; Afghanistan; allgemeine Gewalt;

    Bei dem nationalen Abschiebungsschutz gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG und § 60 Abs. 7 AufenthG handelt es sich aber um einen einheitlichen und nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand mit mehreren Anspruchsgrundlagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.6.2015 - 1 C 2.15 - juris Rn. 14; Senatsurteil vom 28.7.2014 - 9 LB 2/13 - juris Rn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht