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   BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79   

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BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79 (https://dejure.org/1980,246)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.1980 - 4 B 218.79 (https://dejure.org/1980,246)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 1980 - 4 B 218.79 (https://dejure.org/1980,246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz im Wasserrecht - Materiellrechtliche Rechtsstellung des Nachbarn - Minderung des quantitativen Bestandes einer Heilquelle - Beeinträchtigung des Wasserhaushalts eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 11.11.1970 - IV C 102.67

    Klage des Inhabers eines Wassertriebwerks gegen Minderung des Wasserzuflusses -

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79
    Als eine geschützte und entsprechende Abwehrrechte begründende Rechtsposition gilt in diesem Zusammenhang auch das Recht am "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" (vgl. BVerwGE 36, 248 [251]).

    Ergänzend hierzu sei bemerkt: Auf die von der Klägerin behaupteten Beeinträchtigungen ihres Betriebes käme es möglicherweise nicht an, sofern Abwehransprüche nach § 8 Abs. 3 WEG bestandsgefährdende Eingriffe in den "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" voraussetzen (vgl. dazu BVerwGE 36, 248 [251]; ferner Breuer, öffentliches und privates Wasserrecht, S. 113/114 mit weiteren Hinweisen).

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79
    Im Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 25.75 - (BVerwGE 55, 220) hat der Senat sich mit dem sogenannten Planungsermessen bzw. der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der wasserrechtlichen Planfeststellung (§ 31 WHG) befaßt.

    Die von der Beschwerde behauptete Abweichung des Berufungsgerichts von BVerwGE 55, 220 ist deshalb nicht gegeben.

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 107.67

    Erlaubnis zur Förderung von Thermalwasser - Nachbarschutz im Wasserrecht -

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79
    Hierzu hat der Senat bereits in seinem - gleichfalls die Thermalwassererschließung in Bad Füssing betreffenden - Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 107.67 - (BVerwGE 41, 58 [65/66]) ausgeführt, daß der öffentlich-rechtliche Nachbarschutz im Wasserrecht an die materiellrechtliche Rechtsstellung des Nachbarn anknüpft, nämlich dann, inwieweit sie dem Nachbarn individuelle Abwehrrechte gegenüber einer ihn nachteilig berührenden Gewässerbenutzung einräumt.

    Der Senat hat bereits geklärt, daß die das Verfahren zur Erteilung einer Bewilligung regelnden Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes - insbesondere § 9 WHG - als solche keine nachbarschützende Funktion haben, sondern der Ordnung des Verfahrens dienen und die zuständige Behörde veranlassen sollen, alle für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 107.67 - BVerwGE 41, 58 [65]; Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - BVerwGE 44, 235 [240]).

  • BVerwG, 13.09.1977 - V CB 68.74

    Ablehnungsgründe - Tatsachenvortrag - Beweismittel - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79
    Außerdem hätte die Klägerin mit der Beschwerde darlegen müssen, welche anderen Tatsachen und Beweismittel sie vorgetragen hätte, wenn ihr "Beweisantrag" vorab durch Beschluß abgelehnt worden wäre (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1977 - BVerwG V CB 68.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 20).
  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79
    Ob die Klägerin aufgrund dessen damals (1975) eine vorherige Bescheidung ihres Antrages erwarten durfte, um vor Erlaß des Urteils die Auffassung des Gerichts über die Erheblichkeit des Beweisthemas kennen zu lernen und sich darauf einstellen zu können (vgl. BVerwGE 30, 57 [58/59]), mag hier dahinstehen.
  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 80.66

    Neuverteilung von Flurstücken zur Flurbereinigung - Einordnung eines

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79
    Unter diesen umständen und aufgrund des weiteren Prozeßverlaufs wäre es Sache der Klägerin gewesen, ihren Antrag vom 10./18. März 1975 in der mündlichen Verhandlung vom 19./20. Juni 1979 aufzugreifen, wenn es ihr trotz des erheblichen Zeitablaufs und der grundlegend geänderten Prozeßsituation auf dessen Bescheidung noch vor dem Urteil des Berufungsgerichts angekommen wäre (vgl. hierzu insbesondere Urteil des Senats vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 80.66 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 14).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 38.73

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages - Vorliegen eines unsubstanziierten

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79
    Sogenannte Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, daß im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, brauchen in aller Regel dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahezulegen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG II B 38.73 - und Beschluß vom 18. Dezember 1974 - BVerwG II B 37.74 - Buchholz a.a.O. Nr. 90 bzw. Nr. 99).
  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79
    Denn es bedarf keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, sondern ergibt sich ohne weiteres aus den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Nachbarschutz entwickelten Grundsätzen, daß auch im Anwendungsbereich des § 8 WHG ein Rechtsanspruch des, Nachbarn auf fehlerfreie Ermessensausübung nur insoweit besteht, als bei der der Ermessensausübung zugrundeliegenden Entscheidung nachbarschützende Vorschriften anzuwenden sind (vgl. z.B. Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG I C 42.59 - in BVerwGE 11, 95 [97]; Urteil vom 7. Januar 1972 - BVerwG IV C 48.69 - in BVerwGE 39, 235 [236]; Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 24.77 - in DÖV 1980, 516 [518]).
  • BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 248.63

    Vorliegen eines Beweisantrages i.S.d. § 86 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79
    Das mit ihrem Antrag vom 10./18. März 1975 zum Ausdruck gebrachte Begehren der Klägerin, erhebliche Nachteile beim Betrieb der Therme, der Versorgung der Wasserverbrauchsstellen und zur Erfüllung von Lieferverpflichtungen durch Sachverständigenbeweis aufzuklären, stellt sich, - wie bereits dargelegt worden ist - als ein Beweisermittlungsantrag dar, für den § 86 Abs. 2 VwGO nicht gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG IV C 308.60 - BVerwGE 12, 268 [269]; Urteil vom 29. August 1963 - BVerwG VIII C 248.63 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 7 S. 2 [4]).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79
    Der Senat hat bereits geklärt, daß die das Verfahren zur Erteilung einer Bewilligung regelnden Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes - insbesondere § 9 WHG - als solche keine nachbarschützende Funktion haben, sondern der Ordnung des Verfahrens dienen und die zuständige Behörde veranlassen sollen, alle für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 107.67 - BVerwGE 41, 58 [65]; Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - BVerwGE 44, 235 [240]).
  • BVerwG, 23.10.1979 - 7 B 168.79

    Zweifel über die Förderungsvoraussetzung der Nichterhebung eines Schulgeldes

  • BVerwG, 18.12.1974 - II B 37.74

    Verstoß des Berufungsgerichts gegen die Grundsätze der Beweiswürdigung bei der

  • BVerwG, 07.06.1967 - IV C 208.65

    Anerkennung einer schwefelhaltigen Thermalquelle als öffentlich benutzte

  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

  • BVerwG, 20.06.1968 - VIII C 36.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 16.06.1978 - 6 CB 50.78

    Inhaltliche Anforderungen an die Rüge der Verfahrensverletzung - Ordnungsgemäßer

  • BVerwG, 07.01.1972 - IV C 49.68

    Klageerhebung ohne Vorverfahren bei wiederholt gleichen Streitgegenständen -

  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

    Ihr Beweisantrag Nr. 38 stellt keinen Beweisantrag im Sinne des § 86 Abs. 2 VwGO dar, sondern ist der Sache nach ein insoweit unzulässiger Beweisermittlungsantrag (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 29. Juli 1980 - BVerwG 4 B 218.79 - Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 9).

    Die Mitwirkungspflicht fordert von den Beteiligten, Beweisanträge nur zu bestimmten, substantiierten Tatsachenbehauptungen zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. Juli 1980 - BVerwG 4 B 218.79 - Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 9).

  • BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 5.17

    Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme

    Die Beschwerde bietet keinen Anlass, von der vom Oberverwaltungsgericht zur Beschränkung des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes im Wasserrecht auf individuelle Rechte angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 1980 - 4 B 218.79 - Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 9), die auch nach der Nassauskiesungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300) fortgeschrieben wurde (BVerwG, Urteile vom 3. Juli 1987 - 4 C 41.86 - ZfW 1988, 337 und vom 15. Juli 1987 - 4 C 56.83 - BVerwGE 78, 40 ), abzuweichen.

    Diesen kann nur unter Zugrundelegung einer adäquaten Kausalität und somit einer wertenden Zuordnung von Verursachungsbeiträgen Rechnung getragen werden (siehe BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 1980 - 4 B 218.79 - Buchholz 445 § 8 WHG Nr. 9 = juris Rn. 9).

  • BVerwG, 28.08.1996 - 8 B 74.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Auswahl des Berichterstatters

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts brauchen die Tatsachengerichte unsubstantiierten Beweisanträgen nicht nachzugehen (vgl. etwa Beschlüsse vom 29. Juli 1980 - BVerwG 4 B 218.79 - Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 9 S. 1 und vom 29. März 1995 - BVerwG 11 B 21.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266 S. 10 jeweils m.w.N.), unsubstantiiert sind nicht nur Beweisanträge, die das Beweisthema nicht hinreichend konkretisieren, sondern auch solche, die erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage erhoben worden sind (vgl. etwa Beschlüsse vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196 S. 11 und vom 29. März 1995, a.a.O. S. 10).

    Die den Beteiligten obliegende prozessuale Mitwirkungspflicht fordert, Beweisanträge nur zu bestimmten, hinreichend substantiierten Tatsachenbehauptungen zu stellen (vgl. Beschlüsse vom 29. Juli 1980, a.a.O. S. 4 und vom 5. Oktober 1990, a.a.O. S. 17).

    Beweisanträge zu Tatsachenbehauptungen, die so unbestimmt sind, daß erst die Beweiserhebung selbst entscheidungserhebliche Behauptungen ermöglichen könnte, geben in aller Regel keinen Anlaß zu einer Beweisaufnahme (vgl. Beschlüsse vom 29. Juli 1980, a.a.O. S. 4 m.w.N. und vom 5. Oktober 1990, a.a.O. S. 17).

    Anders verhält es sich nur dann, wenn sich dem Tatsachengericht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung trotz der mangelhaften Darlegung eines Beteiligten aufdrängen mußte (vgl. Beschluß vom 29. Juli 1980, a.a.O. S. 4 f. m.w.N.).

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