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   BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 118.15   

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BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 118.15 (https://dejure.org/2016,19737)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.2016 - 2 B 118.15 (https://dejure.org/2016,19737)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 2 B 118.15 (https://dejure.org/2016,19737)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 BBG, § 83 Abs 7 BG SL, § 45 BeamtStG
    Hinweispflicht des Dienstherrn bei möglichen Auswirkungen der Bewilligung von Urlaub ohne Dienstbezüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 BBG, § 83 Abs 7 BG SL, § 45 BeamtStG
    Hinweispflicht des Dienstherrn bei möglichen Auswirkungen der Bewilligung von Urlaub ohne Dienstbezüge

  • Wolters Kluwer

    Hinweis des Dienstherren gegenüber dem Beamten auf die Folgen von Urlaub ohne Dienstbezüge bei dessen Beantragung; Auswirkungen der Bewilligung von Urlaub ohne Dienstbezüge auf bestehende Urlaubsansprüche; Zuordnung des Anspruchs auf jährlichen Erholungsurlaub zu den ...

  • rewis.io

    Hinweispflicht des Dienstherrn bei möglichen Auswirkungen der Bewilligung von Urlaub ohne Dienstbezüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweis des Dienstherren gegenüber dem Beamten auf die Folgen von Urlaub ohne Dienstbezüge bei dessen Beantragung; Auswirkungen der Bewilligung von Urlaub ohne Dienstbezüge auf bestehende Urlaubsansprüche; Zuordnung des Anspruchs auf jährlichen Erholungsurlaub zu den ...

  • rechtsportal.de

    Hinweis des Dienstherren gegenüber dem Beamten auf die Folgen von Urlaub ohne Dienstbezüge bei dessen Beantragung; Auswirkungen der Bewilligung von Urlaub ohne Dienstbezüge auf bestehende Urlaubsansprüche; Zuordnung des Anspruchs auf jährlichen Erholungsurlaub zu den ...

  • datenbank.nwb.de

    Hinweispflicht des Dienstherrn bei möglichen Auswirkungen der Bewilligung von Urlaub ohne Dienstbezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 105.74

    Vorzeitige Entlassung eines Soldaten auf Antrag - Kostenerstattung für ein

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 118.15
    In Bezug auf die allgemeine Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 78 BBG und § 45 BeamtStG) ist anerkannt, dass der Dienstherr nicht gehalten ist, die Beamten generell und ohne Weiteres über sämtliche für ihre Rechtsstellung bedeutsamen Vorschriften zu belehren (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 105.74 - BVerwGE 52, 70 ).
  • EuGH, 13.06.2013 - C-415/12

    Brandes - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 118.15
    Zum anderen kann fraglich sein, ob die hier gegebene Konstellation eine solche ist, in der der vom Europäischen Gerichtshof entwickelte Grundsatz, wonach eine nationale Regelung den teilweisen Verlust eines in einem Bezugszeitraum erworbenen Urlaubsanspruchs beim Übergang von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitbeschäftigung nicht vorsehen darf, nicht gilt, weil der betroffene Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, diesen Anspruch auszuüben (vgl. EuGH, Urteil vom 22. April 2010 - C-486/08, Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Slg. 2010, I-3527 Rn. 34 und Beschluss vom 13. Juni 2013 - C-415/12, Brandes - NZA 2013, 775 Rn. 32).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 118.15
    Diesen Anforderungen genügt die Beschwerdebegründung in Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 - (Buchholz 232.3 § 1 EUrlV Nr. 1) nicht.
  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 3 ZB 14.87

    Der im Vollzeitarbeitsverhältnis erworbene Urlaubsanspruch wird beim Wechsel in

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 118.15
    Diesen Anforderungen genügt die Begründung der Beschwerde des Beklagten auch nicht in Bezug auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. März 2015 - 3 ZB 14.87 - (IÖD 2015, 104), der sich auf Regelungen der Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter vom 24. Juni 1997 (GVBl 1997, 173) bezieht.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 118.15
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 118.15
    a) Macht die Beschwerde die Divergenz zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geltend, so ist diese nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 118.15
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55).
  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 118.15
    Zum anderen kann fraglich sein, ob die hier gegebene Konstellation eine solche ist, in der der vom Europäischen Gerichtshof entwickelte Grundsatz, wonach eine nationale Regelung den teilweisen Verlust eines in einem Bezugszeitraum erworbenen Urlaubsanspruchs beim Übergang von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitbeschäftigung nicht vorsehen darf, nicht gilt, weil der betroffene Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, diesen Anspruch auszuüben (vgl. EuGH, Urteil vom 22. April 2010 - C-486/08, Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Slg. 2010, I-3527 Rn. 34 und Beschluss vom 13. Juni 2013 - C-415/12, Brandes - NZA 2013, 775 Rn. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2019 - 6 A 2122/17

    Verpflichtung des Dienstherrn zum Gutschreiben von Erholungsurlaub auf einem

    vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 C 3.15 -, ZBR 2016, 138 = juris Rn. 9, sowie Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 B 118.15 -, juris Rn. 21; OVG NRW, Beschlüsse vom 10. März 2014 - 6 A 2680/12 -, juris Rn. 21, und vom 16. Januar 2014 - 6 A 2855/12 -, juris Rn. 8, BAG, Urteile vom 14. März 2017 - 9 AZR 7/16 -, NZA-RR 2017, 376 = juris Rn. 22, und vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 -, BAGE 150, 345 = juris Rn. 13.
  • OVG Saarland, 06.02.2017 - 1 A 59/16

    Zur laufbahnrechtlichen Zugehörigkeit der in der Laufbahn des Werkdienstes bei

    BVerwG, Beschluss vom 29.6.2016 - 2 B 118/15 -, juris, Rdnr. 11; OVG des Saarlandes, Urteile vom 26.6.2006 - 1 R 18/05 -, und vom 23.9.2015 - 1 A 219/14 -, jeweils juris, m. w. Nachw.

    hierzu BVerwG, Beschluss vom 29.6.2016 a.a.O., Rdnrn. 7 ff. sowie Urteil vom 7.4.2005 - 2 C 5/04 -, BVerwGE 123, 175 (188 f.) = ZBR 2005, 339 (343 f.), und Beschluss vom 6.3.2002 - 2 B 3/02 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 120 m. w. Nachw.

  • BVerwG, 27.12.2016 - 2 B 3.16

    Informationspflicht des Dienstherrn bei Dienstherrnwechsel; Dienstherrnwechsel

    Dies gilt z.B. für die früher in § 44c BRRG in der Fassung des Elften Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 20. Mai 1994 (BGBl I S. 1078) geregelte Verpflichtung des Dienstherrn, Beamte auf die Folgen der von ihnen beantragten Reduzierung der Arbeitszeit oder einer langfristigen Beurlaubung für ihre Ansprüche aufgrund beamtenrechtlicher Regelungen hinzuweisen (vgl. nunmehr für den Bereich des Bundes, § 94 BBG; BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 B 118.15 - juris Rn. 11).
  • OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 34/21

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Dies vorausgeschickt hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [vgl. u.a. Urteile vom 30.1.1997 - 2 C 10.96 -, juris Rz. 16 ff., und vom 7.4.2005 - 2 C 5.04 -, juris Rz. 59, sowie Beschlüsse vom 6.3.2002 - 2 B 3.02 -, juris Rz. 5, und vom 27.12.2016 - 2 B 3.16 -, juris Rz. 9 f., je m.w.N.; darüber hinaus können sich Hinweispflichten des Dienstherrn aus gesetzlicher Anordnung ergeben, wie z.B. aus § 83 Abs. 7 SBG, vgl. hierzu Urteil des Senats vom 23.9.2015 - 1 A 219/14 -, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 29.6.2016 - 2 B 118.15 -, beide juris] dem Dienstherrn keine aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG bzw. § 78 BBG) abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung über alle für den Beamten einschlägigen Rechtsvorschriften obliegt, und es die Fürsorgepflicht demgemäß grundsätzlich nicht gebietet, dass der Dienstherr seine Beamten von sich aus auf die Möglichkeit eines für sie in Betracht kommenden Antrags aufmerksam macht.
  • BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16

    Gewährung eines Kindererziehungszuschlags; Erfassung von sämtlichen in Betracht

    Auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten und Ruhestandsbeamten (§ 78 BBG, § 45 BeamtStG) gebietet eine solche Hinweis- oder Belehrungspflicht nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 105.74 - BVerwGE 52, 70 und Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 B 118.15 - Buchholz 237.9 § 83 SaarLBG Nr. 1 Rn. 11).
  • VG Bayreuth, 24.05.2022 - B 5 K 20.696

    Kein Anspruch auf Rücknahme der Bewilligung familienpolitischer Beurlaubung ohne,

    Abschließend teilte der Kläger mit Schreiben vom 22.02.2022 mit, dass das Bundesverwaltungsgericht in der Sache 2 B 118.15 entschieden habe, dass der Dienstherr dann seine Fürsorgepflicht verletze, wenn er den Beamten bei der Beantragung einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge nicht oder nicht qualifiziert auf die Rechtsfolgen der selbigen hinweise bzw. belehre.

    In diesem Zusammenhang greift auch der Verweis des Klägers auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 29.6.2016 - Az.: 2 B 118.15) nicht.

  • OVG Saarland, 17.01.2018 - 2 A 383/17

    Nutzungsverbot für Videowand-Werbeanlage; fehlende Baugenehmigung

    Dabei ist davon auszugehen, dass zum einen, wie das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat, in aller Regel bereits die sich aus dem Fehlen einer im Einzelfall notwendigen Baugenehmigung für die konkrete Nutzung ergebende formelle Illegalität den Erlass einer Nutzungsuntersagung (§ 82 Abs. 2 LBO 2015) rechtfertigt, weil der Landesgesetzgeber bei Erlass dieser Ermächtigungsgrundlage insbesondere auch die Einhaltung des baurechtlichen Genehmigungserfordernisses im Blick hatte,(vgl. dazu etwa Beschluss des 2. Senats vom 11.8.2015 - 2 B 118/15 -, SKZ 2016, 51, Leitsatz Nr. 32, ständige Rechtsprechung) und dass zum anderen die Bauaufsichtsbehörde - da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt - durch eine tragende Angabe materieller baurechtlicher Gesichtspunkte der fehlenden nachträglichen Genehmigungsfähigkeit den Rahmen für eine anschließende gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit ihrer Anordnung auf die Frage der "Richtigkeit" der von der Behörde angenommenen inhaltlichen Rechtswidrigkeit der Nutzung erweitert.
  • VG Minden, 26.03.2021 - 12 K 10288/17
    vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 29. K. 2016 - 2 B 118.15 -, juris Rn. 10 und Rn. 15.
  • VG Saarlouis, 12.04.2017 - 5 L 473/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die mit Sofortvollzug angeordnete Untersagung

    Nach der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte - und entgegen der gegenteiligen Einschätzung des Antragstellers - rechtfertigt bereits die ohne die erforderliche Genehmigung aufgenommene Nutzung baulicher Anlagen den Erlass einer Verfügung gemäß § 82 Abs. 2 LBO, es sei denn die aufgegriffene Maßnahme genießt Bestandsschutz oder ist offensichtlich genehmigungsfähig.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 09.03.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227; Beschlüsse vom 13.03.1987 - 2 W 59/87 -, vom 16.05.1995 - 2 W 18/95-, vom 01.02.1999 - 2 V 1/99 -, vom 18.06.2014 - 2 B 209/14 - und vom 11.08.2015 - 2 B 118/15 -).
  • VG Saarlouis, 21.09.2015 - 5 L 1046/15

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Die Beschwerde der Antragstellerinnen gegen diesen Beschluss wies das OVG des Saarlandes mit Beschluss vom 11.08.2015 - 2 B 118/15 - u.a. mit folgender Begründung zurück:.
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