Rechtsprechung
BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 118.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Sicherheitsüberprüfung eines Zeitsoldaten mangels Solvenz
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 12.12.1985 - 1 WB 8.85
Entziehung von Sicherheitsbescheiden - Wehrbeschwerde - Bestehen des …
Auszug aus BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 118.96
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten, daß er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bislang gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für den Vorgesetzten, daß der Soldat dieser Erwartung nicht gerecht geworden ist oder ihr künftig nicht entsprechen werde (Beschluß vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 83, 90 [94]>; vgl. auch BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [353]).Die gerichtliche Nachprüfung der den Soldaten belastenden Maßnahme ist demzufolge darauf beschränkt, ob der zuständige Vorgesetzte in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den gesetzlichen Rahmen des Ermessens verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe außer acht gelassen hat, von sachfremden, insbesondere willkürlichen Erwägungen ausgegangen ist, oder gegen entscheidungsrelevante Verfahrensvorschriften verstoßen hat (Beschluß vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - ).
- BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 64.94
Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten bei der Feststellung eines …
Auszug aus BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 118.96
Das negative Ergebnis einer Sicherheitsüberprüfung kann als truppendienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung der Wehrdienstgerichte, hier nach § 21 Abs. 1 WBO des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate -, angefochten werden (Beschluß vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 64.94 - <BVerwGE 103, 182 [f.] = NZWehrr 1995, 27>). - BVerwG, 12.01.1983 - 1 WB 60.79
Homosexuelle Veranlagung - Sicherheitsrisiko
Auszug aus BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 118.96
Die dazu notwendige Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme; sie soll Sicherheitsrisiken ausschließen (ständige Rechtsprechung des Senats: Beschluß vom 12. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 60.79 - <BVerwGE 76, 52 [f.] m.w.N.>). - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78
Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung - …
Auszug aus BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 118.96
Als Anfechtungsantrag ist über, ihn nach der im Zeitpunkt der Vorlage an den Senat maßgeblichen Sach- und Rechtslage zu entscheiden (Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 57.78 - <BVerwGE 73, 48>). - BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 118.96
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten, daß er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bislang gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für den Vorgesetzten, daß der Soldat dieser Erwartung nicht gerecht geworden ist oder ihr künftig nicht entsprechen werde (Beschluß vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 83, 90 [94]>; vgl. auch BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [353]).
- BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 86.97
Funktionsträger der REPUBLIKANER als Sicherheitsrisiko für die Bundeswehr
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten, daß er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und zukünftig wahren wird, noch für den Vorgesetzten, daß der Soldat dieser Erwartung nicht gerecht geworden ist oder ihr künftig nicht gerecht werden wird (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - [BVerwGE 83, 90 (94)], vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 118.96 -, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 34.97 - …und vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 42.97 - [a.a.O.]; vgl. auch BVerfGE 39, 334 [353]). - BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 13.99
Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Fall der Verpflichtung eines …
Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich demgemäß darauf zu beschränken, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen entscheidungsrelevante Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr.: u.a. Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - <BVerwGE 60, 245 [f.]> sowie Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - , vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 118.96 - und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 86.97 - ). - BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 28.99
Entzug eines Sicherheitsbescheides gegenüber einem Berufssoldaten - …
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, daß er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für den Vorgesetzten, daß der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 83, 90 [94]>, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 10.94 -, vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 64.94 - <BVerwGE 103, 182 = NJW 1995, 740 = NZWehrr 1995, 27>, vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 118.96 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 42.97 - <ZBR 1998, 247 > und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 86.97 - vgl. auch BVerfGE 39, 334 [353]).Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich demgemäß darauf zu beschränken, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr.: u.a. Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - <BVerwGE 60, 245 [f.]> sowie Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - und vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 118.96 -).
- BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 60.98
Beschwerde gegen eine Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Aufhebung des …
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, daß er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für den Vorgesetzten, daß der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 93, 90 [94]>, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 10.94 -, vom 8. November 1995 - BVerwG 1 WB 64.94 -, vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 118.96 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 42.97 - <ZBR 1998, 247> und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 86.97 - vgl. auch BVerfGE 39, 334 [353]).Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich demgemäß darauf zu beschränken, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr.: vgl. Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - <BVerwGE 60, 245 [f.]> sowie Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 93, 90 [94]> und vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 118.96 -).
- BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 73.00
Versetzung eines Soldaten; Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung
Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich demgemäß darauf zu beschränken, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr.: u.a. Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - <BVerwGE 60, 245 [f.]> sowie Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 83, 90 [94] > und vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 118.96 -). - BVerwG, 10.03.1998 - 1 WB 42.97
Recht der Soldaten - Begründung eines Sicherheitsrisikos infolge …
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten, daß er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und zukünftig wahren wird, noch für den Vorgesetzten, daß der Soldat dieser Erwartung nicht gerecht geworden ist oder ihr künftig nicht entsprechen wird (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 -, a.a.O., vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 10.94 -, vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 64.94 -, a.a.O., vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 118.96 - und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 34.97 - vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 27. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334, 353). - BVerwG, 01.10.1997 - 1 WB 113.96
Beschwerde gegen die in Bezug auf die eigene Person getroffene Feststellung eines …
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten darüber, daß er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für den Vorgesetzen, daß der Soldat dieser Erwartung nicht gerecht geworden ist oder ihr künftig nicht entsprechen werde (Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 83, 90 [94]>, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 10.94 -, vom 8. November 1995 - BVerwG 1 WB 64.94 - und vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 118.96 - vgl. auch BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [353]). - BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 71.98
Anspruch auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung - Antrag zur …
Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich demgemäß darauf zu beschränken, ob der zuständige Vorgesetzte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr.: Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - <BVerwGE 60, 245 [f.]> sowie Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 83, 90 [94]> und vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 118.96 -). - BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 67.00
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich demgemäß darauf zu beschränken, ob er dabei von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein gültige Weltmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr.: u.a. Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - <BVerwGE 60, 245 [f.]> sowie Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 83, 90 [94] > und vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 118.96 -). - BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 51.00
Versetzung auf einen anderen Dienstposten - Geltendmachung von schwerwiegenden …
Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob der Vorgesetzte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr.: u.a. Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - <BVerwGE 60, 245 [f.]> sowie Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 83, 90 [94]> und vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 118.96 -).