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   BVerwG, 29.07.1985 - 1 B 78.85   

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https://dejure.org/1985,1490
BVerwG, 29.07.1985 - 1 B 78.85 (https://dejure.org/1985,1490)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.1985 - 1 B 78.85 (https://dejure.org/1985,1490)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 1985 - 1 B 78.85 (https://dejure.org/1985,1490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 1; RuStAG § 8 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermessensfehler - Einbürgerung eines Ausländers - Ablehnung der Einbürgerung

  • hjil.de PDF, S. 11 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2908
  • NVwZ 1985, 913 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einbürgerung bei bestehender Ehe mit einem

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1985 - 1 B 78.85
    "... Durch die Rechtspr. des Senats ist geklärt, daß die Einbürgerung bei Vorliegen der in § 8 Abs. 1 RuStAG genannten Mindestvoraussetzungen im grundsätzlich weiten Ermessen der Behörde liegt, daß die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens allein darauf abzustellen hat, ob die Einbürgerung im staatlichen Interesse erwünscht erscheint, und daß es sich dabei nicht um eine Abwägung der persönlichen Interessen des Einbürgerungsbewerbers mit den staatlichen Interessen handelt (BVerwGE 67, 177 [hier: V(518)43a]).«.

    Das Prinzip der Einheit der Staatsangehörigkeit in der Familie spricht demnach dann, wenn andere von der Einbürgerung berührte staatliche Interessen angemessen gewahrt sind, für die Einbürgerung ausländischer Ehegatten deutscher Staatsangehöriger (BVerwGE 67, 177 [183]).

  • BFH, 02.10.1991 - X R 89/89

    Die Anordnung einer Außenprüfung gem. § 193 Abs. 1 AO 1977 muß grundsätzlich nur

    Insoweit ähnelt die Entscheidungslage den Fällen, in denen das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in ständiger Rechtsprechung die Berücksichtigung privater Interessen bei der Ermessensausübung für grundsätzlich unbeachtlich erklärt hat (so für die sog. Ermessenseinbürgerung: BVerwG-Entscheidungen vom 30. September 1958 I C 20.58, BVerwGE 7, 237; vom 1. Juli 1975 I C 44.70, BVerwGE 49, 44; vom 29. Juli 1985 1 B 78/85, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1985, 2908; vom 21. Oktober 1986 1 C 44.84, NJW 1987, 856; für die Auswahl unter mehreren zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen: BVerwG-Entscheidungen vom 19. Juni 1974 VIII C 89.73, BVerwGE 45, 197; vom 22. Februar 1985 8 C 25.84, BVerwGE 71, 63, und vom 12. Februar 1988 8 C 22.86, BVerwGE 79, 68).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03

    Einbürgerungsausschluss wegen (geringfügiger) Straftat

    Zwar erleichtert auch § 9 Abs. 1 StAG gegenüber der allgemeinen Ermächtigungsnorm des § 8 StAG im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG, der den Staat verpflichtet, die Einheit und Selbstverantwortlichkeit der Familie zu respektieren und zu fördern, und der dahingehend wirkt, dass eine einheitliche Staatsangehörigkeit in der Familie wünschenswert ist, weil sie ihren Zusammenhalt regelmäßig fördert (BVerwG, Beschluss vom 29.7.1985 - 1 B 78.85 -, InfAuslR 1985, 296), die Einbürgerung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.8.1979 - 1 C 27.76 -, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 9).
  • VG Stuttgart, 08.10.2012 - 11 K 1376/12

    Einbürgerung von Ausländern zum Zweck der Herstellung einer familieneinheitlichen

    Die Behörde hält sich regelmäßig im Rahmen ihres Ermessens nach § 8 Abs. 2 StAG, wenn sie sich bei der Beurteilung der Frage, ob die Einbürgerung im staatlichen Interesse liegt, auch von dem Prinzip der einheitlichen Staatsangehörigkeit in der Familie leiten lässt, denn dieses Prinzip spricht dann, wenn andere von der Einbürgerung berührte staatliche Interessen gewahrt sind, für die Einbürgerung ausländischer Ehegatten deutscher Staatsangehöriger (BVerwG, Beschluss vom 29.07.1985, - 1 B 78.85 -, , mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2017 - 8 LB 59/17

    Ablehnung; Auslegung; Bestandskraft; rückwirkende Erteilung; schutzwürdiges

    Unter Berücksichtigung des Gedankens der staatsangehörigkeitsrechtlichen Einheit in der Familie (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.7.1985 - 1 B 78/85 -, NJW 1985, 2908, juris Rn. 6) wäre zwar denkbar, dass es zur Begründung einer besonderen Härte i.S.d. § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 StAG dienen könnte, dass der Sohn die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - 5 B 1.05

    Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung

    Ehe und Familie gehören danach bei der Einbürgerungsentscheidung wegen der Auswirkungen, die eine Einbürgerung eines einzelnen Familienmitglieds bei der regelmäßig bestehenden engen Bindung zu den Familienangehörigen haben kann, wesensmäßig zu dem für die Einbürgerung maßgebenden Lebenssachverhalt (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 1985 - 1 B 78.85 -, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 25; 19. Oktober 1983 - 1 B 134.83 -, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 20; vgl. auch  Urteil vom 14. November 1989 - 1 C 5.89 -, Buchholz 130 § 8 Nr. 39; Beschluss vom 21. Mai 1974, - 1 BvL 22.71 und 21.72 -, BVerwGE 37, 217, 253; Hailbronner, in: Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl. 2005, § 8 StAG Rn. 86 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 07.01.2013 - 13 PA 243/12

    Einbürgerung von Kindern ausländischer und auf Sozialleistungen angewiesener

    Danach ist im Interesse des Familienzusammenhalts und der Vermeidung von Rechtsunsicherheit sowie unterschiedlicher Loyalitätsanforderungen anzustreben, dass alle Familienangehörigen über den gleichen staatsbürgerlichen Status verfügen und gleichermaßen den Schutz des Staates genießen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 29.07.1985 - 1 B 78.85 -, NJW 1985, 2908; Hailbronner/Renner/Maaßen, Staatsangehörigkeitsrecht, 5. Aufl. § 10, Rn. 70 f.; § 8, Rn. 98 ff.).
  • VG Oldenburg, 13.12.2010 - 11 A 249/10

    Einbürgerung, in Deutschland geborener Kinder; Einbürgerung, Europäisches

    Im Interesse des Familienzusammenhalts und der Vermeidung von Rechtsunsicherheit sowie unterschiedlicher Loyalitätsanforderungen ist aber anzustreben, dass Eltern und minderjährige Kinder über den gleichen staatsbürgerlichen Status verfügen und den Schutz desselben Staates genießen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 1985 - 1 B 78.85 -, NJW 1985, 2908; Hailbronner/Renner/Maaßen, a.a.O., § 10, Rn. 70 f.; § 8, Rn. 98 ff.).
  • BVerwG, 23.05.1989 - 1 B 17.89

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" im Zusammenhang mit einer

    Auch das hat der beschließende Senat bereits ausgesprochen (Beschluß vom 29. Juli 1985 - BVerwG 1 B 78.85 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 25; vgl. ferner Hailbronner, Ausländerrecht, 2. Aufl., S. 1053 f.).
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